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Experten-Antwort

allgemeiner Arbeitsmarkt

von qwer18.04.2012 | 12:24
3750 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Schreiben von der RV bin ich auf den Begriff „ allgemeiner Arbeitsmarkt“ gestoßen. Ist dies ein abstrakter Begriff? Ist dieser Begriff irgendwo genauer definiert? Wo gibt es dazu Erläuterungen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo qwer,

unter dem Begriff „allgemeiner Arbeitsmarkt“ ist der gesamte Arbeitsmarkt zu verstehen, auf dem ein

Angebot an und eine Nachfrage nach jeder nur denkbaren Tätigkeit besteht. Dies gilt

auch und vor allem für solche Arbeiten, die keine berufliche Qualifikation voraussetzen

und – wenn überhaupt – nur eine kurze Einarbeitung erfordern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo qwer,

sofern die bei Ihnen festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen dazu führen, dass Sie damit Beschäftigungen unter den allgemein üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausführen können, muss vom Rentenversicherungsträger keine Verweisungstätigkeit angeführt werden.

Dieser Einzelfall kann auf Forumsebene nicht geklärt werden, da hier weder die gesundheitlichen Einschränkungen noch Ihre beruflichen Qualifikationen erörtert werden können.

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11 Antworten

qweram 18.04.2012 | 14:37
unter dem Begriff „allgemeiner Arbeitsmarkt“ ist der gesamte Arbeitsmarkt zu verstehen, auf dem ein Angebot an und eine Nachfrage nach jeder nur denkbaren Tätigkeit besteht. In Gutachten, welche im Auftrag der RV gefertigt wurden, stehen etliche Einschränkungen in Bezug auf mein Leistungsvermögen. Muss die RV nun konkrete Tätigkeiten benennen welche ich ihrer Meinung nach noch ausführen kann? Oder reicht da eine pauschale Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?
qweram 18.04.2012 | 16:10
Verstehe ich sie da richtig? Die RV oder ein medizinischer Gutachter kann feststellen das man noch über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann ohne das mit irgendwelchen Tätigkeitsmerkmalen oder Arbeitsinhalten zu belegen? Ist das wirklich geltende Rechtsprechung? Wenn der Begriff „ allgemeiner Arbeitsmarkt“ nicht definiert ist, ist so doch der Willkür Tür und Tor geöffnet.
W*lfgangam 18.04.2012 | 20:44
Hallo qwer, hier finden Sie eine umfassendere Information: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
W*lfgangam 18.04.2012 | 20:48
...und hier auch, Ziff. R2.5 ff. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… 43 Rente wegen Erwerbsminderung 5 209 Gruß w.
Forceam 18.04.2012 | 23:37
Noch besser: Diesen fiktiven Job auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" braucht es nicht einmal geben ! Sie sollten auch fiktiv Steuern zahlen ! Ich z.B. wähle schon lange in diesem Lande "fiktiv". Force
Fritzam 19.04.2012 | 08:48
Hallo Sehr wichtig ist das Geburtsjahr und jetzt werfe ich dem Spezi mal vor das Er dieses extrem wichtige Detail nicht nannte schlimm ist das. Wurden sie vor 1961 geboren, haben sie eventuell noch das Recht auf Berufsunfähigkeit. @Force DIE ARBEITENDE BEFÖlKGERUNG SOLTE IHR WAHLVERHALTEN ÜBERDENKEN, UND BESONDERS DIE SOZEN RECHTS LIEGEN LASSEN. MfG
Jockelam 19.04.2012 | 11:38
@Fritz: Die deutsche Rechtsschreibung scheint genausowenig Ihre Stärke zu sein, wie die Anwendung des gültigen Rentenrechts.
Fritzam 20.04.2012 | 13:11
Hallo @Jockel vielleicht sollten sie mal das deutsche Rentenrecht studieren! Beweis: Kein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit für nach dem 01.01.1961 Geborene Für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, besteht noch ein Anspruch auf Rente bei teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. aufgrund der Rentenreform im Jahr 2001 haben Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, jedoch keinen Anspruch mehr auf die Rente wegen Berufsunfähigkeit. Dies bekräftigte nochmals das bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 25.07.2007 (Az. L 16 R 306/07). Und nicht vergessen die Sozen Rechts Liegen lassen. Mit freundlichen Grüßen! Fritz PS: Es kommt nur darauf an ob der fragenden Person geholfen wurde nicht mehr aber auch nicht weniger. Sie haben ja verstanden was ich geschrieben habe sonst hätten sie sich ja nicht dazu berufen gefühlt mir mit zu teilen ich hätte keine Ahnung. Und nicht vergessen die Sozen Rechts Liegen lassen.
qweram 20.04.2012 | 13:51
@Fritz Meiner Meinung nach müsste aus den Fragestellungen Klar hervorgehen es geht um Erwerbsunfähigkeitsrente. Für das verbreiten ihrer politischen Einstellung gibt es einschlägige Foren( die lese ich nicht). Bleiben sie doch bitte dort.
Fritzam 21.04.2012 | 10:14
Hallo Ich habe aus ihrer Frage entnommen, dass sie erwerbsunfähig sein möchten dies jedoch nicht sind, sonst hätte die Rentenversicherung nicht geschrieben ALGEMEINER ARBEITSMARKT. Somit gehe ich davon aus das Sie von der DRV auf den Algemeinen Arbeitsmarkt verwiesen wurden! Die Fachantwort hätte aber ja auf die Alternative bei vor 1961 geborenen hinweisen können (Müssen?). Und diese Möglichkeit einer gesetzlichen Berufsunfähigkeit wurde den Menschen, die nach 1961 geboren wurden, in diesem Land von den Sozen genommen. Bedeutet hier bei vielen meiner Bekannten Hartz 4 mit 55 mit zum größtenteil 40 Arbeitsjahren ohne Unterbrechung und ohne vorherige Arbeitslosigkeit. Im Übrigen entschuldige ich mich dafür das Ich eine eventuelle Alternative aufzeigen, und Helfen wollte. Fritz
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