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Experten-Antwort

ALG 1 und Rente mit 63

von Katalina10.03.2016 | 21:52
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Guten Tag, allem Anschein nach werde ich bald gekündigt und müsste bis zu meinem Renteneintritt mit 63 noch ca. 12 Monate arbeiten. Da ALG 1 ja nur unter besonderen Bedingungen direkt vor der Rente mitzählt, würde mich interessieren, ob ich noch Glück habe: Es handelt sich dabei um eine Filialschließung und es werden alle entlassen. In den anderen Filialen gibt es keine weiteren Einsatzmöglichkeiten und der Betrieb spart auch an anderen Stellen an Personal. Reicht das schob aus eine Filialschließung? Da niemand so genau weiß, auf wen welche Filiale läuft (manche auf die Frau manche auf den Mann, steuerlich getrennt nur in der Öffentlichkeit eins,...), kann es auch sein, dass formal auf die eine Firma nur eine Filiale läuft, und daher nahezu alle Mitarbeiter entlassen werden und nur eine Person maximal ein oder zwei MiniJobber weitermachen. Ändert das was? Vielen lieben Dank für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt jedoch eine Besonderheit vor. Diese Zeiten sind anrechenbar, wenn sie nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zurückgelegt wurden, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt. Zur Klärung wie viele Wartezeitmonate Sie bereits zurückgelegt haben bzw. zur Wartezeiterfüllung noch fehlen, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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5 Antworten

W*lfgangam 10.03.2016 | 22:18
Hallo Katalina, die ALG 1 Beiträge zählen nur dann zu den 45 Jahren, wenn eine Insolvenz des Betriebs oder eine _vollständige_ Betriebsaufgabe dazu geführt hat. Die Schließung einzelner Betriebsteile ist daher nicht von Bedeutung, wenn es um nachfolgend ALG 1 und 45 Jahre geht ...sofern laufende Klageverfahren nicht eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben bewirken - dauert noch bis zur Entscheidung. Wenn Sie neben dem ALG noch einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben, erreichen Sie auch über diesen 'Umweg' die 45 Jahre ...vielleicht beim Nachbarn im Kiosk oder als Gartenhilfe/Kinderpflege via Haushaltsjob/Haushaltscheckverfahren ...mehr Info dazu hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushal… Wegen der Höhe der Minijob-Einkünfte stimmen Sie sich mit dem 'Arbeitsamt' ab, ab wann zu viel Mini-Einkommen das ALG kürzt. Gruß w.
senf-dazuam 11.03.2016 | 09:49
Wenn es noch keinen Betriebsrat in Ihrer Filiale gibt, dann gründen Sie noch schnell einen (eine Gewerkschaft ist hier eine gute Hilfe dabei). Dieser kann sich dann einen Überblick über das "Konstrukt" der Eigentümer verschaffen und ggf. bei den Kündigungen mehr für Sie erreichen ... aber das hat ja nicht direkt was mit der Rente zu tun ...
MBam 11.03.2016 | 11:36
@ W*lfgang Was heißt: "Die Schließung einzelner Betriebsteile ist daher nicht von Bedeutung, wenn es um nachfolgend ALG 1 und 45 Jahre geht ...sofern laufende Klageverfahren nicht eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben bewirken - dauert noch bis zur Entscheidung." Welche laufende Klageverfahren gibt es dazu? Von wem und welches Az - ist da etwas bekannt???
W*lfgangam 11.03.2016 | 14:44
Ergänzend: Eine ähnlich 'neue' Meldung finden hier: http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/rentenversicheru… Ggf. haben Sie da einen Ansprechpartner, aber mehr scheint sich tatsächlich noch nicht getan zu haben - sagt Tante Google. Gruß w.
W*lfgangam 11.03.2016 | 14:34
Zitat von MB anzeigenausblenden
Hallo MB, sorry, außer 'Vorbereitungen' läuft da wohl noch nichts ...ich dachte, die wären schon weiter. Aber das kommt so sicher wie das Amen in der Kirche - es gibt nichts, wogegen in der DRV nicht geklagt worden ist ;-) http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/drohende-klagen-rente-mit-… Gruß w.
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