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Experten-Antwort

ALG 1 und MD des Arbeitsamtes

von Irene Krüger13.01.2014 | 17:07
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11 Antworten

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Nach Zahlung von 2 Jahren Krankengeld erhalte ich seit Ende 2012 ALG 1, bin jedoch nach Untersuchung durch den Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes Anfang 2013 nur unter 15 Stunden einsetzbar, also für das Arbeitsamt nicht vermittelbar. Mußte dann einen Schein für Rententräger ausfüllen, Beantragung Kur bzw. Erwerbsminderungsrente. Kur wurde abgelehnt, da ich erst Mai 2012 zur Kur war. Seither ist schweigen. Wer kennt sich aus, was soll oder sollte ich tun. ALG 1 läuft Ende 2014 aus, was dann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind der Aufforderung der Agentur für Arbeit, einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen, nachgekommen. Ihre Mitwirkungspflichten aus § 145 SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit haben Sie damit erfüllt.

Eine „Umdeutung“ Ihres Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation in einen Erwerbsminderungsrentenantrag ist offenbar nicht erfolgt. Zumal nach Ihren Aussagen der Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation wegen der 4-Jahresfrist vom Rentenversicherungsträger abgelehnt wurde.

Sofern Sie sich aber gesundheitlich nicht mehr in der Lage sehen, eine Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Stunden täglich auszuüben, können Sie auch jederzeit von sich aus einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

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10 Antworten

Mondam 13.01.2014 | 17:16
Hallo, Sie müssen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Wenn Ihr Anspruch auf Alg1 ausläuft, dann bekommen Sie Alg2 solange bis über den Antrag entschieden worden ist. MfG mond
Irene K.am 13.01.2014 | 17:27
Vielen Dank für diesen ersten Hinweis. Arbeitsamt sagte mir mit der Unterzeichnung des mir zugesandten Zettels "Beantragung einer Kur bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente" wäre alles erledigt, sie kümmern sich daraum, brauche keinen Antrag zu stellen. Kam mir recht komisch vor. Nach dem die Kurz abelehnt wurde, habe ich das Arbeitsamt informiert es kam bis zum heutigen Tage keinerlei Information.
KSCam 13.01.2014 | 17:47
Sie sind Ihrer Verpflichtung, die Ihnen das Arbeitsamt auferlegt hat nachgekommen, indem Sie einen Reha- oder Rentenantrag gestellt haben. Das Arbeitsamt hat wohl gehofft, dass die DRV den Rehaantrag möglicherweise in einen Rentenantrag um deutet, weil man Sie für erwerbsgemindert hält. Das hat die DRV aber nicht getan, sondern den Antrag abgelehnt, weil die 4 Jahre noch nicht rum sind (und sich gar nicht um Ihre Gesundheit gekümmert). Nun sind Sie arbeitslos und müssen das tun, was die Agentur fordert - momentan scheinbar wenig in Richtung Rente.... Sie könnten selbst jederzeit EM Rente beantragen - das hätten Sie auch schon längst tun können (falls Sie das für chancenreich halten). Oder Sie suchen Arbeit (auch das könnten Sie schon längst tun). Oder Sie warten ab und werden erst aktiv, wenn das ALG auch abläuft. Es sind ja erst 3 Jahre verstrichen...
Irene K.am 13.01.2014 | 18:22
Vielen Dank, Arbeitsaufnahme aus gesundheitlichen Gründen leider nicht möglich. Meine Fragen vielleicht für einige uninteressant, bin jedoch das erste Mal in meinem Leben arbeitslos bzw. war ich bis 08/13 noch krankgeschrieben. Bin ich jedoch seit dem nicht mehr, da dass Arbeitsamt sich in keiner Weise dafür interessiert hat. Jeden Monat pünktlich sein Geld zu bekommen - für einige vielleicht normal - ist die eine Sache. Den richtigen Weg zu finden, um alles richtig zu machen, die andere Sache, vor allen Dingen wenn man keine Ahnung hat, wie es richtig geht! Kann ich vielleicht mit meiner Sorge einen Rentenberater aufsuchen, wäre das sinnvoll?
Jockelam 13.01.2014 | 18:48
Hallo Lassen sie sich von diesem KSC (DRV Beschäftigten) kein Schlechtes gewissen einreden ! Treten sie dem SOVD oder usw bei und lssen sich beraten sollten sie in einer Gewerkschaft sein gehen sie zu dieser und lassen sich unverbindlich Beraten.
Irene K.am 13.01.2014 | 19:27
Hi, ja vielen Dank! Ich werde einfach so einen Rentenberater aufsuchen, kann ja nich falsch sein.
W*lfgangam 13.01.2014 | 20:41
Hallo Jockel, auch wenn KSC vielleicht mal auf den ersten Blick etwas "schnoddrig" formuliert (ich hab da auch so meine 'Eigenheiten ;-) ...hat er dem Grunde nach doch meist Recht. Langes Rumreden um den heißen Brei hilft nicht - der EM-Antrag ist hier unausweichlich, da das Ende ALG1 zum Jahresende ansteht. Bis dahin MUSS der EM-Antrag frühzeitig laufen , um ggf. in weitere Verfahren (Widerspruch, Klage - über wen helfend auch immer) einsteigen zu können, die Zeit wird immer knapper. Gruß w.
Schadeam 14.01.2014 | 12:01
Beim Rentenantrag kann ihnen jede DRV Beratungsstelle und jede Gemeinde helfen. Da brauchen Sie nicht unbedingt "teures Geld" für einen Rentenberater aufzuwenden. Wenn Sie sich beim Rentenberater aber besser aufgehoben fühlen, dürfen Sie den gerne für die Leistung bezahlen, die Sie anderswo umsonst bekommen.
Irene K.am 14.01.2014 | 11:39
Vielen Dank für die Nachrichten. Es fällt mir jedoch alles sehr schwer! Kann ich hiermit auch zu einem Rentenberater gehen? Sind diese bei der Aufbereitung der Unterlagen für die EM-Rente behilflich?
Irene K.am 14.01.2014 | 12:14
Hallo Schade, habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, meine natürlich die offiziellen Beratungsstellen der DRV.
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