Hallo Dagmar S.,
bezüglich der Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen.
Inwiefern anschließend ALG 1 bezogen werden kann oder ob es zunächst eine Sperrfrist geben wird, kann Ihnen nur durch die Agentur für Arbeit beantwortet werden.
Anschließend können Sie in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft erhalten, wie sich diese Änderungen auf Ihre zukünftige Renten auswirken werden.