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ALG und Antrag auf EM-Rente

von Heike08.08.2007 | 12:30
2045 Ansichten
12 Antworten
Hallo, ich bin schwerbehindert, vor 1960 geboren, seit 9 Monaten arbeitslos und habe die letzten 10 Jahre vorher immer halbtags gearbeitet. Mein ALGI wird natürlich nur von meinem halben Gehalt berechnet. Vor 5 Monaten habe ich einen Antrag auf EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit gestellt. Das Verfahren läuft noch. Mein Arbeitsvermittler will mir jetzt Stellen auf 30 Stunden-Basis vermitteln und droht bei Ablehnung mit einer Sperrzeit. Bei EM kann ich aber keine 6 Stunden täglich mehr arbeiten. Wer weiß, auf welcher rechtlichen Basis ich mich da bewege? Kann ich die Angebote, die über meiner damaligen Arbeitszeit liegen, ablehnen? Ansonsten müsste doch auch mein ALGI auf der Basis einer 30 Stundenstelle berechnet werden. Vielen Dank im Voraus Heike

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.08.2007 | 14:00

Ihre Anfrage betrifft den Bezug von Arbeitslosengeld. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Forum nur zu Fragen Stellung genommen werden kann, die die Themen Altersvorsorge und Rentenversicherung betreffen.

Moderatoren-Antwortam 10.08.2007 | 09:34

In diesem Forum können keine Aussagen zum Recht der Arbeitslosenversicherung gemacht werden.

