Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

ALG1 Bezug nach ATZ kleiner 1 Jahr

von Prinz422.07.2025 | 07:25
169 Ansichten
4 Antworten
Hallo zusammen, Mein AG bietet ATZ Verträge nur bis zum 63 Lebensjahr an, das ist seitens AG nicht verhandelbar. Ich bin jetzt 62j und 3 Monate alt. d.h. die Gesamtlaufzeit der ATZ ist +- 6 Mon. also 3 Mon aktiv, 3 Mon.passiv. Da ich jetzt am 1.8.2025 die 45 Jahre Wartezeit für bes. langj.Vers. erfüllt habe möchte Ich die Rente mit 64J10mon beantragen und diese Zeit mit ALG1 überbrücken. Frage1 : wie berechnet sich das ALG1 ? Durchnitt der letzten 12 Mon ? >> würde bedeuten, je kürzer meine ATZ , umso höher ALG1-richtig ? Frage 2: Kann ich von irgend einer Seite gezwungen werden , nach Ende der ATZ mit 63 Rente mit Abschlägen zu beantragen, kann das Bestandteil eines ATZ Vertrages sein ? Danke im Voraus für die Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.07.2025 | 07:36

Hallo Prinz4, Ihre Fragen sind arbeitsrechtlicher Natur und können leider hier nicht beantwortet werden.

 

Die Vereinbarung zur Altersteilzeit betrifft allein Sie und Ihren Arbeitgeber. Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit, um zu klären ob ein Anspruch auf ALG 1 nach Ende einer Altersteilzeitvereinbarung überhaupt besteht.

 

Gerne können Sie einen individuellen Beratungstermin bei Ihrer Rentenversicherung vereinbaren, um zu klären wie sich die Beträge bei den beiden vorgezogenen Rentenarten unterscheiden und wie sich eine Lücke zwischen Endeder Altersteilzeit und Rentenbeginn auf den Rentenbetrag auswirkt.

Ob Sie durch Abschluss des Altersteilzeitvertrags verpflichtet werden können, nahtlos Rente zu beantragen, kann jedoch auch dort NICHT beantwortet werden, da es arbeitsrechtliche Regelungen betrifft. Hier sollten Sie sich im Detail noch an Ihren Arbeitgeber wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

3 Antworten

Schadeam 22.07.2025 | 08:41
Die ALG Höhe klären Sie besser mit der Agentur für Arbeit - die entscheiden das und nicht die DRV. Die DRV zwingt Sie auch nicht in Rente, je nach Dauer und Höhe des ALG zwingt Sie vielleicht Ihre persönliche Lebenssituation in die Rente.
ATZam 22.07.2025 | 08:47
Die Sozialkassen (auch AfA) sind nicht dazu da, Ihren vorzeitigen, „freiwilligen“ Ausstieg aus dem Arbeitsleben zu finanzieren. Wenn Ihr Arbeitgeber keine andere Altersteilzeitregelung anbietet (seien Sie froh, dass er das überhaupt macht), müssen Sie eben auf einen Teil Ihrer Rente verzichten oder bis 64 Jahre und 10 Monate weiterarbeiten. Allein Ihre Entscheidung!
abcam 22.07.2025 | 11:52
Ja geringeres Entgelt führen zu geringerem ALG I. Nein, sie sind nicht gezwungen, überhaupt eine gesetzliche Rente zu beantragen. siehe z.B. www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026