Hallo Mika,
nein, die freiwilligen Beiträge neben dem Arbeitslosengeld II werden nicht angerechnet.
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Hallo Mika,
nein, die freiwilligen Beiträge neben dem Arbeitslosengeld II werden nicht angerechnet.
GroKo wir danken Dir, für diesen Beitrag hier: des Forums Stolz! Jede von dieser Tat bringt Dir das Lorbeerblatt Liebling des Forums hier zu sein, Hurra GroKo Dir!Ich bin im Okt. 1952 geboren und beziehe seit zwei Jahren Arbeitslosengeld II. Für die Wartezeit von 45 Jahren habe ich bisher 529 Monate. Ist es richtig, dass ich für 11 Monate noch freiwillige Beiträge zahlen könnte, damit ich nächstes Jahr die Rente ohne Kürzung bekommen kann? Oder werden freiwillige Beiträge neben dem Arbeitslosengeld II Bezug nicht angerechnet? Danke für Ihre AntwortenGenau
Ich bin ganz gerührt.GenauGroKo wir danken Dir, für diesen Beitrag hier: des Forums Stolz! Jede von dieser Tat bringt Dir das Lorbeerblatt Liebling des Forums hier zu sein, Hurra GroKo Dir!
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