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ALG-2 bzw. KdU-Zuschuss bei Reha-Maßnahme, oder Übergangsgeld von der RV

von XYZ20.01.2018 | 19:44
962 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, nun habe ich heute meine Reha-Maßnahme(Reha-Kur) von der RV nach dem Widerspruch bewilligt bekommen. Nun muss ich erst noch abwarten, wann ich die Einladung von der Reha-klinik bekomme. Nun weiß ich noch nicht ob ich erst die Reha-Kur mache oder erst in eine Fachklinik gehe zur Psychosomatische Behandlung. Weil ich dafür schon eine Einweisung habe. Muss erstmal abwarten, was die Klinik sagt, wo ich diese Psychosomatische Therapie machen muss. Oder ich muss die Reha-Kur erstmal nach hinten verschieben und diese dann nach der Psychosomatischen Therapie antrete. Wäre vielleicht günstiger, erst Therapie in der Psychosomatischen Klinik und dann Reha-Kur. Ist etwas zweigleisig gelaufen. Gut mit der Einweisung zur Psychosomatischen Klinik hatte ich nicht gerechnet. Und auch nicht mit der Genehmigung der Reha durch die Rentenversicherung. Nun komme ich mal zurück, warum ich hier was wissen möchte. Da ich ALG-2 beziehe, sprich nur ein Zuschuss zur KdU, was passiert dann während der Reha-Maßnahme? Ich bekomme ja während der Reha Übergangsgeld von der RV. Wie läuft dann das ALG-2 Geld bzw. der KdU-Zuschuss weiter, über das JC, oder wird es für die Zeit gestrichen? Gruß XYZ

7 Antworten

Kaiseram 21.01.2018 | 08:42
Wenn Du in die "Geschlossene" kommst dann hast Du Kost und Logis frei
XYZam 21.01.2018 | 19:25
Danke für die " gute " Antwort. Das hätten Sie sich auch verkneifen können. Da fragt man mal was und bekommt so eine Antwort. Das hätten Sie vielleicht woanders antworten können. Hatte gedacht, das man hier eine Seriöse Antwort erhält.
Globoliam 21.01.2018 | 20:02
Zuerst einmal, es gibt leider so armselige Menschen wie den selbsternannten Kaiser, deren kleines Leben nicht mehr hergibt, als anonym in Foren Leute zu beleidigen. Ansonsten ist die Frage, ob Sie auch ein Einkommen aus Arbeit und in welcher Höhe haben, dann kann man Ihre Frage beantworten. Haben Sie nur Alg II, dann zahlt die DRV kein Übergangsgeld, dann ändert sich nichts.
Genervteram 21.01.2018 | 22:37
Wenn der ein oder andere Fragesteller die Suchfunktion dieses Forums nutzen würde, hätte er seine Antwort, da die überwiegenden grundsätzlichen Fragen hier schon zigmal beantwortet wurden. So auch, dass bei vorherigem Alogeld 2-Bezug kein Übergangsgeld gezahlt wird, sondern weiterhin das Jobcenter Alogeld 2 zählt.
-am 22.01.2018 | 08:30
Hallo XYZ, das Arbeitslosengeld II wird vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter) für die Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben. Dem Jobcenter werden in diesem Fall die Aufwendungen erstattet.
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