Guten Tag Elly,
die Zahlung freiwilliger Beiträge ist auch nach Vollendung der Regelaltersgrenze möglich. Sie ist hingegen für Altersvollrentner ausgeschlossen. Dies trifft auf Sie jedoch nicht zu. Die Rente kann jedoch erst beginnen, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, d.h. die freiwilligen Beiträge beantragt/ gezahlt worden sind. Da Sie im Rentenantrag bereits angegeben haben, dass Sie bereit sind freiwillige Beiträge zur Erfüllung der Wartezeit zu zahlen, richtet sich der frühestmögliche Rentenbeginn tatsächlich nach dem Zeitpunkt der Rentenantragstellung. Wurde die Rente bis zum 31.03.2023 beantragt, würde sich rechtlich der 01.04.2023 als frühestmöglicher Rentenbeginn ergeben. Denn bis 31.03.2023 bestand die Möglichkeit freiwillige Beiträge für das zurückliegende Kalenderjahr zu beantragen / zu zahlen. Haben Sie die Gewährung Ihrer Rente erst nach dem 31.03.2023 beantragt und sind zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch 15 Monate notwendig, kann sich als frühester Rentenbeginn nur der 01.04.2024 ergeben. (Hintergrund ist, dass freiwillige Beiträge nur laufend bzw. für das laufende Kalenderjahr gezahlt werden können. Für das zurückliegende Kalenderjahr 2022 ist die Frist am 31.03.2023 abgelaufen.)
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja, das wäre möglich.
Warum sind denn nicht bereits bei Antragstellung 12 Monate für 2022 und 3 Monate für 2023 gezahlt worden, um einen Rentenbeginn 01.04.2023 zu ermöglichen?
Wenn tatsächlich bei der Rentenantragstellung angegeben wurde, gegebenenfalls freiwillige Beiträge zu zahlen kann man das auch jetzt noch für 2022 (und 2023 sowieso) machen. Rentenbeginn ist dann (nach Zahlung der Beiträge innerhalb von 3 Monaten ) April 2023.
Ist der Rentenantrag denn schon abgelehnt worden? Eigentlich sollte der Rententräger von alleine auf die Idee mit den freiwilligen Beiträgen kommen.
Schönes Wochenende
....aber halt nur dann wenn auch der Antrag spätestens im März 2023 gestellt war - das geht aber aus der Frage nicht hervor.
Aber dann wäre doch in den 7 Monaten seither ( jetzt ist Ende Oktober!) wohl irgendeine Reaktion vom Rententräger gekommen?
Das müsste dann doch längst geklärt sein, oder?
Daher vermute ich dass der Antrag erst kürzlich gestellt wurde.........
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