Hallo Trabbi,
die Ausübung eines [versicherungspflichtigen Minijobs:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeitraege-bei-minijobs-bringen-vorteile.html neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) kann z.B. bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren eine Rolle spielen.
Zeiten des ALG I-Bezugs zählen für die Wartezeit von 45 Jahren mit, es sei denn sie liegen in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn.
Wird neben dem ALGI-Bezug ein versicherungspflichtiger Minijob ausgeübt, zählen diese Zeiten für die 45 Jahre wieder mit ud zwar aufgrund Ihrer eigenständigen Beitragsleistung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung