Dem Beitrag von „senf-dazu“ schließen wir uns an. Ist die Wartezeit von 45 Jahren bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit, im Zeitraum der letzten 24 Monate vor dem abschlagsfreien Rentenbeginn für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, ist dieser Rentenbeginn nicht gefährdet!