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Experten-Antwort

ALG und Berufsminderungsrente

von Bernd Becker08.04.2017 | 10:51
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 12/2016 bekomme iich Erwerbsminderungsrente. Der Betrag reicht mir nicht aus, um meine Ausgaben, besoders die Zahlungen für Schulden - Kreite zu zahlen. Im Prinzip reicht es gerade für die Miete. Um aber auch Kreditverträge zu zahlen, möchte ih einen kleinen Job haben und habe mich bei der ARGE als arbeitsuchend gemeldet . Anschliessend habe ich ALG beantragt, weil mir noch ein Rest von 151 Tagen aus meiner ersten Arbeitslosigkeit zusteht. Dem Arbeitsmarkt kann ich für 15h /Woche zur Verfügung stehen. Das ist das Minimum, um überhaupt Arbeiitsangebote zu finiden. Meh kann ich auch nicht wegen meiner Erkrankung, durch die ich die Erwerbsmindreungsrente bekomme. Ich habe MS. Die Diagnose - so die Rentenversiicherung- lässt mich aber nur 3h /Woche arbeiten. Also nekomme ich jetzt KEIN ALG. Ich sitze aber den ganzen Tag am Computer, mache Literstusuchen und schribe wissenschatliche Veröffentlichungen für meine knden (ich arbeite freiberuflich). Wie kann ich nun das Arbeitsamt davon überzeugen, dass ich sher wohl für 15 h einsetzbar bin. Ich kann nicht heben und gehen mit Paketen. Aber am Computer sitze ich und kann gut arbeiten. Wie bekomme ich nun meine übrigen 151 Tage ALG??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von Herrn Richter wird zugestimmt. Sofern Sie die Erwerbsminderung auf Dauer erhalten, bleibt nur die Grundsicherung übrig, hier wird aber eine Bedürftigkeitsprüfung vom Grundsicherungsamt durchgeführt. Bei einer befristeten Rente kann Wohngeld beantragt werden.

Sie sind verpflichtet die Ausübung der selbständigen Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger zu melden (siehe Rentenbescheid).

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4 Antworten

Reinhold Richteram 08.04.2017 | 11:23
Es ist ganz einfach: Wer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente erhält, hat (solange) keinen Anspruch auf ALG. Im Übrigen liegt die Grenze (aus Sicht der Rentenversicherung) bei unter drei Stunden täglich - nicht wöchentlich. Sind Sie schon zum Grundsicherungsamt gegangen um entsprechende Aufstockung zu erhalten, wenn die Rente lediglich die Miete deckt? Haben Sie im Rahmen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre monatlichen Mehreinnahmen und den hier zu Grunde liegenden wöchentlichen Arbeitsumfang (bereits) mitgeteilt? Ist Ihnen bewusst, dass, wenn Sie neben der ohnehin schon bestehenden freiberuflichen Tätigkeit noch eine weitere Beschäftigung aufnehmen, natürlich auch auch seitens der Rentenversicherung geprüft werden wird, ob überhaupt noch Anpruch auf diese Rente besteht? (Mehrere Beschäftigungen und Tätigkeiten sind dabei zusammen zu rechen; beachten Sie hierzu Ihre Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten, welche im Rentenbescheid ausführlich erläutert werden) Beachten Sie hierzu die Hinweise aus https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_…
KSCam 08.04.2017 | 11:37
Wenn Sie das So der DRV mitteilen, dass Sie "den ganzen Tag am Computer sitzen können und für Ihre Kunden schreiben können, etc" sollten Sie sich nicht wundern wenn die Rente entzogen werden würde. Denn wenn Sie das können (also ganztags am PC arbeiten) dann könnten Sie doch nahezu jeden Bürojob ausüben, oder? Und dann wäre Sie wohl nicht erwerbsgemindert. Überlegen Sie sich also gut was Sie tun. Nach dem was Sie schreiben müsste die kleine Rente ganz schnell weg sein. Das Arbeitsamt schickt Sie natürlich weg solange Sie eine volle EM Rente haben. Was soll sich dieses Amt mit Klienten befassen die zu krank zum arbeiten sind? Die haben wahrlich andere Aufgaben.
Fortitude oneam 08.04.2017 | 12:29
Leider liest man das sehr häufig. Die volle EMR reicht einfach nicht zum Leben. Aber mal ganz ehrlich. Für Ihre Kredite und Schulden sind Sie verantwortlich und nicht der Staat. KSC hat es bereits geschrieben. Sie müssen vorsichtig sein, wenn Sie noch soviel arbeiten können, daß Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente vielleicht entzogen werden kann . Solange Sie EMR beziehen werden Sie kein ALG1 erhalten.
jonnyam 08.04.2017 | 16:14
hallo herr becker, schon mal über eine privatinsolvenz nachgedacht? pfändungsfreigrenze 945,00€ netto monatl. wenn sie so wenig verdienen können eben durch ihre erkrankung dann würde ich an ihrer stelle die pi einleiten und schön is. allerdings wenn sie den ganzen tag arbeiten können haben sie eigentlich keinen anspruch auf volle erwerbsminderung!!!!!
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