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ALG verschieben EM Rente

von rolf25.03.2010 | 22:11
1529 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung bzw. will mein (zukünftiges) ALG verschieben. Wie wird dann die EM Rente errechnet? Was ist zu beachten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo rolf,

davon ausgehend, dass das ALG auf Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet wird, kann eine Änderung eintreten, wenn Sie ALG nicht mehr beziehen. Allerdings verbleibt es bei der Anrechnung, wenn das ALG aus Gründen ruht, die nicht im Rentenbezug liegen. Teilen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger den Sachverhalt mit. Sie werden dann die Information auf Ihren Fall bezogen erhalten.

8 Antworten

Häääääääääääääääh?am 26.03.2010 | 15:03
Wie meinen???????????????
KSCam 26.03.2010 | 18:03
Können Sie Ihr Anliegen vielleicht etwas genauer umschreiben? Auch mir fehlt die Ahnung, was Sie uns mit Ihren Zeilen mitteilen wollen, bzw. was Ihre Frage an die Rentenversicherung ist.
rolfam 26.03.2010 | 19:26
Ich bin während eines befristeten Arbeitsvertrages zum "Teil-Rentner" geworden (EM b.BU). Nun geh ich in die Arbeitslosigkeit und will die Zeit nutzen (Krankenkasse hat Kur verworfen) mich auf eigene Kosten im Ausland zu kurieren!!!, dem Arbeitsmarkt steh ich somit nicht zur Verfügung und erhalte deswegen kein ALG I (ALG I verschieben). Die EM Rente wird bei ALG neu berechnet, wenn ich kein ALG erhalte, weil ich "abwesend" bin, nach welchem Kriterium wird dann die EM Rente berechnet???
Häääääääääääääääh?am 26.03.2010 | 23:38
"Die EM Rente wird bei ALG neu berechnet, wenn ich kein ALG erhalte, ...???" Nochmal: Wie meinen??????????????? "... weil ich "abwesend" bin, nach welchem Kriterium wird dann die EM Rente berechnet???" Nochmal: Wie meinen???????????????
rolfam 27.03.2010 | 08:35
An Teilnehmer Hääääääääääää!!!! auf Ihre Kommentare kann ich verzichten!!! Danke
KSCam 27.03.2010 | 13:26
Wenn Sie wissen, dass Sie Teilrentner sind, haben Sie doch den Rentenbescheid vorliegen und wissen wie hoch Ihre Teilrente ist. Solange Sie neben dieser Teilrente kein ALG erhalten, weil Sie nicht arbeitslos gemeldet sind, bekommen Sie Ihre halbe Rente (siehe Rentenbescheid). Sobald Sie sich arbeitslos melden, informieren Sie AfA über den Rentenbezug und die DRV über dem ALG Bezug und dann regeln die beiden Ämter das schon......alles weitere sollten Sie telefonisch bei der Sachbearbeitung Ihres Trägers erfagen, dort liegen im Gegensatz zum Forum, Ihre Daten vor.
rolfam 27.03.2010 | 18:27
KSC, vielen Dank
rolfam 29.03.2010 | 10:43
An Experte, Danke
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