Hallo Säuferin,
eine Alkoholabhängigkeit ist kein originäres Kriterium für eine Erwerbsminderungsrente.
Medizinische Voraussetzung für den Erhalt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist vielmehr, dass der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Und zwar nicht nur in seiner aktuellen, sondern in allen Tätigkeiten.
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kommt dann in Betracht, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter
herunterladen können.