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Experten-Antwort

ALG 2

von Birgit N.06.11.2015 | 18:46
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33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe eine Frage betr. ALG 2, mir ist es klar das es keine Frage zur Rente ist. Ich 30 J. bin durch Krankheit in ALG 2 gekommen, obwohl ich studiert habe. Möchte ja so schnell wie möglich neuen Job finden. Meine Eltern haben mir 200 Euro auf mein Konto überwiesen, zum Geburtstag. Bekannte sagte mir jetzt, sollte das Amt es merken wird mir das Geld wieder abgezogen. Ist das wirklich so? Danke für Info. sollte jemand davon Ahnung haben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem teilweise doch sehr persönlich geführten Austausch möchten wir uns bewusst nicht anschließen! Infos erhalten Sie unter: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/einkommen.html

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32 Antworten

Herr Z.am 06.11.2015 | 18:52
Richter können offenkundig nicht erklären, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte, sonst hätte doch wohl schon mal einer von denen zumindest versucht, so etwas vorzutragen. Auch das BVerfG lässt schon die Hosen runter: BVerfG: auf die tatsächlichen Lebens-Verhältnisse kommt es nicht an, wenn das Jobcenter keine Leistungen zahlen will, muss es nicht zahlen. Sofern der Existenz-Minimum verweigernde Tat-Richter keine Rechts-Grundlage kennt, die die Verweigerung des Existenz-Minimums zulassen könnte, darf der Tat-Richter seine Leistungs-Verweigerung auch auf solche Behauptungen stützen, die offenkundig unwahr sind. Das BVerfG duldet auch solche Gerichts-Entscheidungen, von denen dem BVerfG aus eigenen Beweisen bekannt ist, dass diese auf unwahren Behauptungen der Tat-Richter beruhen. Kirchhof, Masing, Baer, BVerfG 1 BvR 3098/14, ständige Rechtsprechung Gaier, Schluckebier, Paulus, BVerfG 1 BvR 171/15, ständige Rechtsprechung Auch das BVerfG kann offenkundig nicht erklären, weshalb die Verweigerung des Existenz-Minimums zulässig sein könnte und verhängt deshalb Geld-Strafen (1 BvR 2899/14, 1 BvR 3121/14, 1 BvR 3323/14, 1 BvR 3457/14, Kirchhof, Masing, Baer) gegen Opfer (also nicht gegen die Täter) derartiger Verweigerungen des Existenz-Minimums, wohl in der Hoffnung, dass Opfer sich dann nicht mehr an das BVerfG wenden und die Richter des BVerfG "Nicht-Wissen" vortäuschen können. Neulich erklärte das BVerfG (Kirchhof, Masing, Baer), es sei für BVerfG-Richter wichtiger, Bild-Zeitung zu lesen, als das Existenz-Minimum zu verschaffen (1 BvR 2899/14 i.V.m. 1 BvR 194/13). Herr Z.
Herr Z.am 06.11.2015 | 19:00
2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele ARME geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. "Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen." § 1 Abs. 1 SGB I http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__1.html "36 1. a) Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen die Freiheit der Berufsausübung als Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lebensführung. Die Norm konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich individueller beruflicher Leistung und Existenzerhaltung (vgl. BVerfGE 54, 301 ; 75, 284 ; 101, 331 ) und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (vgl. BVerfGE 59, 302 ). Sie verbürgt außerdem das Recht, für die berufliche Leistung eine angemessene Vergütung zu fordern (BVerfGE 54, 251 ; 68, 193 ; 88, 145 ; 101, 331 ; 110, 226 )." BVerfG 2 BvR 2558/14 - Beschluss vom 28. Juli 2015 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen… Herr Z.
