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Experten-Antwort

ALG1 Endet. Nun Erwerbsminderungsrente?

von Alexander D.11.04.2025 | 10:31
569 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 40 Jahre alt und bin derzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt. Aufgrund einer Schweren Krankheit bin ich jedoch seit längerer Zeit Arbeitsunfähig bzw Krank geschrieben. Abgesehen davon bin ich durch die Krankenkasse ausgesteuert und bekomme derzeit noch ALG1 . Das Beschäftigungsverhältnis besteht weiterhin. Nun habe ich ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen. Darin wird über das Ende von ALG1 informiert. Frage: Wie geht es denn jetzt weiter? Bitte habt Verständnis dafür das ich ein absoluter Laie in solchen Fragen bin. In der Reha war ich bereits im letzten Jahr und habe diese Arbeitsunfähig verlassen. Müsste ich jetzt ALG2 beantragen bzw gibt es das überhaupt noch? (Oder vielleicht sogar Rente?) Im Endeffekt bin ich aber nicht Arbeitslos weil ich ja noch im Beschäftigungsverhältnis stehe also käme ALG2 doch eigentlich nicht in Frage dann eher Erwerbsminderungsrente oder? Am liebsten möchte ich bald wieder zurück in den Job aber ich benötige noch ein wenig Zeit um mich komplett zu erholen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexander D.,

 

ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne (Leistungsvermögen von unter 6 Stunden für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) vorliegt, ist eine medizinische Frage, die hier im Forum nicht beantwortet werden kann. Anders als bei der Arbeitsunfähigkeit, kommt es bei der Erwerbsminderung nicht darauf an, ob Sie Ihre  bisherige Tätigkeit noch verrichten können, sondern darauf, ob Sie (theoretisch) noch irgendeine Tätigkeit 6 Stunden täglich ausüben könnten, und zwar unabhängig davon, ob Ihnen eine solche Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zugänglich ist oder nicht. Um diese Frage zu klären, müssten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. 

Das Arbeitslosengeld II wurde ab dem 01.01.2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Da die Bearbeitungszeit für einen Erwerbsminderungsrentenantrag in der Regel mehrere Monate beträgt, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor Ablauf des Arbeitslosengeldanspruchs Kontakt zu dem für Sie zuständigen Jobcenter aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Sozialhilfeam 11.04.2025 | 11:03
Wenn Krankengeld und ALG1 ausgelaufen sind, gibt es Sozialhilfe bei finanzieller Bedürftigkeit. Entweder als "Bürgergeld" (früher Hartz 4 oder ALG2 genannt) bei Arbeitsfähigkeit, oder als "Grundsichererung wegen Erwerbsminderung".
Gfam 11.04.2025 | 11:17
Neue GruSi heißt das Dingens neuerdings. Grundsicherung bei Erwerbsminderung gibt es nur, wenn die Rentenversicherung dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt hat und kein Rentenanspruch besteht, bspw. wegen fehlenden Versicherungszeiten. Für den Fragesteller, da geschieht nichts im Selbstlauf, wenn Sie und Ihre Ärzte der Meinung sind, dass Sie erwerbsgemindert sind, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Rententräger stellen und zwar z.z.,auch, oder gerade wenn Sie noch in einem Arbeitsverhältnis sind. Wenn Sie nämlich ausgesteuert sind und das ALG endet, fragt sich Ihr Arbeitgeber, wo Sie denn bleiben? Hier können Sie sich noch belesen https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krank-nach-aussteuerung…
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