Den Ausführungen von Herrn Richter wird zugestimmt. Sofern Sie die Erwerbsminderung auf Dauer erhalten, bleibt nur die Grundsicherung übrig, hier wird aber eine Bedürftigkeitsprüfung vom Grundsicherungsamt durchgeführt. Bei einer befristeten Rente kann Wohngeld beantragt werden.
Sie sind verpflichtet die Ausübung der selbständigen Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger zu melden (siehe Rentenbescheid).