W*lfgangam 06.11.2015 | 19:11
An Birgit N., mal Google anwerfen 'alg 2 geschenktes geld', da finden Sie die passenden Antworten. Gruß w.
Herr Z.am 06.11.2015 | 19:12
Und das sollte weshalb gesetzes-konform sein ? Wie könnte man auf die Idee kommen, Hartz 4 sei verfassungs-konform ? Herr Z.
Juppam 06.11.2015 | 19:03
Ja, das Geld ist anrechenbares Einkommen und würde vom Regelsatz abgezogen.
Juppam 06.11.2015 | 19:47
Langsam wird es deutlich, Du solltest dringend psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen. Du leidest an einer Zwangserkrankung. Das ist ein ernstgemeinter Rat.
Anniam 06.11.2015 | 19:34
Vermutlich wollte die Userin keine rechtstheoretische Ausführung lesen ? Ja, das Geld ist futsch, wenn es auf dem Konto bleibt ! Also zurück überweisen , sofort . Und dann ....usw.
Schilas Mamaam 06.11.2015 | 22:31
Oooooch Mensch, was sollen wir alten Rentner denn dazu sagen ? Haben auch studiert und trotzdem, Rente ist bedeutend weniger als Verdienst. Ja, Ja und wir armen Rentner arbeiten jetzt im Minijob ohne Anerkennung des Studiiums zum Mindestlohn von 8,50 €. Ja klar, in einem Rentenforum ist diese Anfrage wohl fehl am Platze. Herr Z, hat schon geantwortet, - also nichts wie hin zu Tacheles - da werden Sie geholfen.
Herz1952am 07.11.2015 | 12:33
Hallo Birgit N. Wenn die 200,-- Euro überwiesen wurden, werden sie ganz klar angerechnet und wenn Sie monatlich sagen wir 50,-- Euro H4 bekommen, werden sie auf 4 Monate verteilt. Größere Beträge können auf bis zu 12 Monate verteilt werden, dies wird jedoch oft unterschiedlich gehandhabt. Sie können sicher sein, dass Sie genauer und strenger geprüft werden als mancher Unternehmer durch die Finanzamtsprüfung. Aber noch etwas hilfreiches. Falls Ihnen vielleicht Reparaturen entstehen oder Sie brauchen einen Wäschetrockner oder Waschmaschine, dann sprechen Sie bitte mit H4 Stelle. Es kann Ihnen nämlich eine sog. zweckgebundene Zuwendung seitens Ihrer Eltern gegeben werden, die nicht angerechnet wird (bei Reparaturen bin ich mir allerdings nicht sicher). Streng genommen müssten Sie sogar angeben, wenn Sie bei Ihren Eltern regelmäßig essen, dieses dem Amt auch mitteilen, damit Ihnen das von den 499,-- Euro Grundbedarf gekürzt wird. Als intelligente Frau können Sie sich jetzt Ihren Teil denken. Auch daran, was ist, wenn Sie niemanden hätten, der Sie unterstützen kann/darf.
Herz1952am 07.11.2015 | 12:40
Nachtrag an Birgit N. Leider geht es noch vielen so wie Ihnen. Die Anrechnung Ihres Studiums nützt Ihnen nämlich finanziell nichts, wenn Sie noch keine Rentenansprüche erworben haben. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Stellensuche.
Anneam 07.11.2015 | 13:53
Es ist schlimm, was Menschen manchmal zugemutet wird. Das Geschenk der Eltern wird zum Problem. Besser Bares - noch besser ein guter Job - das wünsche ich von Herzen. und das Geld sofort abheben und "ausgeben" Wo kein Kläger -da kein Richter.
Herz1952am 07.11.2015 | 14:14
Hallo Anne, das Geld abheben und sofort ausgeben nützt nichts. Die Kontenauszüge werden in der Regel lückenlos geprüft. Einzige Möglichkeit: Zurücküberweisen und dann? Überlegen...... (smile).
Herz1952am 07.11.2015 | 14:22
Nachtrag: es könnte evtl. einen kleinen Freibetrag geben. Soll auch unterschiedlich gehandhabt werden. @W*lfgang, ich bin "Google" aus Erfahrung (smile).
Steuerzahleram 07.11.2015 | 14:39
