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ALG 2 oder Sozialhilfe?

von Pat04.01.2007 | 23:29
3039 Ansichten
4 Antworten
Hallo zusammen! Ich bin 35 Jahre alt und leide seit nunmehr über 3 Jahren an einer massiven psychsomatischen Störung. Ich habe vor Kurzem eine Belastungserprobung über die DRV mitgemacht, Ergebnis: unter 3 Std. täglich belastbar. Ich beziehe derzeit ALG I, mein Anspruch endet in ein paar Tagen. Wie geht es jetzt weiter?!? ALG 2 oder Sozialhilfe?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.01.2007 | 08:05

Da ich Ihren persönlichen Versicherungsverlauf nicht kenne, ist es schwer hier eine richtige Antwort zu geben. Fragen Sie doch einfach im Vorfeld mal bei Ihrer Arbeitsagentur oder bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach.

3 Antworten

Patam 05.01.2007 | 14:26
Ich war seit 1990 ununterbrochen Rentenversichert. Was hat denn der Versicherungsverlauf mit ALG und Sozialhilfe zu tun?
Bernhardam 05.01.2007 | 14:53
Der Experte hat (leise) darüber nachgedacht, ob Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben könnten. Wenn Sie derzeit noch ALG I beziehen, dann beantragen Sie zunächst einmal ALG II (kommt dann eventuell mit Armutsgewöhnungszuschlag), denn offensichtlich hält Sie die Arbeitsagentur für arbeitsfähig. Sollte der zuständige Träger (kann auch eine Arge sein) dann auch nur die geringste Hoffnung haben, Sie bei der Rentenversicherung abladen zu können, wird man Sie auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, und dazu sind Sie dann auch verpflichtet. Ich bezweifle, dass das ein finanzieller Vorteil für Sie ist, aber um das zu erfahren, müssten Sie ggf. eine Kontenklärung vornehmen und eine Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung aufsuchen. Eine Wahl haben Sie jedoch ohnehin nicht.
Antoniusam 05.01.2007 | 15:03
Anspruch auf Alg II besteht nur dann, wenn Sie noch mindestens drei Stunden täglich, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können. Anderenfalls besteht entweder ein Anspruch auf EM-Rente (sofern die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind), oder auf Sozialhilfe.
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