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Experten-Antwort

Alg I nach Aussteuerung Krankengeld

von Geni17.06.2025 | 14:30
347 Ansichten
4 Antworten
Ich bin vom Krankengeld ausgesteuert und habe einen Antrag auf ALG 1 gestellt. Die Agentur für Arbeit hat ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt das ich nur noch zwischen 3 und 6 stunden täglich leistungsfähig bin. Die Arbeitsvermittlerin hat mir gesagt das daher mein ALG nur nach 29,9 Stunden berechnet wird und nicht nach meinem Gehalt vorm Krankengeld. Ist das richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.06.2025 | 04:57

Hallo Geni,

 

Auskünfte über Ansprüche auf Arbeitslosengeld können in diesem Forum nicht erörtert werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Bei einer im sozialmedizinischen Gutachten der Agentur für Arbeit festgestellten geminderten täglichen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollten Sie Ihren Anspruch auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

3 Antworten

Neinam 17.06.2025 | 14:36
Nein ALG im Sinne der Nahtlosigkeit wird nach dem letzten Gehalt berechnet. Bitte stellen Sie Ihre Frage im Erwerbslosen-Form oder bei der Arbeitsagentur. Die Rente hat damit nichts zu tun
Tam 17.06.2025 | 15:20
Erst wenn es die Rentenversicherung feststellt, ist die Leistungseinschätzung verbrieft. Und Sie wären teilweise erwerbsgemindert.
FFam 17.06.2025 | 15:37
Wenn Sie schon im falschen Forum sind....wie lange haben Sie auf den Bescheid vom ALG warten müssen ? Ich bin ebenfalls ausgesteuert, allerdings hat meine Zweigstelle der AfA keine Eile. Es gibt noch keinen ALG-Bescheid und Befunde für ein Gutachten wurden auch noch nicht angefordert
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