Wollen Sie die Fragestellerin zu Straftaten anstiften? Es ist völlig egal, ob sie das Geld in bar erhält oder per Überweisung. In JEDEM Fall ist sie dazu VERPFLICHTET, den Erhalt unverzüglich anzuzeigen. Ob das Geld dann ganz oder teilweise angerechnet wird, entscheidet einzig und allein das JobCenter nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB_II, auch Alg2 genannt, sollen bei Bedürftigkeit den Lebensunterhalt sichern und keine Ergänzungen für elterliche Zuwendungen sein. Arbeitnehmer und Rentner bekommen auch keine zusätzlichen Geldleistungen vom Staat, wenn sie nicht bedürftig sind. Es ist also keinesfalls "schlimm", was Alg2-Empfängern zugemutet wird, sondern völlig in Ordnung!
Herz1952am 07.11.2015 | 19:20
Richtig Anna, im übrigen hält sich das Job-Center auch nicht an die Gesetze. Steuerzahler und Hudini, ich will Ihnen nicht wünschen, dass Sie oder Ihre Kinder mal in diese Situation kommen. Sie sollten auch bedenken, dass diese finanzielle Regelung auch für EM-Rentner mit Grundsicherung gilt. Diese dürfen nur 30 % ihrer Nebeneinkünfte behalten, H4-Empfänger mindestens 100,-- Euro. Wenn sich einer beschwert über Fremdenfeindlichkeit, dann soll er erst einmal über die Situation der eigenen Leute nachdenken. Aber diese Leute, die nicht reich sind, sind ja staatenlos. Deutsche sind nämlich reich. Im übrigen werden Sozialhilfeempfänger stärker geprüft als Steuerhinterzieher. Glauben Sie im Ernst, dass es auch nicht relativ reiche Eltern gibt (ab 100.000,-- Euro Einkommen des Unterhaltsplichtigen müssen nämlich diese selbst für ihre Kinder sorgen), die nicht auch Schwarzgelder für Ihren Kindern geben? Aber vielleicht sind Sie beide auch "gefaket". Würde mich nicht wundern. (oder selbst Steuerhinterzieher?)
Herz1952am 07.11.2015 | 19:38
Steuerzahler, ich bin bestimmt kein Pegida-Anhänger und will es auch nicht werden. Ich fürchte nur dass Leute wie Sie manche Menschen zu diesen treiben. Sie sind einfach zu unwissend über die wahren Verhältnisse in diesem Land. Nur wer klagt (klagen kann) bekommt Recht. Diese hat man nicht, sondern muss es "bekommen". Durch die Zinspolitik und die Rechtsverdreherei seitens von Bausparkassen kann ich unseren Sohn nicht aus der Sozialhilfe herausnehmen, wie ich es bereits angedacht hatte. Bei den Bausparkassen ignorieren die Gerichte eindeutig die tatsächlich relevanten Vertragsbedingungen. Der BGH und evtl. das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden. Das kann Jahre dauern. Für gesetzlich Versicherte wurden Bedingungen (Beschlüsse) geschaffen, die gegen die Grundrechte des GG verstoßen. Das BVfG hat nach ca 7 Jahren ein Urteil erlassen und festgestellt, dass die Beschlüsse gesetzeswidrig sind. Ich weis das und habe meine Rechte danach auch ohne weitere Klage durchsetzen können. Aber viele, sogar Rechtsanwälte wussten davon nichts und die GKV-Versicherten sind die Dummen. Es sind natürlich auch bestimmte Krankheitszustände notwendig, aber sonst würde ich dieses Recht auch nicht brauchen. Heute hat im Deutschen Ärzteblatt die Politiker mit der "Gattung der Steckdosenträger" verglichen. Ich habe ihm geantwortet, dass er sich bei der "Steckdosengattung" doch bitte für den Vergleich entschuldigen soll.
Steuerzahleram 07.11.2015 | 19:20
Zitat von Anna J. anzeigenausblenden
Natürlich dürfen sie das. Je mehr sie ihre Tochter unterstützen, desto weniger Unterstützung braucht sie vom Staat. Ihr restliches braunes Gesülze lasse ich unkommentiert, weil PEGIDA-, AfD- und NPD-Anhänger mit logischen Argumenten nicht zu überzeugen sind. Die können nur "Ausländer raus" brüllen und Flüchtlingsunterkünfte anzünden.......
Steuerzahleram 07.11.2015 | 19:41
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hudini und Steuerzahler,

Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel).

Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen.

(siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen).

Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein).

Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen.

Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet.

Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus.

Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht.

Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.

Woher haben Sie denn diesen Blödsinn? Wenn die Kinder eine eigene BG begründen, findet überhaut keine Einkommens-/Vermögensprüfung bei den Eltern statt. Achso? Dann erklären Sie doch mal bitte, wie "Steuehinterzieher" ohne Prüfung entlarvt werden? Haben Sie schon mal etwas von Peter Graf, (dem Vater von Steffi Graf) oder Uli Hoeness gehört? Beide wurden wegen Steuerhinterziehung zu langen Haftstrafen verurteilt. Und wie viele Sozialleistungsbetrüger kennen Sie, die wegen ihren Straftaten inhaftiert wurden? Sie verbreiten hier nur heiße Luft ohne jegliche Substanz, Herzilein. Stammtischgeschwätz übelster Sorte.....
Anna J.am 07.11.2015 | 19:00
Oh Steuerzahler sind sie so dumm, oder wollen sie die Leute verarschen. Die Eltern dürfen ihre Tochter nicht mit ein paar Euro unterstützen. Sie bezahlen aber mit ihren Steuern die Griechen,Asyl. usw. wie bescheuert ist das denn. Es kann jeder seinen Kindern in die Tasche stecken was er will. Nur nicht über Bank, sollte ja jeder wissen. Darüber braucht sich niemand schämen, wenn Millionen für die Ausländer rausgeschmissen werden.
Steuerzahleram 07.11.2015 | 19:49
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hudini und Steuerzahler,

Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel).

Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen.

(siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen).

Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein).

Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen.

Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet.

Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus.

Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht.

Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.

Erzählen diesen Quatsch Ihrem Friseur. Der hat bestimmt ein offenes Ohr für "wissende" Menschen wie Sie. :-) Mir ist meine Zeit zu schade dafür. Übermorgen früh beginnt wieder eine harte Arbeitswoche für mich. Und da muss ich fit sein, um den Lebensunterhalt für die vielen Nicht-Arbeitnehmer in unserem Land zu verdienen....
Hudiniam 07.11.2015 | 19:47
Ist der Sinn von Alg II eigentlich so schwer zu verstehen, dass hier einige damit intellektuell so überfordert sind und nur Stammtischgeschwafel verbreiten müssen ? Alg II ist eine Leistung des Staates ( aufgebracht durch die Steuereinnahmen ), die dazu dienen soll, Menschen in Not ein Existenzminimum zu geben. Dazu hat der Gesetzgeber natürlich auch Obergrenzen geschaffen, was sonstige Einnahmen und Vermögen angeht.Wie natürlich auch bei anderen Sozialleistungen. Und wenn nun jemand zusätzlich zu Alg II Einnahmen, hier durch Eltern hat, dann sind diese Grenzen überschritten und Alg II wird entsprechende gekürzt. Ist doch gerecht gegenüber denen, die dafür arbeiten um diese Leistungen zu ermöglichen ? Alle anderen hier aufgeführten Argumente von Griechenland bis braunem Stammtisch sind einfach substanzloses Geblubber.
Herz1952am 07.11.2015 | 20:10
Steuerzahler, Zu 1) das steht im Gesetz drin, kommt aber tatsächlich so gut wie nicht vor. Habe mich auch beim Sozialamt kundig gemacht. Die Eltern bzw. die/der Unterhaltspflichtige (gerade Linie, zumindest nach "unten") muss das Einkommen (ich glaube brutto) offenlegen, bzw. das Amt muss den Beweis herbeiführen, wenn es nicht glaubhaft scheint, dass das Einkommen darunter liegt. Was meinen Sie mit BG? ich vermute WG (Wohngemeinschaft). Also das "nützt nichts". Zu 2) Die Auskunft habe ich von einem Finanzbeamten, bzw. es ist so, dass bestimmte Unternehmen statistisch nur alle 20 Jahre überprüft werden. Gewerbebetriebe ab einer bestimmten festgelegten Größe (Bilanzsumme, Umsatz u.a.) lückenlos alle 4 Jahre. Die Verjährung für Steuerforderung beträgt übrigens im allgemeinen 4 Jahre. In einem solchen Unternehmen hat ich als Buchhalter gearbeitet und war Ansprechpartner bei Betriebsprüfungen (Betrieb, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) und teilweise auch für Einkommensteuer des Unternehmers. Mehr verrate ich nicht, sonst müsste ich mich selbst belasten und habe noch eine Loyalitätspflicht gegenüber meinem früheren Arbeitgeber. Es ging übrigens in die Insolvens und ich habe habe noch Abschlussarbeiten für den Insolvenzverwalter erledigt. Übrigens, manche Steuerzahler sind der Meinung ihr Geld in der Schweiz sei bereits ordnungsgemäß versteuert. Das mag für das Kapital auch (großteils) stimmen. Aber die Zinsen hieraus sind, wie die Zinsen in Deutschland auch, in der Steuererklärung anzugeben und steuerpflichtig. Es gab in der Schweiz eigentlich kein Steuergeheimnis, manche Bänker haben halt nur falsch beraten (ob mit oder ohne Absicht, vielleicht auch nur im Hinblick auf die Provision). Aber jetzt mach wir mal "Sonntagspause" und ich versuche nur noch Hudini ein paar Worte zu schreiben.
Schorscham 07.11.2015 | 20:46
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hudini und Steuerzahler,

Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel).

Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen.

(siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen).

Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein).

Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen.

Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet.

Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus.

Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht.

Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.

So weit entfernt sind Sie aber offenbar nicht mehr davon. Ich bin entsetzt...
Herz1952am 07.11.2015 | 20:30
Hudini, auf ein kurzes Wort zum Sonntag. Bei wem spart der Staat wohl? Die Banken sind systemrelevant, Kranke und Arbeitslose nicht. Für diesen Staat hab ich meinen Gesundheit z.T. mit der Waffe geopfert. Man sagt, die Banken hätten nichts dazu gelernt. Doch sie haben, nämlich dass, wenn sie so weitermachen, sie wieder "gerettet" werden. Was Sozialhilfe betrifft, habe ich auch richtig gesagt, dass Eltern (falls diese genug Geld haben) Ihre Kinder unter den erlaubten Bedingungen unterstützen können. Dabei interessiert aber kein Mensch und auch nicht den Staat, dass sie evtl. selbst auf Hilfe angewiesen sind, z.B. bei Pflegefall und fallen dem Staat wieder zur Last. Ich wollte mich absichern, weil es hieß die Bedingung sei "noch keine Pflegestufe". Das war reine Werbung. Ich hatte schon vor 30 Jahren eine Niereninsuffiziens und wurde schon alleine deshalb nicht versichert. Das nennt sich Vorsorgen und Selbstverantwortung (haha). Ich beneide diejenigen, die noch so gesund sind und arbeiten können und auch Arbeit haben. Und ich bedanke mich bei denen, die auch in die Rentenkasse eingezahlt haben und durch Tod aus dem System ausgeschieden sind. Es passiert leider auch das. Vergessen wird auch, dass die meisten, die Vorsorgen müssten, das überhaupt nicht können. Das ist kein Stammtischgeplappere, sondern, hat ein Versicherung Bezirksleiter schon übereinstimmend mit mir festgestellt, als ich noch Kaufmännischer Leiter im Unternehmen war. Schönen Sonntag
Steuerzahleram 07.11.2015 | 20:32
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hudini und Steuerzahler,

Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel).

Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen.

(siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen).

Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein).

Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen.

Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet.

Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus.

Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht.

Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.

