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Experten-Antwort

ALG1 und 45 Jahre Beitragszeit

von UweElysium6018.02.2022 | 12:07
116 Ansichten
5 Antworten

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Hallo. Mit Stand 31.12.2021 habe ich eine Beitragszeit von 531 Monaten. Mir fehlen also noch 9 Monate für die erforderlichen 45 Jahre Beitragszeit für die Rente für langjährig Versicherte. Wenn ich die 45 Jahre habe, kann ich, laut Rentenversicherung am 01.12.2024 in abschlagsfreie Rente gehen. Ab 01.03.2022 bekomme ich ALG1. Zählen die Monate vom ALG1 mit zu den anrechenbaren Monaten? Habe ich dann mit einschließlich September 2022 meine 45 Jahre voll? Hab mal gelesen, ALG1 wird nur nicht mitgerechnet, wenn es in den Zeitraum der 2 Jahre vor Rentenbeginn fällt (01.12.2022-01.12.2024).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo UweElysium60,

die Anrechenbarkeit von Zeiten der Arbeitslosigkeit ist nur in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn ausgeschlossen. Wenn Sie also vor dem 01.12.22 die 45 Jahre voll haben (auch einschließlich Alg1-Bezug), sollte es kein Problem geben.

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4 Antworten

Ballufam 18.02.2022 | 12:23
ja, das paßt genau. März - November 2022 = 9 Monate. Und die liegen ja auch vor dem 2-Jahres-Zeitraum
Siehe hieram 18.02.2022 | 12:29
Sind denn in den 531 Monaten schon alle Zeiten auch tatsächlich drin? D.h., wurde schon eine Kontenklärung gemacht? Sonst könnte da ja vielleicht noch ein Monat 'versteckt' sein :-)
UweElysium60am 18.02.2022 | 12:39
Laut Rentenauskunft 531 Monate und die Lückenauskunft ist auch ohne Ergebnis. Brauche ich die Kontenklärung? Danke und Gruß Uwe
Berndam 18.02.2022 | 13:01
Wenn im Versicherungsverlauf etwas fehlt. Fehlen offensichtlich Zeiten, leitet die DRV i.d.R. von Amts wegen eine Kontenklärung ein.
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