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Experten-Antwort

Allgemeine Wartezeit nicht erfüllt - Nachzahlung möglich?

von Elly29.10.2023 | 07:11
1232 Ansichten
7 Antworten
Ich habe Ende Februar 2023 die Regelaltersgrenze erreicht und einen Rentenantrag gestellt, obwohl ich außer Kindererziehungszeiten nur eine kurze Zeit versicherungspflichtig gearbeitet habe. Beim Rentenantrag habe ich direkt vermerkt, dass ich für ggf. fehlende Zeiten freiwillige Beiträge nachzahlen würde. Momentan sieht es so aus, dass mir 15 Monate an der Wartezeit fehlen. Kann ich für diese 15 Monate die Beiträge nachzahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2023 | 11:01

Guten Tag Elly,

 

die Zahlung freiwilliger Beiträge ist auch nach Vollendung der Regelaltersgrenze möglich. Sie ist hingegen für Altersvollrentner ausgeschlossen. Dies trifft auf Sie jedoch nicht zu. Die Rente kann jedoch erst beginnen, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, d.h. die freiwilligen Beiträge beantragt/ gezahlt worden sind. Da Sie im Rentenantrag bereits angegeben haben, dass Sie bereit sind freiwillige Beiträge zur Erfüllung der Wartezeit zu zahlen, richtet sich der frühestmögliche Rentenbeginn tatsächlich nach dem Zeitpunkt der Rentenantragstellung. Wurde die Rente bis zum 31.03.2023 beantragt, würde sich rechtlich der 01.04.2023 als frühestmöglicher Rentenbeginn ergeben. Denn bis 31.03.2023 bestand die Möglichkeit freiwillige Beiträge für das zurückliegende Kalenderjahr zu beantragen / zu zahlen. Haben Sie die Gewährung Ihrer Rente erst nach dem 31.03.2023 beantragt und sind zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch 15 Monate notwendig, kann sich als frühester Rentenbeginn nur der 01.04.2024 ergeben. (Hintergrund ist, dass freiwillige Beiträge nur laufend bzw. für das laufende Kalenderjahr gezahlt werden können. Für das zurückliegende Kalenderjahr 2022 ist die Frist am 31.03.2023 abgelaufen.)

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Klugpuperam 29.10.2023 | 07:15
Ja, das wäre möglich. Warum sind denn nicht bereits bei Antragstellung 12 Monate für 2022 und 3 Monate für 2023 gezahlt worden, um einen Rentenbeginn 01.04.2023 zu ermöglichen?
KSCam 29.10.2023 | 07:39
Klugpuper schrieb

Ja, das wäre möglich.

Warum sind denn nicht bereits bei Antragstellung 12 Monate für 2022 und 3 Monate für 2023 gezahlt worden, um einen Rentenbeginn 01.04.2023 zu ermöglichen?

Wenn jetzt erst der Antrag gestellt ist, zahlen Sie 12 Beiträge für 2023 und 3 für 2024 und starten mit der Rente zum 01.04.24. Für diese Entscheidung ist Zeit bis 31.03.2024.
Floorwalkeram 29.10.2023 | 09:48
Wenn tatsächlich bei der Rentenantragstellung angegeben wurde, gegebenenfalls freiwillige Beiträge zu zahlen kann man das auch jetzt noch für 2022 (und 2023 sowieso) machen. Rentenbeginn ist dann (nach Zahlung der Beiträge innerhalb von 3 Monaten ) April 2023. Ist der Rentenantrag denn schon abgelehnt worden? Eigentlich sollte der Rententräger von alleine auf die Idee mit den freiwilligen Beiträgen kommen. Schönes Wochenende
KSCam 29.10.2023 | 10:18
Floorwalker schrieb

Wenn tatsächlich bei der Rentenantragstellung angegeben wurde, gegebenenfalls freiwillige Beiträge zu zahlen kann man das auch jetzt noch für 2022 (und 2023 sowieso) machen. Rentenbeginn ist dann (nach Zahlung der Beiträge innerhalb von 3 Monaten ) April 2023.

Ist der Rentenantrag denn schon abgelehnt worden? Eigentlich sollte der Rententräger von alleine auf die Idee mit den freiwilligen Beiträgen kommen.

Schönes Wochenende

....aber halt nur dann wenn auch der Antrag spätestens im März 2023 gestellt war - das geht aber aus der Frage nicht hervor. Aber dann wäre doch in den 7 Monaten seither ( jetzt ist Ende Oktober!) wohl irgendeine Reaktion vom Rententräger gekommen? Das müsste dann doch längst geklärt sein, oder? Daher vermute ich dass der Antrag erst kürzlich gestellt wurde.........
Ellyam 06.11.2023 | 13:53
KSC schrieb

....aber halt nur dann wenn auch der Antrag spätestens im März 2023 gestellt war - das geht aber aus der Frage nicht hervor.

Aber dann wäre doch in den 7 Monaten seither ( jetzt ist Ende Oktober!) wohl irgendeine Reaktion vom Rententräger gekommen?

Das müsste dann doch längst geklärt sein, oder?

Daher vermute ich dass der Antrag erst kürzlich gestellt wurde.........

Danke für die Rückmeldungen! Der Antrag wurde schon vor dem 31.3.23 gestellt und das Klärungsverfahren ist so langwierig wegen der evtl.Berücksichtigung ausländischer Zeiten, die aber wahrscheinlich nicht angerechnet werden können. Aber da ja wohl die Möglichkeit der Nachzahlung besteht, bin ich beruhigt.
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