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Experten-Antwort

ALG 1 und teilweise EMR

von Fragender09.05.2022 | 07:35
93 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, ich habe eine unbefristete Teil-EMR bewilligt bekommen. Da ich aufgrund eines nur befristeten Arbeitsverhältnisses nun bald eine neue Beschäftigung suchen muss, werde ich wohl für diese Zeit ALG 1 beantragen müssen. Wie verhält es sich mit dem ALG 1, wenn dieses unter der Hinzuverdienstgrenze liegt? Wird dann trotzdem etwas auf die EMR angerechnet oder kann ich in dieser Zeit beide Leistungen beziehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

den Ausführungen von „Abschläge“ können wir uns anschließen.

Bitte denken Sie daran, dass das Arbeitslosengeld rechtzeitig beantragt wird. Erkunden Sie sich diesbezüglich bitte ebenfalls bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 09.05.2022 | 07:58
Guten Morgen Fragender, wenn das ALG I unter der Hinzuverdienstgrenze liegt, dann wird es nicht als Hinzuverdienst angerechnet und Sie können beide Leistungen parallel beziehen.* Höhe und Anspruch für ALGI erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Die Höhe Ihres anrechnungsfreien Hinzuverdienstes finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. *Besonderheiten kann es geben, wenn der ALGI-Anspruch aus einem Arbeitsverhältnis entstanden ist, das vor EM-Rentenbeginn schon bestand. Hier kann es dann zu Kürzungen des ALGI kommen. Aber auch das erfahren Sie konkret bei der Agentur für Arbeit. Viel Erfolg bei der Arbeitsuche. Vielleicht werden Sie aber ja doch auch beim bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt... Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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