Die wichtigen Punkte sind von den Teilnehmern "Schade" und "Wolfgang" angesprochen worden. Um Ihnen detailliertere Informationen zu Ihrem Anliegen geben zu können, wird ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger empfohlen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Die wichtigen Punkte sind von den Teilnehmern "Schade" und "Wolfgang" angesprochen worden. Um Ihnen detailliertere Informationen zu Ihrem Anliegen geben zu können, wird ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger empfohlen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung hat bzgl. einer Erwerbsminderungsrente der in Ihrem Fall vom Versorgungsamt festgestellte Grad der Behinderung keine Auswirkung. Dies gilt sowohl für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch für die Rentenberechnung. Zur Prüfung der medizinischen Voraussetzungen werden im Rahmen der Bearbeitung eines Erwerbsminderungsantrages regelmäßg lediglich die dem Versorgungsamt vorliegenden med. Unterlagen hinzugezogen um ggf. Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Auswertung dieser hinzugezogenen med. Unterlagen nimmt der Rentenversicherungsträger jedoch unter unabhängiger "freier Beweiswürdigung", d.h. losgelöst von der Entscheidung bzw. der Bewertung des Versorgungsamtes vor. Denn wie der Teilnehmer "Schade" erwähnt hat, gelten für die Bewertung medizinischer Sachverhalte in der gesetzlichen Rentenversicherung gänzlich andere Kriterien als zur Feststellung des Grades der Behinderung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. So ist es möglich, dass eine Erwerbsminderung ohne vorliegende Behinderung besteht, als auch umgekehrt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.