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Experten-Antwort

ALG vor Rentenbeginn

von Jaspi02.11.2017 | 15:29
450 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe gehört, dass man 2 Jahre vor Rentenbeginn nicht arbeitslos sein darf. Gilt das auch, wenn man die 45 Beitragsjahre erfüllt hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „senf-dazu“ schließen wir uns an. Ist die Wartezeit von 45 Jahren bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit, im Zeitraum der letzten 24 Monate vor dem abschlagsfreien Rentenbeginn für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, ist dieser Rentenbeginn nicht gefährdet!

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1 Antworten

senf-dazuam 02.11.2017 | 15:50
Hallo! Natürlich darf man auch in den zwei Jahren vor Rentenantritt arbeitslos sein! Die Zeit zählt auch zur Rente dazu, sofern Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Allerdings zählt dieser ZEITRAUM nicht zur WARTEZEIT von 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, auch "Rente ab 63" genannt. Ist diese Wartezeit bereits vorher erfüllt, dann ist diese Regelung nicht so dramatisch, da dann die eine Voraussetzung für diese Rente (Erfüllung der Wartezeit) bereits gegeben ist. Es ist lediglich damit zu rechnen, dass die Rentenhöhe durch die geringeren Beiträge während der Arbeitslosigkeit etwas leidet. Also in Ruhe die Arbeitslosigkeit durchstehen und auf den Rentenbeginn freuen.
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