Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

alg 1 und erwerbsminderungsrente

von timo johann06.10.2012 | 12:09
2431 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo...habe eine frage...aufgrund einer krebserkrankung bekomme ich eine kleiner erwerbsminderungsrente von 244 euro...nach dem krankengeld habe ich mich arbeitslos gemeldet..nun wurde mein alg 1 bewilligt,aber erst in 69 tagen wegen eines vorläufigen erstattungsanspruches eines leistungsträgers ! kann das sein das die rente da mit dem ohnehin niedrigen alg 2 in höhe von 490 euro verrechnet wird ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo timo johann,

die Agentur für Arbeit muss anderen Leistungsträgern die entstandene Nachzahlung für einen möglichen Erstattungsanspruch anbieten.

Sobald dieser der Agentur für Arbeit gegenüber beziffert wurde, erhalten Sie schriftlich eine entsprechende Abrechnung der Nachzahlung.

Sie können natürlich auch jederzeit bei der Agentur für Arbeit nachfragen, welche Stellen von dort bezüglich eines möglichen Erstattungsanspruches angeschrieben wurden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Klaus-Peteram 06.10.2012 | 14:56
Erst wird geschrieben das jetzt ALG I bewilligt wurde und dann die Frage ob die Rente aufs ALG II angerchnet wird. Verstehe cih irgendwie jetzt nicht..
timo johannam 06.10.2012 | 17:10
nochmals...bewilligt wurde alg 1 (eins) da ich nur bedingt erwerbsfähig bin stehe ich dem arbeitsmarkt für 3 bis 6 stunden zur verfügung.da der bewilligungsbescheid aussagt das ich zwar zusteht,ich es aber erst ab 1-11 bekomme weil von anderer stelle erstattungsanspruch besteht,wollte ich wissen wer oder was das sein kann
Klaus-Peteram 07.10.2012 | 10:06
Dann fragen Sie doch einfach bei ihrer RV telefonisch nach. Nur dort wird man ihnen ihre Frage verbindlich beantworten können. Hier ist doch dazu alles nur ein Blick in die berühmte Glaskugel. Grundsätzlich können Erstatungsansprüche seitens der Krankenkasse, der AfA oder vom Sozialamt gegenüber der RV geltend gemacht werden. Es kommt halt darauf an, was Sie zum Zeitpunkt der Berentung noch bezogen haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026