Hallo sandra,
der Rentenversicherungsträger kann die Entscheidungen und gesetzlichen Grundlagen der Agentur für Arbeit nicht prüfen. Leider können wir Ihnen bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen.
Bezüglich der Rentenantragstellung können Sie sich jedoch gern an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden, damit der Rentenantrag dort gemeinsam aufgenommen werden kann. Wenn sie den Antrag stellvertretend für Ihren Bruder stellen, benötigen Sie eine formlose Vollmacht Ihres Bruders.
Die Adresssuche für die Beratungsstellen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_72952B6B8170C3CB8B6AC72D6FADC5E7.cae04/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html