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ALG 1 und teilw. EW-Rente trotz Krankheit

von KleinMue06.02.2019 | 09:52
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit Mitte 2013 krank (verschiedenes). Seit diesem Zeitraum habe ich im bunten Wechsel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld und verschiedene Renten erhalten. Durchblick hab ich da keinen mehr, aber dies sollte bis Mitte 2017 geklärt sein. Ab Ende 2018 erhalte ich nun volle Rente. Für den Zeitraum 07/2017 bis Ende 2018 habe ich bereits Zahlungen in Form von Krankengeld und ALG 1 erhalten. Nun wurde mit rückwirkend (ohne Antrag) eine teilweise Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Rückforderungen von KG und ALG 1 gab es bisher nicht. Laut Auskunft der Rentenkasse sollte dies auch nicht passieren, da ich trotz dieser Rente zusätzlich Anspruch auf ALG 1 hätte, aufgrund einer Gesetzesänderung 2017. Ist dies zutreffend oder muss ich doch noch mit einer Rückforderung rechnen? P.S. Ich habe diese Rente nicht beantragt und würde den erhaltenen Betrag auch zurückzahlen.

1 Antworten

Mondkindam 06.02.2019 | 10:37
Hallo KleinMue, Arbeitslosengeld I wird bei der der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als Hinzuverdienst berücksichtigt. Ich gehe daher davon aus, das deshalb bisher die Rente nicht ausgezahlt wurde, weil der Hinzuverdienst zu hoch war. Mit dem Flexirentengesetz (ab 01.07.2017) haben sich die Hinzuverdienstgrenzen geändert und vermutlich kommt deshalb die Rente jetzt wieder zur Auszahlung.
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