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Experten-Antwort

ALG nach Krankengeld

von Klausi09.03.2019 | 11:28
205 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe nach einer Reha das Urteil erhalten, unter 3 h im allg. Arbeitsmarkt. Wenn ich nun ins ALG Rutsche, auch evtl. Nahtlosigkeit, wonach wird das ALG berechnet? Nach meinem letzten Verdienst als Vollzeitbeschäftigter, als Krankengeldbezieher oder aufgrund der 3h nur als Teilbezugberechtigter und nicht nach 8h Vollzeitbeschäftigung. Gruß Klausi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2019 | 11:02

Hallo Klausi,

Ihre Frage betrifft das Recht der Arbeitslosenversicherung. Einige Forumsteilnehmer konnten Ihnen sicher schon etwas weiter helfen. Ansonsten sollten Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen, von mir in diesem Forum nicht konkret beantwortet werden können.

14 Antworten

Klaus Hocham 09.03.2019 | 11:39
Hallo, Du bist hier im Rentenforum der DRV. Bezüglich der Berechnung Deines ALG ,solltest du deine zuständige AfA kontaktieren. Grüße
W*lfgangam 09.03.2019 | 11:55
Schon von der Krankenkasse ausgesteuert? Gruß w.
Klausiam 09.03.2019 | 13:12
.....ich vergaß. EMR Antrag wurde Ende Februar19 gestellt. Krankengeld endet im Juni. Es geht nur darum bei der Frage was als Basis fürs ALG genommen wird. Mir ist schon klar das das ein Rentenforum ist, aber vielleicht oder bestimmt hat das schon jemand durch aus KRANKENGELD INS ALG. Gruß Klausi
Lucky Lukeam 09.03.2019 | 13:27
Hallo, wenn Sie ALG 1 nach 145 SGB 3 bewilligt bekommen (entscheidet der ÄD der AfA), wird dieses nach dem Entgelt aus Ihrer (Vollzeit) Beschäftigung berechnet. Die AfA wird Ihnen nach Beantragung desselben (mit vielen anderen von Ihnen auszufüllen Unterlagen) eine sog. Verdienstbescheinigung nach 132 SGB 3 zusenden, welche Sie zum Ausfüllen an Ihren AG weiterleiten müssen. Viel Glück und alles Gute für Sie! mfg Lucky Luke
Klausiam 09.03.2019 | 14:42
Vielen Dank. Eine Sorge weniger wenn’s nach dem ex-Verdienst geht. Gruß Klausi
PeterTam 10.03.2019 | 06:48
Ich habe das durch. Vom KG in ALG1 Da es schon eine REHA gab, wird es keine Nahtlosigkeitsregel geben. Das AA wird den Rehabericht als Grundlage werten. Zumal die Beurteilung unter 3h/ Tag liegt. D.h: keinen Anspruch auf ALG1. Es sei denn, du stellst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung obwohl du krank bist. Dann ist die Berechnung nach deinem letzten Verdienst. Du brauchst allerdings in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mind. 150 Tage Sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Ansonsten wird dein ALG1 nach Tabelle berechnet. So war es jedenfalls bei mir.
DRVam 10.03.2019 | 08:06
Falls Sie von der KK ausgesteuert wurden und noch keine Umdeutung Ihres Rehaantrages in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stattgefunden hat oder über einen gestellten Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden wurde, wird auch Nahtlosigkeit-Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III gezahlt. https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Die Höhe sollten Sie bei der AfA erfragen.
Klausiam 10.03.2019 | 14:50
Zitat von PeterT anzeigen
Hallo, Ich habe nach einer Reha das Urteil erhalten, unter 3 h im allg. Arbeitsmarkt. Wenn ich nun ins ALG Rutsche, auch evtl. Nahtlosigkeit, wonach wird das ALG berechnet? Nach meinem letzten Verdienst als Vollzeitbeschäftigter, als Krankengeldbezieher oder aufgrund der 3h nur als Teilbezugberechtigter und nicht nach 8h Vollzeitbeschäftigung. Gruß Klausi
