Hallo Sebastian ,
in vielen Fällen ist das zu erwartende Arbeitslosengeld I höher als die vorzeitige Altersrente. Durch die Reform des Dritten Buches Sozialgesetzbuch müsste Ihr Vater für 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld werden von der Agentur für Arbeit auch weitere Beiträge in das Rentenversicherungskonto Ihres Vaters eingezahlt. Sofern Ihr Vater die Schwerbehinderung bereits am 16.11.2000 hatte, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn ohne Abschlag bereits mit 60 Jahren gewesen. Andernfalls erst mit Vollendung des 63. Lebensjahrs. Zu empfehlen ist, den höheren Leistungsanspruch auszuschöpfen.