Grundsätzlich kann für eine Zeit der Arbeitslosigkeit eine Anrechnungszeit im rentenrechtlichen Sinne sein. Sollte die Agentur für Arbeit für die von Ihnen angesprochenen Zeiten keine maschinelle Meldung an Ihren Rentenversicherungsträger abgeben, ist letztlich zum Nachweis die Vorlage der von der Agentur für Arbeit ausgestellten Arbeitslosmeldungen beim Rentenversicherungsträger erforderlich.
Wie bereits die vorherigen Beiträge erwähnten, kann die Meldung bei der Agentur im rentenrechtlichen Sinn nicht schaden. Um jedoch zu klären, ob und wie sich ggf. die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug in der Rentenversicherung in Ihrem Fall auswirken, wird Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger empfohlen.