Hallo Arbeiter,
das Mindestalter für den vorzeitigen Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen des Geburtsjahrgangs 1953 ist nach 60 Jahren und 7 Monaten mit 10,8 % Rentenabschlag (ohne Rentenabschlag nach 63 Jahren und 7 Monaten). Weitere Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.
Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung wäre ebenfalls ein Abschlag von 10,8 % zu beachten. Ansonsten wird inhaltlich den Beiträgen von "Aha" und "Richter" zugestimmt.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine persönliche Beratung beim für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger