Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG1 und Rehaaufforderung

von Frühlingssonne 08.05.2026 | 07:33
246 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag ihr lieben Leute, ich bin momentan noch krankgeschrieben und leider von der Krankenkasse ausgesteuert. Nun übernimmt die Agentur für Arbeit das ganze. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsvertrag, also im sogenannten Nahtlosigkeitsverfahren. Ich wurde hier aufgefordert eine Reha bei der DRV zu beantragen. Dies tat ich auch. Allerdings liege ich in der 4 Jahresfrist und wurde natürlich prompt abgelehnt. Ein Widerspruch habe ich eingereicht. Die DRV hat daraufhin einen erneuten Fragebogen zugeschickt. Nun ist aber der Gedanke aufgekommen, dass momentan alles einen sehr guten Weg geht und ich in meinem Genesungsprozess gut voran komme und eine Reha dies unterbrechen würde und es sinnvoller wäre, diese anzutreten kurz bevor ich wieder im Arbeitsleben eingegliedert werden kann. Ich habe einen sehr komplexen Krankheitsweg, meine Ärzte und ich sind aber zuversichtlich, dass ich meinen Beruf bald wieder nachgehen kann. Dies war lange leider nicht so. Es ist noch viel vor mir, gesund werde ich wohl sicherlich nie wieder und muss mit sehr vielen Einschränkungen in meinem Leben leben. Aber endlich sehe ich Hoffnung. Meine Frage ist: Muss ich diesen Widerspruch nachgehen um meiner Mitwirkungspflicht nachzugehen und weiter ALG1 zu bekommen ? Kann ich dem DRV meine Situation mitteilen und bitten, dass wenn eine Reha genehmigt wird, diese in frühesten Ende Sommer anzutreten? Leider konnten mir diese Fragen das Arbeitsamt und DRV nicht beantworten. Ich möchte definitiv keine Erwerbsminderungsrente. Ich möchte wieder arbeiten können und dafür benötige ich die momentanen Behandlungen. Vielen Dank und freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.05.2026 | 08:12

Hallo Frühlingssonne,

 

den Antworten von Flieder wird sich angeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Fliederam 08.05.2026 | 08:09
Guten Morgen, die Frage nach dem Widersrpruch kann Ihnen verlässlich nur die Arbeitsagentur beantworten. Durch die Aufforderung der Arbeitsagentur sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Ob dazu auch zählt, dass Sie im Fall der Ablehnung der med. Reha einen Widerspruch einlegen müssen, ist in den fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur zu § 145 nicht klar geregelt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba036050.pdf Der DRV ist es egal, ob Sie einen Widerspruch einlegen. Um Ihren ALG-Anspruch nicht zu gefährden, sollten Sie um eine klare Äußerung der Arbeitsagentur bitten und dann nach dieser handeln. Sollte eine med. Reha im evt. Widerspruchsverfahren bewilligt werden, hat der Bewilligungsbescheid 6 Monate Gültigkeit. Im Rahmen dieser First können Sie die Reha antreten und die Terminvergabe läuft nur zwischen Ihnen und der Rehaklinik. Ob Sie Ihrer Mitwirkungspflicht ggü. der Arbeitsagentur ausreichend nachkommen, wenn Sie den Termin aktiv nach hinten verschieben, muss Ihnen auch die Arbeitsagentur beantworten. Auch hier gilt wieder: Der DRV ist es egal, wann Sie die Reha in den 6 Monaten antreten und ob Sie sie überhaupt antreten. Viel Erfolg und gute Genesung!
Schadeam 08.05.2026 | 08:23
Mit dem Reha Antrag sind Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen. Warum haben Sie denn Widerspruch eingelegt, wenn Sie gar keine Reha wollen? Ob eine Rücknahme des Widerspruchs Konsequenzen fürs ALG hat, kann Ihnen kein DRVler beantworten. Aus DRV Sicht können Sie den WS zurückziehen, kein Problem. Reha Ende Sommer? Wo ist das Problem? Jetzt ist Mai, bis Sie den Fragebogen zurückgeschickt haben, dieser ausgewertet ist und eine Reha bewilligt wäre, das dauert. Und dann müsste ein Platz gefunden werden - es wäre eine Sensation wenn Sie vor September in die Reha kämen. Zumal Widerspruchsverfahren in aller Regel dauern. EM Rente? Sie haben keinen Rentenantrag gestellt, somit käme nur dann eine Rente in Frage wenn die DRV nach Auswertung der Arztberichte zum Ergebnis käme, Sie seien erwerbsgemindert. Das sind viele Konjunktive, wenn es so käme, wäre es eben so. Der EM Eintritt ist kein Wunschkonzert.
Sommersonne am 08.05.2026 | 12:52
Zitat von Flieder anzeigen
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde nächste Woche noch einmal um eine schriftliche Stellungnahme diesbezüglich bei der Agentur für Arbeit bitten. Wäre es denn prinzipiell möglich so eine Reha zu beantragen und mitzuteilen, dass es erst zu einem bestimmten Zeitpunkt passt? Wenn ja, gibt es eine bestimmte Vorgehensweise dafür? Ich habe meine letzte Reha nach Genehmigung sehr schnell antreten müssen. Ich habe mir auch Wunschkliniken mit schneller Aufnahme ausgesucht (natürlich ist dies nicht mein einziges Kriterium gewesen). Ich musste den Rehaantrag stellen, da dies vom Amt gefordert wurde. Zu diesem Zeitpunkt hielt ich das auch für richtig. Erst jetzt im weiteren Verlauf der Therapie kam die Überlegung auf, dass es möglicherweise nicht sinnvoll ist, mitten im laufenden therapeutischen Prozess einen Einschnitt zu machen. Die Reha halte ich weiterhin für wichtig und sinnvoll. Der Gedanke ist lediglich, dass sie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt wirksamer sein könnte. Also dann, wenn durch die laufende Therapie bereits mehr Stabilität erreicht wurde und die Reha gezielt dazu genutzt werden kann, Belastbarkeit, Alltag und einen möglichen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben weiter zu festigen und unter realen Bedingungen zu erproben. Es geht also nicht darum, die Reha grundsätzlich infrage zu stellen, sondern eher um den Zeitpunkt der Maßnahme. Dieser Gedanke hat sich erst im Therapieverlauf entwickelt und war bei Antragstellung so noch nicht absehbar.
Fliederam 08.05.2026 | 13:04
Zitat von Sommersonne anzeigen
Sommersonne schrieb

