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ALG Anspruch bei Anspruch auf Frauenrente

von Fritzi30.07.2013 | 11:41
1221 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich. 62 habe vor, mein Arbeitsverhältnis kündigenzu lassen oder auch selbst zu kündigen. habe mein Leben lang gearbeitet und auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. kann ich einfach ALG beantragen oder muss dann mein Arbeitgeber an das Arbeitsaamt zahlen, weil er eine "alte" entlassen hat, die ja schon Rentenanspruch hat?

4 Antworten

KSCam 30.07.2013 | 12:32
Die Frage ob in so einem Fall die Agentur Rückgriff auf den Arbeitgeber nehmen kann, nüssen Sie den Kollegen der Agentur f. Arbeit stellen. Ein DRV Mitarbeiter wird Ihnen das nicht beantworten.
Gigiam 30.07.2013 | 13:02
Hallo, Sie sollten aber bedenken dass es eine 12-wöchige Sperrfrist gibt. Gigi
Hellaam 30.07.2013 | 14:18
ich würde mich so kündigen lassen das weder Sie noch der letzte Arbeitsgeber Ärger bekommen ; Rücksprache bei einem Rechtsanwalt . Ich glaube kaum das auf dem Arbeitsamt solche Fragen angebracht wären. Ich lasse mich mit 62,5 kündigen (47,5 Arbeitsjahre) und melde mich arbeitssuchend In unserem Alter stehen uns 24 Monate Arbeitslosengeld zu ,denn in Rente gehen kann ich dann noch nicht Bei 9,6 % nach 47,5 Arbeitsjahren sehe ich nicht ein und weigere mich in Rente zu gehen .
Krümelam 09.08.2013 | 07:58
Wenn Sie arbeitslos werden (egal ob durch eigene Kündigung oder durch den Arbeitgeber) haben Sie grundsätzlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Problem bei einer eigenen Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag, dass Sie womöglich eine 3monatige Sperre bekommen (dann wird auch keine Leistung gezahlt). Bevor Sie einen solchen Schritt wagen, sollten Sie vorab einen Termin bei der Arbeitsagentur vereinbaren und dort Ihre Situation schildern.
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