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Experten-Antwort

ALG 2 ohne Leistungsbezug

von Jürgen31.01.2012 | 16:22
2295 Ansichten
3 Antworten
Angeregt durch den heutigen Newsletter ergibt sich für mich folgende Frage. Ich bin seit 01/2009, nach 18 Monaten ALG 1 Bezug, rechtlich einem ALG 2 Bezieher gleichgestellt. Ich bekomme allerdings keine Leistungen von der Agentur. Wie wirkt sich diese Tatsache auf meine Rente aus, die ich ab 01.01.2013 (Schwerbehindert mit Abzügen) beziehen werde. Gibt es da irgendwelche Anrechnungen? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2012 | 08:40

Hallo Jürgen,

den Worten von DarkKnightRV muss ich mich anschließen.

Wenn Sie keinen Anspruch auf AloGeld II Leistungen haben, dann ist die Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit überlegenswert um ggf weitere Rentenzeiten (Anrechnungszeiten) zu bekommen.

Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall kurz mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung, damit individuell geschaut wird, ob Ihr vorhaben (Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 2013) realisiert werden kann oder ob Sie noch auf weitere Rentenzeiten angewiesen sind.

2 Antworten

DarkKnight RVam 01.02.2012 | 06:57
Hallo Jürgen, könnten Sie bitte noch ihr Geburtsdatum nennen. Und was meinen Sie mit "rechtlich einem ALG 2 Bezieher gleichgestellt" und was verstehen Sie unter Anrechnungen? Wenn Sie nach dem Auslaufen des ALG 1 Bezuges keinen Anspruch auf ALG 2 haben, dann können Sie sich ohne Leistungsbezug weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Hierfür gibt es dann Anrechnungszeiten in ihrer Renten-Vita. Diese Anrechnungszeiten werden allerdings nicht mehr bewertet.
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