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Experten-Antwort

ALO I / Erwerbsminderungsrente / Rente für bes. langj. Versicherte

von jj-bo06.04.2022 | 17:15
159 Ansichten
4 Antworten

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Von 2018 bis 05/2021 bezog ich ALO I. Rückwirkend ab 2018 wurde 04/2021 volle EMR bewilligt. Dem wurde widersprochen; statt dessen Altersrente für besonders langj. Versicherte ab 06/2021 beantragt. Der Bewilligungsbescheid EMR wurde aufgehoben und Altersrente für besonders langj. Versicherte mit Rentenbeginn 06/2021 bewilligt. Dem Finanzamt wurde für 2020 Rentenbezug gemeldet. Ich habe jedoch das ganze Jahr 2020 ALO I erhalten. Der EMR-Bescheid ist von 04/2021. Wird nach Bewilligung der Altersrente für besonders langj. Versicherte der ursprüngliche Zustand: Bezug ALO I, wieder hergestellt an die Arbeitsagentur bzw. das Finanzamt gemeldet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jj-bo,

mit Korrektur/Änderung der Rentenbescheide erfolgt normalerweise auch (automatisch) eine korrigierende Mitteilung an die anderen betroffenen Leistungsträger und die Finanzverwaltung. Sollte es hier aufgrund der in Ihrem Fall gegebenen besonderen Umstände Probleme geben, sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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3 Antworten

Winteram 06.04.2022 | 18:38
Hallo Mein Gedanke: Die 04/2021 rückwirkend erfolgte EM-Rentenbewilligung und der finanzielle Anspruch seit 2018 bis 05/2021 daraus, also bis zur Altersrente für besonders langj. Versicherte, wurde ggf. mit dem ALO I -Bezug im Nachhinein miteinander verrechnet, sodass Sie demnach 2020 als EM-Rentenbezieher galten. Gruß Winter
Peter T.am 06.04.2022 | 21:39
Haben Sie sich das vorher ausrechnen lassen? 2021 als EMR, da hätte es eine Zurechnungszeit bis 65 J und 10 Monate gegeben. Wie alt sind Sie denn genau?
Winteram 07.04.2022 | 06:29
Hallo Peter T. Der FS schrieb: "Rückwirkend ab 2018 ! wurde 04/2021 volle EMR bewilligt" Somit wäre die Zurechnungszeit lediglich bis 62 Jahre + 3 Monate anzurechnen.
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