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde nächste Woche noch einmal um eine schriftliche Stellungnahme diesbezüglich bei der Agentur für Arbeit bitten. Wäre es denn prinzipiell möglich so eine Reha zu beantragen und mitzuteilen, dass es erst zu einem bestimmten Zeitpunkt passt? Wenn ja, gibt es eine bestimmte Vorgehensweise dafür? Ich habe meine letzte Reha nach Genehmigung sehr schnell antreten müssen. Ich habe mir auch Wunschkliniken mit schneller Aufnahme ausgesucht (natürlich ist dies nicht mein einziges Kriterium gewesen).

Ich musste den Rehaantrag stellen, da dies vom Amt gefordert wurde. Zu diesem Zeitpunkt hielt ich das auch für richtig. Erst jetzt im weiteren Verlauf der Therapie kam die Überlegung auf, dass es möglicherweise nicht sinnvoll ist, mitten im laufenden therapeutischen Prozess einen Einschnitt zu machen.

Die Reha halte ich weiterhin für wichtig und sinnvoll. Der Gedanke ist lediglich, dass sie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt wirksamer sein könnte. Also dann, wenn durch die laufende Therapie bereits mehr Stabilität erreicht wurde und die Reha gezielt dazu genutzt werden kann, Belastbarkeit, Alltag und einen möglichen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben weiter zu festigen und unter realen Bedingungen zu erproben.

Es geht also nicht darum, die Reha grundsätzlich infrage zu stellen, sondern eher um den Zeitpunkt der Maßnahme. Dieser Gedanke hat sich erst im Therapieverlauf entwickelt und war bei Antragstellung so noch nicht absehbar.

Grundsätzlich ist der Antritt der Reha, wie gesagt, 6 Monate nach Bescheiderteilung möglich. Bietet die Klinik Ihnen im Fall einer Bewilligung einen "zu frühen" Antritt an, können Sie auch um einen späteren Termin bitten. Es macht keinen Sinn, das bereits in den Antrag zu schreiben, da die DRV darauf eh keinen Einfluss hat (außer in sogenannten Eilfällen mit Krankenkassenbezug). In Ihrem Fall gilt aber eben: In Abstimmung mit der Arbeitsagentur, solang Sie da in Bezug sind. Letzten Endes geht es bei dem Verfahren nach § 145 darum, dass die Arbeitsagentur möchte, dass die DRV Ihr Leistungsvermögen feststellt und ggf. die Antragstellung zur Erwerbsminderungsrente einleitet.
Sommersonne am 08.05.2026 | 13:10
Zitat von Schade anzeigen
Vielen Dank für die Antwort :) Mir geht es auch nicht darum, ein bestimmtes Datum durchsetzen zu wollen oder eine Reha grundsätzlich abzulehnen. Die Überlegung ist lediglich, ob der Zeitpunkt aktuell sinnvoll ist. Wenn die behandelnden Ärzte, Therapeuten und auch ich selbst den Eindruck haben, dass der laufende Prozess gerade stabilisierend wirkt und Fortschritte macht, dann erscheint es nachvollziehbar, diesen nicht unnötig zu unterbrechen. Die Idee wäre eher, die Reha dann zu machen, wenn sie am meisten bringt und nicht mitten in einer Entwicklung, die gerade funktioniert. Ich möchte wirklich wieder arbeiten und sehe das auch als mein Ziel. Wie das später konkret aussieht, ob Vollzeit möglich ist oder in welchem Umfang, wird man dann sehen müssen. Aber überhaupt wieder Hoffnung, Motivation und eine Perspektive zu haben, ist für mich bereits ein wichtiger Schritt. Schwierig finde ich lediglich, dass teilweise weitreichende Einschätzungen anhand von Unterlagen getroffen werden von Personen, die einen nie persönlich erlebt haben, während die behandelnden Fachpersonen den Verlauf direkt begleiten.
Fliederam 08.05.2026 | 14:56
Woher das harte Urteil? Ist doch völliger Quatsch. Sollte es jetzt zu einer Bewilligung kommen, kann die Person der Rehaklinik mitteilen, dass Termine ab August o.ä. in Frage kommen (sofern für die Arbeitsagentur i.O.) und alles ist gut. Ich verstehe wirklich nicht, warum man hier eine Person, die verständliche Fragen hat, so aburteilen muss. Aus meiner Sicht ist hier alles völlig in Ordnung. Es ist doch noch nicht mal klar, ob es zu einer Bewilligung kommt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026