Im Übrigen: siehe neptun

10 Antworten

Schadeam 08.08.2007 | 13:18
ich will das ganze weniger von der theoretischen Seite sondern vielmehr rein praktisch anpacken. 1) wenn der RA bereits seit 5 Monaten läuft wird wohl demnächst entschieden werden - und dann wissen Sie, wie Sie von der RV gesehen werden und was Sie neben einer halben Rente zuverdienen dürfen. 2) Das AA wird Ihnen wohl kaum eine Stelle zuweisen, sondern Sie höchstens auffordern sich auf gewisse Stellen zu bewerben. Das können Sie ja tun! Und wenn Sie tatsächlich eingeladen werden und im Vorstellungsgespräch das Gefühl haben, die Stelle sei nicht geeignet, brauchen Sie doch nur erwähnen, dass derzeit ein Rentenverfahren läuft, das noch offen ist. Dann wird Sie kein Arbeitgeber tatsächlich einstellen (die wollen gesunde Mitarbeiter und keine, die in Rente gehen wollen). Halten Sie die Stelle hingegen für machbar und bekommen den Job, dann können Sie es ja versuchen, ob Sie die Arbeit auch meistern.
Klarstelleram 08.08.2007 | 14:22
Entweder KÖNNEN Sie tatsächlich nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten, dann muss Ihr Arbeitsvermittler das natürlich akzeptieren, sofern es vom Amtsarzt des Arbeitsamtes bestätigt wird. Oder Sie könnten schon, wollen aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten, weil Sie befürchten, Ihre EM-Rente könnte deswegen nicht bewilligt werden. In diesem Fall wäre die Frage berechtigt, ob Sie überhaupt teilweise erwerbsgemindert sind. Etwas eigenartig, Ihre Frage ! MfG
Heikeam 08.08.2007 | 14:48
Vielleicht hat die Expertin recht, dass meine Frage in diesem Forum nicht richtig plaziert war. Ich finde den Ton in der letzten Antwort etwas befremdlich. Ich kann tatsächlich keine 6 Stunden arbeiten. Mein Arbeitsvermittler weiß natürlich von dem Rentenantrag, er hat mir das Gespräch bei der DRV ja empfohlen. Dort war ich bei 2 Gutachtern, habe aber noch keinen Bescheid. Das Arbeitsamt hat bisher zu keinem Arzttermin aufgefordert. Ich denke, die ganze Sache läuft völlig unkordiniert und fühle mich in dieser Mascinerie etwas verloren.
Klarstelleram 08.08.2007 | 15:02
Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten, sondern ich habe nur meine persönlichen Rückschlüsse aus Ihrem Beitrag gezogen. Nochmal: Wenn Sie TATSÄCHLICH nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können, hat Ihr Arbeitsvermittler das auch zu akzeptieren, sofern der Amtsarzt des Arbeitsamtes zu dem selben Ergebnis kommt. Alles Gute !
KSCam 08.08.2007 | 19:31
was stört Sie denn wirklich? Wurden Sie bislang in den 9 Monaten der Arbeitslosigkeit schon mal konkret von der Arbeitsverwaltung zu einer Bewerbung aufgefordert? Wenn ja, ist bei den Bewerbungen bislang noch nichts positives herausgekommen- sonst wären Sie wohl nicht mehr arbeitslos? Was haben Sie bisher unternommen um einen passenden Teilzeitjob zu erhalten? Welcher Arbeitgeber sucht ausgerechnet eine 30 Stunden Kraft - vielleicht wären die ja auch mit 20 oder 25 Stunden zufrieden? Und wo wäre das Problem, wenn man Ihnen einen 30 Stunden Job anbieten würde und es sich in der Praxis herausstellen würde, dass das gesundheitlich doch nicht geht? Schlimmstenfalls wären Sie dann erneut arbeitslos - aber das sind Sie jetzt auch. So ganz verstehe ich Sie nicht.
neptunam 09.08.2007 | 18:52
Hallo Heike, ich sehe es so: Sie haben die EM-Rente beantragt und die DRV wird entscheiden, wenn, welche Rente Sie bekommen. Erstmal ist es kein Wunschkonzert. Erst, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. So zum Beispiel, um eine BU-Rente (halbe EM-Rente für vor 1961 Geborene) zu bekommen, wenn es eine volle EM-Rente wäre. Da Sie den Rentenantrag laufen haben, müßten Sie eigentlich Ihr ALG I von der AA nach § 125 SGB III bekommen. Dieser spezielle Paragraph regelt, daß Sie überhaupt noch Einkommen beziehen können, wenn die Antragsbearbeitung so lange dauert, daß z.B. das Krankengeld ausgelaufen ist. Es ist eine fiktive Arbeitslosmeldung, weil auch Leute wie ich, die aus einer Arbeitsstelle heraus die EM-Rente beantragt haben, sich dann trotzdem quasi arbeitslos melden müssen, also trotz vorhandener und nicht gekündigter Arbeitsstelle. Da nun diese Arbitslosmeldung fiktiv ist, damit Sie überhaupt Geld bekommen, stehen Sie auch nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Das wissen die AA entweder nicht, oder sie wollen es nicht wahrhaben. Da gibt es viele gleichartige Fälle und merkwürdigerweise ist das Wissen über dieses spezielle Konstrukt selten vorhanden. Mein Rat: Wenden Sie sich an die AA und lassen den Sachverhalt richtig stellen, wenn Sie ihr ALG I nicht nach § 125 SGB III beziehen, weil es von der Zeit vorher anders lief. Pochen Sie auf ihr Recht, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Sie können auch mal über google suchen nach dem Sachverhalt. Ansonsten lassen Sie sich vom Arzt eventuell AU schreiben, weil er nicht verantworten will, daß Sie 30 Stunden arbeiten. Dann gucken die auch in die Röhre. Sicher wollen die dann nicht zahlen, aber sie müssen aus gleichem Sachverhalt. Sonst können die sich mit der KK anlegen, wer Ihnen denn nun Geld bezahlt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. LG Neptun
Klarstelleram 10.08.2007 | 13:42
Freuen Sie sich nicht zu früh ! Gewöhnlich hätte in diesem Fall schon längst eine amtsärztliche Untersuchung seitens Ihres Arbeitsvermittlers veranlasst werden müssen. Und da Sie ja, nach eigenen Angaben, "nur" berufsunfähig aber nicht vollständig erwerbsgemindert sind, besteht ein Restleistungsvermögen, in dessen Rahmen Sie arbeiten müssen, wenn Sie Ihr Arbeitsvermittler dazu auffordert. Und diesen zeitlichen Rahmen legt der Amtsarzt der Arbeitsagentur fest, nachdem er Sie begutachtet hat. Es kann natürlich sein, dass er die Empfehlung gibt, zunächst die Entscheidung im laufenden Rentenverfahren abzuwarten, er kann Sie aber auch als vemittelbar für bestimmte Tätigkeiten und Zeitumfänge einstufen. Der von "Neptun" angesprochene § 125 greift nur dann, wenn über Ihre Erwerbsfähigkeit noch gar nichts entschieden wurde. Wenn Sie in Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld jedoch angegeben haben, dass Sie sich für einen bestimmten Umfang für leistungsfähig halten, dürfen Sie auch in solche Tätigkeiten vermittelt werden. Hätten Sie jedoch angegeben, dass Sie sich überhaupt nicht für arbeitsfähig halten, müsste jetzt erst einmal tatsächlich die Entscheidung über Ihren Rentenantrag abgewartet werden. Fazit: Hält Sie der Amtsarzt der Arbeitsagentur für vermittelbar, nützt Ihnen der § 125 überhaupt nichts ! Alles Gute !
Heikeam 10.08.2007 | 13:34
Vielen Dank an neptun zu den erhellenden Ausführungen zu meiner Frage. Ich werde dies nächste Woche mit meinem Arbeitsberater besprechen!
Klarstelleram 10.08.2007 | 14:04
Soeben habe ich festgestellt, dass Sie erst kürzlich in einem anderen Forum angegeben haben, Sie hätten in Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben, dass Sie sogar 5 - 6 Stunden täglich arbeiten können und sogar wollen ! Wieso wundern Sie sich dann darüber, dass Ihnen Ihr Arbeitsvermittler entsprechende Tätigkeiten anbietet ? Auf den § 125 dürften Sie sich unter diesen Umständen überhaupt nicht mehr berufen dürfen. Denn Sie selbst halten sich ja noch für (fast) vollschichig leistungsfähig !
Olliver Kahnam 10.08.2007 | 18:31
Tja, so etwas nenne ich ein klassisches Eigentor ! Wie wohl die Rentenversicherung darüber denkt ? Bravo !!!!!
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