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Experten-Antwort

ALG 2

von Anita21.02.2013 | 15:48
1626 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin durch eine lange Krankheit in ALG 2 gekommen, will da so schnell es geht wieder raus kommen. Mußte aus meiner WG ausziehen in eine andere WG. Kann meinen Vertrag mit Telekom nicht mitnehmen in die neue WG. In meiner neuen WG gibt es einen anderen Vertrag. Die Telekom läßt mich nicht raus aus dem alten Vertrag, ich soll noch 8 Monate bezahlen obwohl ich nicht mehr dort wohne. Das alles von meinem Regelsatz, gibt es bei ALG 2 keine Möglichkeit da raus zu kommen. Sonderkündigungsrechte? Wo kann ich mich hinwenden betreff Info. was ich machen kann. Vielleicht gibt mir jemand Auskunft, Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.02.2013 | 16:16

Hallo Anita,

da dies ein Forum zu rentenrechtlichen Fragen und zu Fragen der Altersvorsorge ist, können wir zu Problemen mit der Telekom leider keine Stellung nehmen.

5 Antworten

Tellerwäscheram 21.02.2013 | 16:49
Auch ich sehe keine Möglichkeit ohne Entgegenkommen der Telekom aus dem Vertrag zu entkommen. Meine Schlußfolgerung wäre: NIE wieder ein Vertrag mit der Telekom UND allen Freunden diese "Kundenbetreuung" bekanntmachen.
...am 21.02.2013 | 16:06
Sorry, falsches Forum. Ggf. mit der Telekom über einen "Vergleich" verhandeln.
Anitaam 21.02.2013 | 16:13
Danke, aber die stellen sich taub.
Vertragsrechtleram 21.02.2013 | 17:00
1. Sie haben seinerzeit mit der Telekom einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Daran haben Sie sich ( und die Telekom natürlich ) über die gesamte Laufzeit zu halten. 2. Ein Umzug innerhalb Deutschlands rechtfertigt keine Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit - auch keine Sonderkündigung. Sie könnten ja durchaus in der neuen Wohnung ( WG ) ihren alten Anschluss/Vertrag weiterlaufen lassen und auch nutzen. Vorraussetzung ist natürlich das dies dort in der Wohnung grundsätzlich technisch seitens der Telekom möglich wäre. Davon gehe ich aber mal aus. Wenn Sie das dann - aus welchen Gründen auch imemr nicht wünschen ( weil z.b. dort schon ein Anschluss eines anderen Anbieters installiert und gentuzt wird ) ist dies allein ihr Problem und nicht das der Telekom ! Verträge sind eben ein zweiseitiges Rechtsgeschäft/Willenserklärungen und einzuhalten . Die können nicht nach " Gutdünken " oder wenn man die vertraglich geschuldete Leistung des Vertragspartners nicht mehr benötigt einfach vor Ablauf der Laufzeit kündigen und/oder die Leistung nicht mehr bezahlen. Insofern werden Sie ihren Anschluss bis zum bittreen Ende der Laufzeit weiter zahlen müssen - ob sie ihne weiter nutzen oder nicht spielt dabei keine Rolle. Auch das Sie ALG II Empfänger sind spielt dabei keine Rolle.
eberam 22.02.2013 | 21:36
Wollen sie denn unbedingt den Telefonanschluss in der neuen WG, mit anderen zusammen benutzen? Es wäre viel praktischer, wenn sie dort einen eigenen Anschluss und eine eigene Rechnung hätten. Das verhindert Missverständnisse. Es können problemlos mehrere Telefonanschlüsse innerhalb einer Wohneinheit parallel geschaltet werden. Die Telekom wirbt mit einem Umzugsservice für einmalig 70,- Euro. Beantragen sie die Verlegung ihres alten Anschlusses in die neue Wohnung, natürlich zusätzlich zum schon bestehenden Telefonanschluss, einschließlich Einbau einer Anschlussdose in ihrem Wohnraum in der WG. Sollte die Telekom sich nicht in der Lage sehen, ihnen diesen zusätzlichen Anschluss zu schalten, kann man ihnen die Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages nicht weiter aufzwingen. Ein Vertrag gilt immer für beide Seiten. „Umzug mit altem Tarif“: http://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/…
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