Für jemanden, der noch nicht einmal weiß, wofür das Kürzel "BG" steht, lehnen Sie sich aber verdammt weit aus dem Fenster. "BG" = Bedarfsgemeinschaft Und NEIN, wenn die Kinder in einer eigenen BG wohnen, wird weder das Einkommen noch das Vermögen der Eltern geprüft, weil es völlig irrelevant ist. Und wenn die Kinder mit den Eltern eine gemeinsame BG bilden, erhalten die Kinder nur Alg2, wenn dass gesamte Haushaltseinkommen unter dem Bedarf der gesamten BG liegt. Wohnen volljährige Kinder im Haushalt ihrer Eltern, bilden sie eine Haushaltsgemeinschaft (HG). Und in solchen Fällen KANN die Sozialbehörde vermuten, dass die Eltern ihre Kinder unterstützen. Und nur in diesen Fällen, können Einkommens- und Vermögensprüfungen bei den Eltern vorgenommen werden. Offenbar sind Sie doch nicht so "wissend", wie Sie etwas weiter oben noch behauptet haben. :-)
Hudiniam 07.11.2015 | 20:54
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hudini und Steuerzahler,

Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel).

Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen.

(siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen).

Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein).

Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen.

Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet.

Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus.

Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht.

Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.

Ja, schon traurig, wenn man nichtmal Ahnung von einer BG hat. Das Amt muss erstmal garnichts. Denn derjenige, der Sozialgeld (welcher Art auch immer) beantragt, unterliegt der Mitwirkungspflicht (SGB I § 60 ). Die Festsetzungsverjährung beträgt vier Jahre (§ 169 AO). Ausnahme: Bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Wenn Sie sich bei der Berufsausübung auch so auf " glauben " gestützt haben, dann kein Wunder : Es ging übrigens in die Insolvens und ich habe habe noch Abschlussarbeiten für den Insolvenzverwalter erledigt. Wieder Unsinn, sie werfen hier das Steuergeheimnis und das Bankgeheimnis durcheinander. Bis zum neuen Steuerabkommen hatte es die schweizer Banken aufgrund des Bankgeheiminisses nie interessiert, ob die angelegten Gelder im Ursprungsland versteuert waren. Inzwischen wird dieser Nachweis verlangt. Bei Ihnen vermengt sich Halb - und Nichtwissen in Ihren Beiträgen.
Herz1952am 08.11.2015 | 11:33
Hallo Hudini, natürlich haben Sie mit der Mitwirkungspflicht z.B. recht. Aber das Amt darf erst einmal danach fragen. Und wenn die Angaben glaubhaft erscheinen (100tsd./Euro/J), wird es das Amt auch dabei belassen. Wenn aber berechtigte Zweifel bestehen, muss natürlich "die Hose runtergelassen" werden. Noch zu den Zinsen und "Glauben". Es ist ja nicht mein Glaube, sondern der des Steuerpflichtigen. Was soll's, es kommt doch jetzt nicht auf jedes Detail an. Ich habe auch keine Zeit mehr (Lebenszeit), auch noch mal alles genau nachzulesen. Weder Sie noch ich werden je in der Lage sein, die "Welt zu verbessern". Spätestens morgen werden auch die meisten dieser Beiträge gelöscht sein. Ich habe meine Erfahrungen und mein Wissen und werde dies für mich einsetzen, soweit es "rechtens" ist. Was andere machen oder denken, könnte mir eigentlich egal sein. Aber ab und zu versuche ich auch anderen auf die Sprünge zu helfen, damit sie in ihrer Dummheit (damit meine ich nur das Nichtwissen, das soll keine Abwertung für diese Menschen sein) nicht den "Kürzeren ziehen". Es gibt leider vieles - gerade in der Medizin - das nicht veröffentlicht wird nach dem Motto, was nicht sein darf, das kann nicht sein. Dazu habe ich auch die Zustimmung von Ärzten und Professoren erhalten. Allerdings interessieren mich Titel nicht mehr. Diese beziehen sich doch nur auf eng beschränkte Gebiete. Machen wir uns doch bei diesem Wetter noch einen schönen Sonntag. freundliche Grüße.
Steuerzahleram 08.11.2015 | 14:44
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hudini und Steuerzahler,

Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel).

Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen.

(siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen).

Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein).

Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen.

Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet.

Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus.

Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht.

Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.

