Hallo,
Beamte gehören zum geförderten Personenkreis der Riesterente. Um die volle Zulage zu erhalten müssen sie 4% vom Bruttoverdienst des vorangegangenen Kalenderjahres minus die Zulagen als Eigenbeitrag bezahlen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie beim Dienstherrn eine Erklärung abgeben, dass dieser der ZfA das Bruttoeinkommen melden darf. Dies ist aus Datenschutzgründen erforderlich.
Wenn der Beamte diese Erklärung beim Dienstherrn nicht abgibt oder widerruft, so gehört er gegebenenfalls er zum mittelbar geförderten Personenkreis (falls verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend) und der Ehegatte einen eigenen Reistervertrag hat und den Mindesteigenbeitrag bezahlt. Dann wird die Zulage in den Vertrag bezahlt.
Ab dem Jahr 2012 muß er aber den Sockelbeitrag von 60,-€ pro Jahr selber bezahlen.