Hallo Manfred,
die Möglichkeit, Arbeitslosengeld neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beantragen, ist möglich. Das auf Antrag von der Agentur für Arbeit gewährte Arbeitslosengeld I stellt allerdings einen Hinzuverdienst dar. Sollten die individuellen Hinzuverdienstgrenzen durch den Bezug des Arbeitslosengeldes überschritten werden, kommt es zur Kürzung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Um Ihre Situation besser beurteilen zu können, haben Sie die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe feststellen zu lassen, welchen Einfluss dieser Hinzuverdienst tatsächlich auf die Rentenhöhe hat.