Ich habe das durch. Vom KG in ALG1 Da es schon eine REHA gab, wird es keine Nahtlosigkeitsregel geben. Das AA wird den Rehabericht als Grundlage werten. Zumal die Beurteilung unter 3h/ Tag liegt. D.h: keinen Anspruch auf ALG1. Es sei denn, du stellst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung obwohl du krank bist. Dann ist die Berechnung nach deinem letzten Verdienst. Du brauchst allerdings in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mind. 150 Tage Sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Ansonsten wird dein ALG1 nach Tabelle berechnet. So war es jedenfalls bei mir.
Hallo PeterT., Darf ich zusammenfassen. D.h. Keine sozialversicherungspflichtige Arbeit von 150 Tagen in der letzten Zeit, da krankengeldbezug und nur einen „ruhenden“ Arbeitsvertrag. Ich werde ja Weiter Krankgeschrieben in die Arbeitslosigkeit gehen und dann keine Nahtlosigkeitsregel, da unter 3h arbeitsfähig? Dann Berechnung nicht nach letztem Verdienst, sondern nach einer Tabelle bzw. Kein ALG1? Dann muss ich mir doch Sorgen machen.... Habe ich das so richtig wiedergegeben? Grüße Klausi
Kaiseram 10.03.2019 | 14:55
Zitat von Klausi anzeigen
Ich habe das durch. Vom KG in ALG1 Da es schon eine REHA gab, wird es keine Nahtlosigkeitsregel geben. Das AA wird den Rehabericht als Grundlage werten. Zumal die Beurteilung unter 3h/ Tag liegt. D.h: keinen Anspruch auf ALG1. Es sei denn, du stellst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung obwohl du krank bist. Dann ist die Berechnung nach deinem letzten Verdienst. Du brauchst allerdings in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mind. 150 Tage Sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Ansonsten wird dein ALG1 nach Tabelle berechnet. So war es jedenfalls bei mir.
Hallo PeterT., Darf ich zusammenfassen. D.h. Keine sozialversicherungspflichtige Arbeit von 150 Tagen in der letzten Zeit, da krankengeldbezug und nur einen „ruhenden“ Arbeitsvertrag. Ich werde ja Weiter Krankgeschrieben in die Arbeitslosigkeit gehen und dann keine Nahtlosigkeitsregel, da unter 3h arbeitsfähig? Dann Berechnung nicht nach letztem Verdienst, sondern nach einer Tabelle bzw. Kein ALG1? Dann muss ich mir doch Sorgen machen.... Habe ich das so richtig wiedergegeben? Grüße Klausi
Du solltest nicht jeden Unsinn glauben. Warte morgen die Antwort des Experten ab.
W*lfgangam 10.03.2019 | 15:11
Zitat von Klausi anzeigen
Nein! ALG1 wird es geben, aber die Berechnung wird wohl auf Tabellenwerte gehen (nach Beruf, Qualifikation, etc.) da es "anscheinend" innerhalb der letzten 24 Monate keine 150 Tage sozialversicherungspflichtige Arbeit gab. Krankschreiben ist nicht verkehrt, wenn noch eine Erkrankung besteht, aber nicht bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Dort immer mit der "Restleistungsfähigkeit" (im Antrag angeben) zur Verfügung stellen, sonst wird nach 6 Wochen das ALG1 komplett eingestellt. Gruß w.
PeterTam 11.03.2019 | 06:22
Warte einfach auf die Meinung des Experten. Ich habe lediglich meine persönliche Erfahrung wiedergegeben.
Moonam 11.03.2019 | 15:48
Wie schon geschrieben gibt’s ALG 1 nach dem vorherigen Verdienst bis der Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden ist. Stelle dich Vollzeit mit deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung. Auf keinen Fall eine eingeschränkte Arbeitszeit angeben. Sieh doch mal ins „Krankenkassenforum“ oder „krank ohne rente“
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