Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG 2 - Anrechnungszeit UND versicherungspflichtige Beschäftigung

von Ingo Paar05.02.2015 | 18:47
1311 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, Seit 2011 gibt es bei Hartz4 -Bezug nur noch eine Anrechnungszeit. So weit, so bekannt. Jobcenter schreibt: Vom 1.1.2011 bis 31.12.2012 gibt es KEINE Anrechnungszeit wenn gleichzeitig versicherungspflichtig gearbeitet wurde. In meinem Fall bekam ich vom 1.12.2014 bis 31.12.2014 eine Anrechnungszeit wegen ALG 2 - Bezug. Bin aber seit 1.12.2014 versicherungspflichtig beschäftigt. Meine Frage ist: Was bringt diese Anrechnungszeit, die zusätzlich ab 2013 gemeldet wird ? Warum wird zusätzlich gemeldet ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Eine Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II wird aufgrund des Zusammentreffens mit Pflichtbeitragszeiten ab dem 01.01.2013 nicht mehr verdrängt. Nach § 54 SGB VI entstehen in diesen Fällen beitragsgeminderte Zeiten.

2. Bei einem Zusammentreffen von Zeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II mit versicherungspflichtigen Sozialleistungen sind nach dem vollendeten 25. Llebensjahr keine Anrechnungszeiten zu berücksichtigen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits korrekt ausgeführt, verhindert die Änderung in § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 SGB VI zum 01.01.2013, dass Personen, die sich bei Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, Nachteile in Ihrer späteren Rentenhöhe erleiden könnten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 05.02.2015 | 21:05
Hallo Ingo Paar, Zunächst, in einem 1 Monat können verschiedene Arten von Versicherungszeiten zusammentreffen, jeweils für ein paar Tage oder auch komplett - als da wäre als Beispiel: versicherungspflichtige Beschäftigung bis zum 05., gleichzeitig noch in einer schulischen Ausbildung, parallel besteht Schwangerschaft/Mutterschutz, die versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit läuft auch noch weiter und, weil noch ein bisschen Zeit am Tag über ist, pflegen Sie Ihre Mutter, erhalten Pflichtbeitragzeiten wegen Pflegetätigkeit in Ihrem Rentenkonto angerechent und ab 20. fangen Sie auch noch ein Fernstudium an, weil Sie nachts nicht ausgelastet sind. Die DRV 'sammelt' zunächst mal alle rentenrechtlichen Zeiten ein - erst anschließend geht es an die Bewertung/Anerkennung, was kann alles gleichzeitig angerechnet werden, wie sieht es mit der Bewertung dieser Zeiten für die Rente (was bringt am Meisten). ALG 2 Zeiten seit 2011 sind - da keine Beiträge mehr gezahlt werden - keine Beitragszeiten, sondern so genannte Anrechnungszeiten (zählen u. a. als Zeitwert bei bestimmten Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten). Wenn aber Pflichtbeitragszeiten aus Arbeit parallel laufen, werden die ALG 2 Zeiten nicht mehr zusätzlich/paralell als Anrechnungszeiten im Rentenkonto erfasst (war früher mal gesetzlich so vorgesehen, ist gestrichen worden). Bringen ...bringt diese Anrechnungszeit eigentlich gar nichts - wenn vorrangig eine Pflichtbeitragzeit anzurechnen ist: kein Zeitwert, kein Rentenzuwachs, nix für den Erhalt des Anspruchs auf EM-Rente - das kommt alles aus der vorrangigen Pflichtbeitragszeit. Wenn die endet, wird ALG 2 wieder als Anrechnungszeit aktiviert, mit den Vorteilen dieser Zeitart. Insofern sollten Sie die Meldung beim Jobcenter auch aufrecht halten, mit allen Mitwirkungspflichten. Hmm ...büschen lang geworden ;-) Zur Not noch mal in der nächsten Beratungsstelle erklären lassen. Gruß w.
rosebudam 09.02.2015 | 15:41
Hallo Ingo Paar, ergänzend noch folgende Hinweise um Ihre Frage "Was bringt diese Anrechnungszeit, die zusätzlich ab 2013 gemeldet wird ? Warum wird zusätzlich gemeldet ?" zu beantworten. Zum 01.01.2013 hat der Gesetzgeber die Vorschriften zu den geringfügigen Beschäftigungen dahingehend geändert, dass bei Arbeitsaufnahme ab dem 01.01.2013 grundsätzlich Versicherungspflicht bestehen soll. Bis 12/2012 bestand kraft Gesetzes regelmäßig Versicherungsfreiheit. Durch die Versicherungspflicht entstehen "vollwertige" Pflichtbeitragszeiten, die in die sog. Gesamtleistungsbewertung (= Durchschnittsbildung für die Bewertung bestimmter beitragsfreier/-geminderter Zeiten) einfließen. Bei zeitgleicher Berücksichtigung einer Anrechnungszeit entsteht aber eine beitragsgeminderte Zeit, die nicht in die Gesamtleistungsbewertung einfließt. Die niedrigen Arbeitsentgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung würden ohne zeitgleiche Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen ALG 2 zur Verminderung des "Durchschnittswertes" und damit der zu erwartenden Rente führen. Dies ist sozialpolitisch nicht gewollt. Mit den Änderungen bei den geringfügigen Beschäftigungen zum 01.01.2013 sollte sich eine Verbesserung (Erwerb höherer Anwartschaften) ergeben. Um dies zu gewährleisten, wurde "flankierend" die zeitgleiche Berücksichtigung einer Anrechungszeit wegen ALG 2 eingeführt. Dies schützt letzlich jeden Geringverdiener mit aufstockendem ALG 2-Bezug vor einer weiteren Rentenkürzung "durch die Hintertür". Ist leider eine schwer zu erläuternde Materie, ging nicht kürzer!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026