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Experten-Antwort

Alg1 bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit

von Manfred Schieferdecker25.02.2016 | 14:02
1522 Ansichten
6 Antworten

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Ich bin 61 und habe noch 2 Jahre bis zur Rente ohne Abzüge und habe eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente genehmigt bekommen. Es steht darin das ich noch 3-6 Stunden in einer leichten Tätigkeit arbeiten kann. Aber in meinem Beruf als Schlosser nicht mehr. Meine Firma sagt dass sie aber keine andere Arbeit für mich hat. Kann ich dann ALG1 beantragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred,

die Möglichkeit, Arbeitslosengeld neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beantragen, ist möglich. Das auf Antrag von der Agentur für Arbeit gewährte Arbeitslosengeld I stellt allerdings einen Hinzuverdienst dar. Sollten die individuellen Hinzuverdienstgrenzen durch den Bezug des Arbeitslosengeldes überschritten werden, kommt es zur Kürzung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Um Ihre Situation besser beurteilen zu können, haben Sie die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe feststellen zu lassen, welchen Einfluss dieser Hinzuverdienst tatsächlich auf die Rentenhöhe hat.

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5 Antworten

Herz1952am 25.02.2016 | 15:18
Wenn Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber nicht mehr arbeiten können, müssten Sie zumindest Teil-ALG I bekommen. Ihr AG kann Ihr Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ebenso könnten Sie es tun. Denn Sie können aus gesundheitlichen Gründen die arbeitsvertragliche Leistung nicht mehr erbringen. Fragen Sie aber am besten beim Arbeitsamt nach, wie es sich bei Teilrente verhält. Dies ist nämlich keine Frage der Rentenversicherung.
Herz1952am 25.02.2016 | 15:22
Bei der Rente (abschlagsfrei) vermute ich, dass Sie die SB-Rente meinen. Ich nehme an, dass noch ein Experte darauf eingehen wird, welche Rente in Frage kommen könnte.
Schorscham 25.02.2016 | 15:33
Vorsicht !! Selbst wenn ein Alg1-Anspruch bestehen sollte, würde es als Hinzuverdienst gewertet und könnte zu einer Rentenkürzung führen. MfG
Herz1952am 25.02.2016 | 20:18
Deswegen sage ich, @Manfred Schieferdecker, lesen Sie den Beitrag von Wolfgang. Bei Rente "wegen 45" Jahre müssten Sie Jahre bereits voll haben, weil die Arbeitslosigkeit oder auch die Rente nicht angerechnet wird. Ich weis es nicht, wie es in diesem Fall aussehen würde. @ Schorsch, ich gehe mal davon aus, dass er nur Teilarbeitslosengeld bekommt. Selbst wenn das Arbeitslosengeld voll gezahlt würde hätte M. Sch. mehr ALG I als Rente + Teil-ALG I. @Schieferdecker, deshalb der Rat, erkundigen Sie sich beim Arbeitsamt.
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