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Allgemeine fragen zur RV

von JOJO09.04.2008 | 16:18
3654 Ansichten
18 Antworten
Wie ist es möglich ,das ein Westrentner der in die neuen Bundesländer geht seine Rente gekürzt wird -- und ein Ostrentner der in den Westen geht seine Rente nicht erhöht wird ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.04.2008 | 09:25

An der festgesetzten Rente ändert sich durch den Umzug grundsätzlich nichts. Zu beachten ist allerdings, dass es im Bezug auf die Einkommensanrechnung in den alten und neuen Bundesländern unterschiedliche Freibeträge gibt.

17 Antworten

JOJOam 09.04.2008 | 16:28
Angenommen ich bekomme 1000 € Rente um wieviel % würde meine Rente gekürzt wenn ich in die neuen Bundesländer umziehen würde ???
Zweifleram 09.04.2008 | 16:55
Kann man so pauschal nicht sagen. Das ist abhängig davon aus welchem Bundesland Sie stammen und in welches Bundesland Sie ziehen. Das ist bei allen unterschiedlich hoch!
JOJOam 09.04.2008 | 17:07
Antwort für den Zweifler: Es ist richtig : Wenn man von den alten Bundesländern in die Neuen Bundesländer umsiedelt wird die Rente gekürzt - Und umgekehrt nicht erhöht !!!
Neugierigeram 09.04.2008 | 17:32
Hallo JOJO, woher weißt Du das? Hast Du da nähere Quellen? Ist mir so pauschal bisher nicht bekannt?
JOJOam 09.04.2008 | 17:36
Antwort für den Neugieriger: In jedem Rentenbescheit in den alten und neuen Bundesländern ist dieser Betrag aufgeführt. Viele Westrentner sind in den Osten gezogen - wegen den billigeren Mieten und Lebenshaltungskosten ! Leider haben sich diese Menschen geteuscht. Energie ,Lebensunterhalt und Mieten sind etwa gleich oder höher. Ich möchte nicht in einem Wohnsielo wohnen !
NONOam 09.04.2008 | 17:50
.........lern erstmal schreiben, bevor Du hier so einen Blödsinn erzählst! Ich bin selbst in den Osten übergesiedelt und meine Rente wurde definitiv NICHT gekürzt!
JOJOam 09.04.2008 | 17:54
Antwort an NONO: Auch wenn ich Rechtschreibfehler mache ist meine Antwort richtig ! Es kann sich jeder bei der Rentenversicherung erkundigen Sie werden mir rechtgeben !!!
NONOam 09.04.2008 | 18:04
Dummes Zeug! Wenn die Entgeltpunkte in den alten Bundesländern erworben wurden, ändert sich an der Rentenhöhe gar nichts bei einem Umzug in die neuen BL. Lediglich die Hinzuverdienstgrenzen sind unterschiedlich hoch. Auch die GKV-Beiträge können variieren. Die Bruttorente bleibt aber gleich hoch!
Unbekanntam 09.04.2008 | 18:13
Hallo, bei einem Umzug von den "alten" Bundesländern in die "Neuen" reduziert sich die Rente NICHT. Lediglich bei Berechnung von Hinzuverdienstgenzen und Freibeträgen bei Hinterbliebenrenten werden die "Ost-Grenzen" zugrunde gelegt. Dagegen beim Umzug von den "Neuen" in die "alten" Bundesländer nach dem 18.05.1990 wird die Rente weiterhin auf "Ost-Niveau" gezaht. Bei Hinzuverdiensten und Freibeträgen zählten aber die West-Werte.
JOJOam 09.04.2008 | 18:34
Antwort an NONO: Da habe ich doch richtig gelegen. Doch eine Rentenkürzung !!!
JOJOam 09.04.2008 | 18:10
Antwort an NONO: Wie Sie sicherlich wissen war Berlin eine geteilte Stadt. In einem Fersehbeitrag des MDR Fernsehens DIE UMSCHAU vor etwa 3 Monaten berichtete der MDR von einer Rentnerin die auf die andere Straßenseite gezogen ist um weniger Miete zu zahlen. Nur die Straßenseite war früher Ostberlin. Ihre Rente wurde GEKÜRZT !!!
NONOam 09.04.2008 | 18:30
........weil sie Witwenrente bezog und mit ihrem Hinzuverdienst die neuen Freigrenzen überschritten hat!
NONOam 09.04.2008 | 18:26
Also: NICHTS Ungerechtes! Vielen Dank für Ihren Beitrag, "Unbekannt"!
NONOam 09.04.2008 | 18:43
........ich auch, "Unbekannt"!
NONOam 09.04.2008 | 18:38
Vielleicht sollten Sie mal richtig lesen: NUR wenn die Hinzuverdienstgrenzen, die in Ost und West unterschiedlich hoch sind, überschritten werden, kommt es zu einer Rentenkürzung. Werden die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten, gibts keine Kürzungen.
Unbekanntam 09.04.2008 | 18:41
Ich gebe es auf JOJO.
Hansam 09.04.2008 | 22:31
Diese Aussage ist falsch. Zieht ein Rentner von den alten in die neuen Bundesländer, so verbleibt es bei der ursprünglichen Rentenberechnung. Eine Minderung bzw. Erhöhung der Rente kann jedoch aufgrund von unterschiedlichen Hinzuverdienstgrenzen eintreten. Zieht ein West-Renter in die neuen Bundesländer, so ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen auf "Ost-Niveau". Dadurch kann es zu einer Rentenkürzung kommen. Zieht ein Ost-Renter in die alten Bundesländer, so ändern sich jedoch die Hinzuverdienstgrenzen auf "West-Niveau". Dadurch kann es zu einer Rentenerhöhung kommen. Eine Ausnahme gibt es für Renter, deren Rente ganz oder teilweise aus FRG-Zeiten berechnet ist: Zieht ein West-Rentner mit FRG-Zeiten in die neuen Bundesländer, so werden die FRG-Zeiten nur noch mit Entgeltpunkten(Ost) bewertet, die Rentenhöhe sinkt. Zieht er anschließend wieder zurück in die alten Bundesländer, so verbleibt es bei der Bewertung der FRG-Zeiten mit Entgeltpunkten(Ost).
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