Hallo Katjuscha,
wer hat ein Gutachten erstellt? Wurde dies von der Agentur für Arbeit bei der Rentenversicherung angefordert??
Aber auch dann müssten Sie eigentlich noch Anspruch auf ALGI nach §145 SGB III (Nahtlosigkeit) behalten, solange über eine Erwerbsminderungsrente noch nicht tatsächlich entschieden wurde. Hierzu sollten aber auch Hinweise im Schreiben der DRV stehen bzw. sollten Sie sich dringend nochmal informieren und dafür auch von einem übergreifendem Sozialverband beraten lassen (z.B. VdK oder SozVD).
Sobald Sie Ihren Antrag auf EM-Rente tatsächlich gestellt haben, sind Sie bereits auch als Rentenantragsteller bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Bis zu einem Rentenbescheid müssten Sie die Beiträge selbst verauslagen, die dann später verrechnet werden würden. Die Krankenkasse würde auch bereits mit Rentenantrag prüfen, ob Sie pflichtversichert wären oder freiwillig in der GKV (gesetzliche Krankenkasse).
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Ob Sie Ansprüche vom Jobcenter oder Sozialamt hätten, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da dies auch auf Ihre sonstigen Lebensverhältnisse ankommt. Sofern dort ein Anspruch bestehen würde, wären Sie von dort krankenversichert.
Sie sollten sich also auch hier an die entsprechenden Ämter für weitere Informationen/Anträge wenden.
Den EM-Rentenantrag können Sie auch online stellen:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=…
Auf der Seite finden Sie auch eine Übersicht der Unterlagen, die auch bei einer telefonischen/persönlichen Antragsaufnahme vorliegen sollten.
Viel Erfolg und alles Gute!