Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ALG I, Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente?

von Arbeiter21.01.2010 | 09:24
1757 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe eine Frage zur sicherung meines Lebensunterhaltes? Ich habe unheilbar Parkinson und bin derzeit krank geschrieben. Aufgrund meiner feinmotorischen Tätigkeit, die ich ununterbrochen seit meinem 14. Lebesjahr ausübe, kann ich nicht mehr arbeiten gehen. Ich bin am 10.11.1953 geboren. Soll ich nun ALG I beziehen, Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente? Wie kann ich das beste herausholen um über die Runden zu kommen. Schwerbehindertenausweis seit Mitte 2009 mit 50 % liegt vor. Vielen Dank für die Hilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Arbeiter,

das Mindestalter für den vorzeitigen Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen des Geburtsjahrgangs 1953 ist nach 60 Jahren und 7 Monaten mit 10,8 % Rentenabschlag (ohne Rentenabschlag nach 63 Jahren und 7 Monaten). Weitere Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.

Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung wäre ebenfalls ein Abschlag von 10,8 % zu beachten. Ansonsten wird inhaltlich den Beiträgen von "Aha" und "Richter" zugestimmt.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine persönliche Beratung beim für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger

2 Antworten

Ahaam 21.01.2010 | 09:42
1. über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen brauchen Sie aktuell noch nicht nachzudenken - zu jung! 2. ALG1 berechnet sich aus Ihren letzten Bezügen - Wert ist hier nicht bekannt (max. Dauer 24 Monate bei voller Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt!) 3. Rente wegen Erwerbsminderung (mit Abschlag 10,8%) wäre die nächstliegende Alternative - netto Vergleich zum aktuellen Krankengeld aber dringend geboten (Werte der Rente bzw. des KG sind hier nicht bekannt!) Holen Sie dringend sachkundigen Rat bei Ihnen vor Ort ein!
Richteram 21.01.2010 | 10:10
Da Sie für die " Schwerbehindertenrente " noch zu jung sind um diese bekommen zu können, bleibt erstmal nur ALG I. Die AfA wird Sie aber dann nach einer Untersuchung durch deren med. Dienst mit Sicherheit zur EM-Rentenantragstellung auffordern, da Sie ja wohl nicht vermittelbar sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dieser Aufforderung müssen Sie dann auch nachkommen - ohne wenn und aber. Sonst bekommen Sie kein ALG I mehr. Insofern bleibt ihnen keine " Wahlmöglichkeit " in dem Sinne.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026