Und bloß keine Irrtümer zugeben, nicht wahr? Dass Ihre "100tsd./Euro/J-Regelung" bei Eltern von Kindern im Alg2-Bezug überhaupt nicht greift, sondern allenfalls bei Sozialhilfe-Beziehern nach dem SGB XII, und dass "BG" Bedarfsgemeinschaft und nicht "Wohngemeinschaft" heißt, ignorieren Sie ganz einfach. Erst kürzlich haben Sie auch noch bestritten, dass die früheren "ARGEn" seit 2011 "JobCenter" heißen. Ihre Masche ist, sich (zunächst) selbst als allwissend darzustellen und allen Andersdenkenden völlige Unwissenheit zu unterstellen. Und wenn Ihnen die sachlichen Argumente ausgegangen sind, wechseln Sie die Gleise und machen sich einen schönen Sonntag. Aber Haupsache, man hat sich mal wieder zu Wort gemeldet - nicht wahr?
Hudiniam 08.11.2015 | 16:58
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hudini und Steuerzahler,

Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel).

Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen.

(siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen).

Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein).

Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen.

Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet.

Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus.

Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht.

Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.

Mit Ihren Verschwörungstheorien wären Sie beim Kopp Verlag besser aufgehoben.
Herz1952am 08.11.2015 | 18:18
Hudini und Steuerzahler, Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel). Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen. (siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen). Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein). Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen. Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet. Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus. Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht. Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.
GroKoam 09.11.2015 | 08:57
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hudini und Steuerzahler,

Ich will doch niemand von irgendetwas überzeugen. Neulich schrieb einer was von die AfA, das heißt zumindest das AfA. Für das gleiche Medikament kann es sogar 3 verschiedene Namen geben. Ist unwichtig, Wichtig ist der Wirkstoff (nur als Beispiel).

Sollten Sie mal in die besch... Situation kommen und 7 verschiedene Facharztrichtungen brauchen, werden Sie aus dem Staunen nicht mehr herauskommen und womöglich verhungern, wenn Sie von jedem "stringende Diät" verordnet bekommen.

(siehe "Verschreibungsrichtlinien der Krankenkassen).

Ein Gesetz von 10 Sätzen brauch so an die 20 DIN A - 4 Seiten "Ausführungsbestimmungen" (ist nur eine Annahme kann mehr oder auch weniger sein).

Sie können auch im Internet alle Urteile deutscher Gerichte im Originaltext nachlesen. Die werden seit 1997 alle veröffentlicht (ab und zu fehlt wahrscheinlich auch eines, so ein Urteil habe nicht nur ich vom OLG Frankfurt anstandslos zum Kopierpreis bekommen.

Auf ein Urteil auf das ich mich bei der KK berufen habe hatte 69 Seiten, die ich bestimmt nicht alle gelesen habe. Aber es hat mir schon der Hinweis darauf geholfen ein teures, weil relativ neues, Medikament (das von der Erstattungspflicht generell ausgeschlossen war) zu bekommen und zwar wurde dies voll erstattet.

Es gibt so vieles, was nicht für möglich gehalten wird. Es hat halt auch nicht jeder die Zeit und die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. Die Ärzte sind schon aus Zeitmangel dazu nicht in der Lage und der Aufwand wäre Ihnen auch zu viel um die Patienten fachgerecht (rechtlich) unterstützen zu können. Dies war jetzt nur ein einziges Fachgebiet (Medizin). Bei anderen sieht es ähnlich aus.

Aber um sein Recht muss sich jeder selber kümmern, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das sagt doch schon vieles aus. Nur bei Kriminaldelikten "kümmert" sich der Staat um das Recht.

Es würde mich sogar freuen, dass Ihnen der Beitrag vielleicht einmal helfen können, Ihre Rechte durchzusetzen. Am besten ist allerdings, man/frau kommt nicht in diese Situation. Bei den stringenden Diäten hilft natürlich das Recht nicht. Bei Krankheiten bestimmt nur der Körper selbst und der schert sich meistens nicht um Ernährungsvorschläge, Rauchen, Saufen etc. Entweder er wird damit fertig oder nicht. Der eine Raucher hat eine saubere Lunge und genießt noch die Altersrente, der andere stirbt qualvoll und erlebt die Rente nicht. Er hat allerdings Beiträge gezahlt, wovon wir Rentner "profitieren". So ist das Leben.

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