Hallo Alexander D.,
ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne (Leistungsvermögen von unter 6 Stunden für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) vorliegt, ist eine medizinische Frage, die hier im Forum nicht beantwortet werden kann. Anders als bei der Arbeitsunfähigkeit, kommt es bei der Erwerbsminderung nicht darauf an, ob Sie Ihre bisherige Tätigkeit noch verrichten können, sondern darauf, ob Sie (theoretisch) noch irgendeine Tätigkeit 6 Stunden täglich ausüben könnten, und zwar unabhängig davon, ob Ihnen eine solche Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zugänglich ist oder nicht. Um diese Frage zu klären, müssten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Das Arbeitslosengeld II wurde ab dem 01.01.2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Da die Bearbeitungszeit für einen Erwerbsminderungsrentenantrag in der Regel mehrere Monate beträgt, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Ablauf des Arbeitslosengeldanspruchs Kontakt zu dem für Sie zuständigen Jobcenter aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung