Hallo,
Ich habe nach einer Reha das Urteil erhalten, unter 3 h im allg. Arbeitsmarkt.
Wenn ich nun ins ALG Rutsche, auch evtl. Nahtlosigkeit, wonach wird das ALG berechnet?
Nach meinem letzten Verdienst als Vollzeitbeschäftigter, als Krankengeldbezieher oder aufgrund der 3h nur als Teilbezugberechtigter und nicht nach 8h Vollzeitbeschäftigung.
Gruß
Klausi[/quote]
Ich habe das durch. Vom KG in ALG1
Da es schon eine REHA gab, wird es keine Nahtlosigkeitsregel geben. Das AA wird den Rehabericht als Grundlage werten. Zumal die Beurteilung unter 3h/ Tag liegt. D.h: keinen Anspruch auf ALG1. Es sei denn, du stellst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung obwohl du krank bist. Dann ist die Berechnung nach deinem letzten Verdienst. Du brauchst allerdings in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mind. 150 Tage Sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Ansonsten wird dein ALG1 nach Tabelle berechnet. So war es jedenfalls bei mir.
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Hallo PeterT.,
Darf ich zusammenfassen. D.h. Keine sozialversicherungspflichtige Arbeit von 150 Tagen in der letzten Zeit, da krankengeldbezug und nur einen „ruhenden“ Arbeitsvertrag.
Ich werde ja Weiter Krankgeschrieben in die Arbeitslosigkeit gehen und dann keine Nahtlosigkeitsregel, da unter 3h arbeitsfähig?
Dann Berechnung nicht nach letztem Verdienst, sondern nach einer Tabelle bzw. Kein ALG1?
Dann muss ich mir doch Sorgen machen....
Habe ich das so richtig wiedergegeben?
Grüße
Klausi