Hallo Fragender,
den Ausführungen von „Abschläge“ können wir uns anschließen.
Bitte denken Sie daran, dass das Arbeitslosengeld rechtzeitig beantragt wird. Erkunden Sie sich diesbezüglich bitte ebenfalls bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung