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Experten-Antwort

ALG I Anspruch aus Nahtlosigekitsregelung wieder "geheilt" nach Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente durch die DRV?

von Fragende30.10.2024 | 10:53
309 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, ich wurde aus der Kankenkasse ausgesteuert, habe dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung (also während der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV lief) bis zur Höchstdauer (12 Monate ausgeschöpft) ALG I erhalten. Ein paar Monate nach Auslaufen des ALG I (wie gesagt: der maximale Auszahlzeitraum wurde erreicht) hat die DRV mir eine Bewilligung für die volle Erwerbsminderungsrente geschickt. Inzwischen kam auch eine Art "Abrechnungs-Schreiben" in dem die jeweiligen Zahlungen unter DRV und Agentur für Arbeit verrechnet wurden, da ja mit der Bewilligung der vollen EM-Rente die DRV in der Zahlungspflicht war/ist und der Agentur für Arbeit rückwirkend für diese Zeit die Zahlungen erstatten muss. Meine EM-Rente ist deutlich niedriger als es die ALG I-Zahlungen waren. Ich weiß, dass ich die Differenz jedoch nicht erstatten muss, ABER: ist durch das Bewilligen der vollen EM-Rente durch die DRV mein Anspruch bei der Agentur für Arbeit auf das ALG I wieder "geheilt"? Hätte ich somit also wieder Anspruch auf ALG I oder ist mein Anspruch durch die Nahtlosigkeit so oder so "aufgebraucht"? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort hierzu.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2024 | 10:58

Hallo Fragende,

 

zum Anspruch auf Arbeitslosengeld kann Ihnen der Rentenversicherungträger keine Auskünfte geben.

 

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

4 Antworten

KSCam 30.10.2024 | 11:03
Als voll Erwerbsgeminderte geht es nicht mehr um Ansprüche auf ALG. In was für einen Jobs soll die Agentur Sie denn vermitteln? Ihre Frage ist rein theoretisch um übrigens auch falsch hier im Forum. Sie können das aber gerne mit der Agentur klären…..ob, wielange und wieviel ALG Sie vielleicht irgendwann mal bekommen könnten. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass die Kollegen der Agentur keine große Lust haben werden so etwas zu beantworten.
Fragendeam 30.10.2024 | 11:05
Ganz herzlichen Dank für die super schnellen Rückmeldungen - dann wende ich mich direkt an die Agentur für Arbeit. Trotzdem nochmals besten Dank, toll, dass es dieses Forum und die Hilfsbereitschaft hierfür gibt.
AfAam 31.10.2024 | 06:35
Nein, es geht um den Anspruch auf Arbeitslosengeld und da ist die AfA und nicht die Rentenversicherung zuständig. Was ist daran nicht zu verstehen?🤦‍♂️
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