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Experten-Antwort

ALG II mit oder ohne Arbeitslosigkeit

von Jennifer Dark11.07.2011 | 13:09
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7 Antworten

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Im gesamten Jahr 2005 habe ich ALG II bezogen. Der 1. Bewilligungszeitraum vom 01.01. bis 30.06.2005 wurde der DRV als "Arbeitslosengeld II MIT Arbeitslosigkeit" gemeldet, der 2. Bewilligungszeitraum vom 01.07. bis 31.12.2005 hingegen als "Arbeitslosengeld II OHNE Arbeitslosigkeit". Welche (vermutlich negativen Konsequenzen) hat diese unterschiedliche Definition für mich? Beide Zeiträume sind in jeder Hinsicht identisch, es handelt sich bei beiden um den Status "Arbeitslosengeld II MIT Arbeitslosigkeit".

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dies ist ein rein meldetechnisches Problem der ARGE. Für Sie hat dies keine Konsequenzen. Die Zeit wird Ihnen als Pflichtbeitragszeit gutgeschrieben. Das Vorliegen von Arbeitslosigkeit ist nur dann von Interesse, wenn die Zeit vor dem 25. Lebensjahr liegt (gleichzeitig Anrechnungszeit) oder damit ein Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllt werden soll.

Sie können natürlich dennoch von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Korrektur verlangen.

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6 Antworten

egalam 11.07.2011 | 14:09
es ist unrelevant ob diese zeiten mit oder ohne arbeitslosigkeit verschlüsselt sind. die drv wird bei einem antrag selbst ermitteln.
egalam 11.07.2011 | 15:15
zb. wenn Sie Ihre Rente irgendwann einmal beantragen oder ein Kontenklärungsverfahren worín es um all ihre versicherungszeiten geht
Jennifer Darkam 11.07.2011 | 14:51
Was für ein Antrag ist hier gemeint?
Volkeram 11.07.2011 | 15:22
Aus meiner Sicht ergeben sich da bezüglich der Rentenversicherung auch keine negativen Konsequenzen. Warum allerdings das unterschiedlich angegeben wurde, können Sie ja nur mit ihrer Arge klären. Dafür wird es entweder einen Grund geben oder es wurde einfach nur ein Fehler gemacht.
chrisam 12.07.2011 | 14:40
Rentenrechtlich dürfte es keine Bedeutung haben, ob Sie als Alg II-Leistungsempfänger mit oder ohne Arbeitslosigkeit gemeldet wurden. Lediglich in der Arbeitslosenstatistik entsteht durch diese Meldeform ein Unterschied. Zeiten, in denen Sie zwar de facto arbeitlos waren, jedoch über das Jobcenter in eine Maßnahme vermittelt waren (ein Euro Job, Bewerbungstraining, Praktikum...) oder vom ärztliche Dienst als (befristet) voll erwerbsgemindert eingestuft waren, werden als Zeiten des Alg II-Bezuges ohne Arbeitslosigkeit bei der Rentenversicherung gemeldet. Möglicherweise war das bei Ihnen in der zweiten Jahreshälfte 2005 der Fall.
Jennifer Darkam 12.07.2011 | 15:45
Hallo Chris, nein, das war bei mir definitiv nicht der Fall. Keine Maßnahmen, nichts, was eine Meldung als "Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld" begünden könnte. Da ich nicht davon ausgehen möchte, dass mein Jobcenter seine Statistiken willkürlich "aufhübscht", denke ich, dass es sich wohl eher um einen weiteren Fehler handelt, wie schon so viel andere zuvor.
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