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Experten-Antwort

ALG I und 45 Pflichtjahre

von Der fragende16.10.2015 | 17:44
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich erreiche die 45 Pflichtversicherten Jahre im August 2016. jetzt werde ich nach aussteuern durch dir KK Nahtlos gestellt dur die AfA. Zählen in diesem Fall die fehlenden Monate doch mit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Wartezeit von 45 Jahren werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld unbegrenzt berücksichtigt – in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn allerdings nur, wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.

Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

W*lfgangam 16.10.2015 | 18:38
Hallo Der fragende, wenn August 2016 noch 2 Jahre vor dem Beginn der abschlagsfreien Rente liegt (Sie also frühestens ab 01.09.2018 in Rente gehen können), zählen die ALG-Beiträge mit und Sie haben die 45 Jahre voll. Andernfalls muss neu überlegt werden, wie Sie die 45 Jahre sonst noch schaffen könnten. Gruß w.
Der fragendeam 18.10.2015 | 20:21
ich habe einen GdB von 50 und könnte abschlagsfrei Oktober 2020 oder mit Abzug im Oktober 2017 in Rente gehen. Ich hätte dann im Oktober 2017 schon 45 Jahre, wirkt sich das Rentenerhöhend aus?
Rentenzombieam 18.10.2015 | 21:54
ich hätte, ich wollte, ich wäre..... ein Durchfall! Geht kacken, mehr gibt es für euch nicht!
****am 19.10.2015 | 07:54
Ohne die Angabe des Geb.monat und Jahr wird ihnen keiner eine vernünftige Antwort geben können.
W*lfgangam 19.10.2015 | 18:50
Hallo Der fragende, Nein! Sie sind Ende 56/Anfang 57 geboren. Für diese Jahrgänge ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren erst mit 63 + 8 bzw.10 Monaten möglich (keinen Monat früher!). Die Altersrente für Schwerbehinderte ist zum gleichen Zeitpunkt ohne Abschlag möglich - die 45 Jahre bringen Ihnen keinen Vorteil, unerheblich, wie früh (2017) Sie die erreichen. Lediglich die Schwerbehinderteneigenschaft führt dazu, dass Sie vor 63. überhaupt schon einen Altersrentenanspruch haben (2017 mit dem Abschlag von 10,8 %). Mit Arbeitslosengeld für 2 Jahre werden Sie es bis dahin sogar schaffen – und, wenn Sie einen 'gnädigen' ALG-Sachbearbeiter haben, lässt er Sie bis dahin weitgehend in Ruhe. Gruß w.
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