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ALG I bis zur Rente

von mannimobil30.01.2008 | 21:58
1254 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich, mit 63 Lebensjahr bis zum Eintritt in die Rente mit 65 ALG I zu beziehen, ohne eine Zwangsverrentung zu befürchten? Vorausgeht eine Kündigung des Arbeitnehmers auf ärztlichen Rat.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Fragen zu Leistungen nach dem SGB III können wir nicht mit hinreichender Sicherheit beantworten. Wenden Sie sich daher bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

3 Antworten

Schiko.am 30.01.2008 | 23:28
Neuerdings gelten ja ab dem 58.LJ, wieder 24 monate bei 48 monate vorversicherungszeit. MfG.
FALSCHES FORUMam 31.01.2008 | 07:01
Das ist ein Forum zu Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge).
Knut Rassmussenam 31.01.2008 | 11:45
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Erwarten Sie aber nicht, bei der Arbeitsagentur "geparkt" zu werden. Das gab es mal, nannte sich Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen, gibt seit dem 01.01.2008 nicht mehr, außer natürlich für Bestandsfälle, die vor dem 01.01.2008 arbeitslos waren und 58 Jahre. Grundsätzlich ist ALG eine vorrangige Leistung, die Arbeitsagentur kann Sie nicht in Rente zwingen. Allerdings bekommen Sie ALG nur, wenn Sie der Vermittlung zur Verfügung stehen, ggf. eigene Bewerbungen nachweisen usw.. Je nach Druck auf die Vermittler (Statistik muss ja sinken) kann man Ihnen das Leben schon schwer machen. Planungssicherheit haben Sie also nicht.
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