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Experten-Antwort

ALG1 läuft aus Rentenversicherung lässt sich Zeit

von Joshua_Go29.01.2025 | 07:45
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin seit 31.10.2022 krankgeschrieben und ausgesteuert. Am 24.03.2024 wurde von der Arbeitsagentur für mich eine Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme erstellt und festgestellt das ich unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin. Die Agentur f. Arbeit hat für mich einen REHA Antrag bei der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt. Dieser wurde am 10.10.2024 abgelehnt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Und es läuft seitens der Arbeitsagentur eine Divergenzprüfung. Das ALG 1 wurde mir als Nahtlosigkeitsfall am 22.04.2024 bewilligt und läuft bald, am 21.04.2025 aus. Die Rentenverischerung möchte von mir 2 ärztliche Stellungnahmen haben (vom Hausarzt und Facharzt) und einen Entlassungsbericht von einer Klinik wo ich bis zum 12.11.2024 war. Die Stellungnahme vom Hausarzt habe ich der RV bereits geschickt, auf die anderen beiden warte ich noch. Ich mache mir große Sorgen das sich dass alles noch weiter in Länge zieht und ich ab 21.04.2025 plötzlich keine Existenzgrundlage mehr habe. Was soll ich tun? Gruß Joshua

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2025 | 13:45

Guten Tag,

 

Sie sollten vorsorglich rechtzeitig einen Antrag auf Bürgergeld stellen und auf das laufende Widerspruchsverfahren hinweisen.

5 Antworten

Fragezeichenam 29.01.2025 | 07:56
Rein auf das Finanzielle bezogen : Rechtzeitig vor Auslaufen des ALG 1 beim Jobcenter oder Sozialamt melden, sofern Bedürftigkeit besteht . Ergab das Gutachten des ÄD unter 3 Stunden dauerhaft oder auf absehbare Zeit ( unter 6 Monate oder über 6 Monate ) befristet ? Fraglich auch, wie lange dieses Gutachten Gültigkeit behält Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht, das gilt auch für Antragsverfahren
hmam 29.01.2025 | 07:57
Als erstes sollten Sie Ihrem Facharzt und der Klinik auf die Füße treten, damit Sie die angeforderten Unterlagen sobald wie möglich der DRV vorlegen können. Nach dem Wegfall des Arbeitslosengeldes kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
William 29.01.2025 | 08:14
Ob Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit vorliegt, muss der RV nach § 44 a Abs. 1 SGB II abschließend klären. Ein solches Verfahren ist nicht entbehrlich. Sprechen Sie beim Jobcenter vor, diese Behörde muss sie beraten ( Spontanberatungspflicht § 14 SGB I ). Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann Anspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen auf ALG II bestehen aufgrund einer Notlage. Bitte bedenken, ALG II wird nicht rückwirkend und nur auf Antrag gewährt ( § 37 SGB II ). Viel Glück!
EMam 29.01.2025 | 08:25
Dann wird das mit der Erwerbsminderungsrente so schnell nichts werden und Sie werden gegen eine Ablehnung Widerspruch und ggf. Klage einreichen müssen, was sich dann bis zu einer Entscheidung bis zu einem Jahr oder länger hinziehen kann. Bis dahin müssen Sie dann beim Jobcenter oder Sozialamt Leistungen beziehen, Ihr Erspartes angreifen oder das einfachste wieder arbeiten gehen.
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