Hallo Jürgen,
den Worten von DarkKnightRV muss ich mich anschließen.
Wenn Sie keinen Anspruch auf AloGeld II Leistungen haben, dann ist die Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit überlegenswert um ggf weitere Rentenzeiten (Anrechnungszeiten) zu bekommen.
Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall kurz mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung, damit individuell geschaut wird, ob Ihr vorhaben (Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 2013) realisiert werden kann oder ob Sie noch auf weitere Rentenzeiten angewiesen sind.
Hallo Jürgen,
könnten Sie bitte noch ihr Geburtsdatum nennen.
Und was meinen Sie mit "rechtlich einem ALG 2 Bezieher gleichgestellt" und was verstehen Sie unter Anrechnungen?
Wenn Sie nach dem Auslaufen des ALG 1 Bezuges keinen Anspruch auf ALG 2 haben, dann können Sie sich ohne Leistungsbezug weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Hierfür gibt es dann Anrechnungszeiten in ihrer Renten-Vita. Diese Anrechnungszeiten werden allerdings nicht mehr bewertet.
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