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Experten-Antwort

ALG 2

von Susi28.10.2011 | 20:35
1454 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zu meiner Person, bin ledig, durch Krankheit in ALG 2 gekommen. Mir wurde für Oktober Gesamtanspruch 304 Euro überwiesen. Meine Miete 361 Euro,plus 47 Euro Nebenkosten in Hamburg, WG. Ist diese Miete zu Hoch? Muß ich auch davon meine Versicherungen bezahlen? Berufsunf.Vers., Unfall, RS, und P40, zusammen ca.40 Euro im Monat. Werden Versicherungen von ARGE zusätzlich übernommen? Wenn nicht, wie soll ich davon leben. Bitte antworten Sie mir. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

leider können wir Ihre Frage in diesem Forum nicht beantworten. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage zum Leistungsrecht Alg 2 bitte direkt an die ARGE.

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4 Antworten

Schadeam 28.10.2011 | 21:14
Mit dieser Frage sind Sie falsch im Rentenforum und deshalb werden Sie keine Antwort von einem Rentenexperten erhalten. Fragen Sie beim Jobcenter nach.
Krämersam 29.10.2011 | 08:12
Stellen Sie bitte ihre Frage hier : http://www.elo-forum.org/alg-ii/
Alltagsbegleiteram 30.10.2011 | 17:15
Der Gesamtanspruch für Alg II-Leistungen berechnet sich für Alleinstehende zurzeit aus einem Regelsatz von 364,-€ (für Elektrizität, Telefon, Fahrtkosten, Lebensmittel, Kleidung, Pflegeprodukte, Instandhaltung der Wohnung… ) plus den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft. Alleinstehenden (ohne Rollstuhl) stehen dabei 45qm Wohnfläche zu.. Gehen Sie davon aus, dass prinzipiell die Hälfte der regional durchschnittlichen Mietpreise als angemessen anerkannt wird. In Hamburg zahlt man zurzeit eine Kaltmiete von ca 11,- € pro Quadratmeter. Als angemessen werden von den Jobcentern davon also 5,50€ anerkannt. Was darüber hinaus geht, muss aus dem Regelsatz finanziert werden. Eine Kaltmiete von 361,-€ dürfte in Hamburg für eine Person tatsächlich oberhalb der festgesetzten Angemessenheit liegen. Offenbar hat man Ihnen ja eine Kaltmiete von 257,- (inklusiv Verbrauchswasser) anerkannt. Der Alg II-Leistungsbezug soll Erwerbslosen lediglich ein Existenzminimum sichern. Mit Ausnahme der Krankenversicherung sind nach Auffassung des Gesetzgebers Versicherungen bei Arbeitslosigkeit nicht notwendig. Daher gibt es Freibeträge dafür im Alg II-Bezug nur für erwerbstätige Leistungsbezieher (meines Wissens nach 30,- € für gesetzlich vorgeschriebene und als angemessene anerkannte private Versicherungen). Weitere Freibeträge berechnen sich folgendermaßen:100,-€ plus 20% des übrigen Bruttoeinkommens. Haben Sie zum Beispiel ein Einkommen von 400,- € aus einer geringfügigen Beschäftigung und beziehen Sie aufstockend Alg II, so bleiben davon 160,-€ anrechnungsfrei. Die übrigen 240,-€ werden mit der Leistungen verrechnet, da Sie den festgesetzten Bedarf von 364,-€ zum Teil aus eigenen Mitteln decken können. In diesem Beispiel wird der also Regelsatz auf 124,-€ Euro gekürzt. Präzise Informationen dürften sie dazu bei http://hartz.info/index.php erhalten. Im hier zuvor genannten Forum gibt es immer wieder emotional gefärbte Fehlinformationen. Zudem ist der Umgangston dort gelegentlich etwas deftig.
Susiam 30.10.2011 | 18:14
Ich danke Ihnen sehr Alltagsbegleiter, dann müßte ich ja die wichtige private Berufsunf.-Vers. kündigen. Ich wohne schon in WG, und suche ja Arbeit. War nach Studium im Job lange krank,dadurch arbeitslos. Durch teilweise Krankengeld und ALG2 ,habe ich den Überblick verloren. Konnte auch durch 6 Wo. in Klinik nichts regeln und überprüfen. Es soll auch in Hamburg kostenlose Beratungsstellen betreff ALG 2 geben, mal sehen wie ich an diese Adressen komme. Bei der Arge geht alles zu schnell. Nochmal Danke
Deutsche Rentenversicherung
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