Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Alo ohne Leistungsbezug

von Isabella23.09.2008 | 21:39
1665 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Mutter ist arbeitslos ohne Leistungsbezug. Wegen des Einkommens meines Vaters wurde HarzIV abgelehnt. Sie meldet sich regelmäßig beim Arbeitsamt und bewirbt sich auch. Vom Arbeitsamt wird ihr ständig geraten, sich abzumelden. Angeblich hat es keine Folgen, wenn sie sich abmeldet. Stimmt das wirklich?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich kann für eine Zeit der Arbeitslosigkeit eine Anrechnungszeit im rentenrechtlichen Sinne sein. Sollte die Agentur für Arbeit für die von Ihnen angesprochenen Zeiten keine maschinelle Meldung an Ihren Rentenversicherungsträger abgeben, ist letztlich zum Nachweis die Vorlage der von der Agentur für Arbeit ausgestellten Arbeitslosmeldungen beim Rentenversicherungsträger erforderlich.

Wie bereits die vorherigen Beiträge erwähnten, kann die Meldung bei der Agentur im rentenrechtlichen Sinn nicht schaden. Um jedoch zu klären, ob und wie sich ggf. die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug in der Rentenversicherung in Ihrem Fall auswirken, wird Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger empfohlen.

9 Antworten

Schadeam 24.09.2008 | 07:57
ohne Einblick in den Versicherungsverlauf Ihrer Mutter kann man da kaum einen Rat geben. Die Dame soll sich die Zeit nehmen eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen, dort kann man schauen, ob die Meldung beim Arbeitsamt aus Rentensicht sinnvoll ist oder nicht. Schaden kann die Meldung bei der Agentur auf keinen Fall. Die Mitarbeiter der Agentur wissen in der Regel nichts viel über die rentenrechtlichen Konsequenzen dieser Angelegenheit (ist ja auch nicht deren Rechtsgebiet).
Rosannaam 24.09.2008 | 09:17
"Die Mitarbeiter der Agentur wissen in der Regel nichts viel über die rentenrechtlichen Konsequenzen dieser Angelegenheit (ist ja auch nicht deren Rechtsgebiet)." Leider ist das so... Die Mitarbeiter der AfA/ARGE sollten sich aber zumindest soweit auskennen, dass sie den Leuten raten, sich vor einer Abmeldung beim RV-Träger bezüglich der dortigen Rechtsfolgen zu erkundigen. Auch bei den Arbeitsagenturen besteht eine Beratungspflicht. Andersrum wird das von uns schließlich auch verlangt/erwartet!
SISSYam 24.09.2008 | 09:38
Die AA ist nur um ihre Statistiken besorgt. Da werden Lehrgänge angeboten die kein Mensch braucht. Haupsache die Arbeitslosen sind so lange ein Lehrgang durchgeführt wird nicht in der Statistik.
Helferam 24.09.2008 | 10:34
Hallo Isabella, halten Sie sich bitte an den Rat der "Experten". Leider habe ich mit der Arbeitsagentur sehr schlechte Erfahrungen gemacht, die z.Zt. im SG-Verfahren aufgearbeitet werden. Erste Zugeständnisse für das fehlerhafte Verwaltungshandeln der Arbeitsagentur liegen vor.
Jürgenam 24.09.2008 | 10:27
Um Gottes willen. Sie soll sich nicht irre machen lassen. So wie sie es macht ist das genau richtig. Sie erhält sich damit den Rentenanspruch. Vielleicht meldet sich der echte Schiko. noch. Der kann das ganz genau begründen. Jürgen
-_-am 24.09.2008 | 11:48
Wenn Sie den häufig schikanösen "Angeboten" der argen ARGEn entgehen wollen, suchen Sie sich einen "Minijob" und stocken Sie die Beiträge auf vollwertige Pflichtbeiträge auf. Bei einem "Minijob" mit mindestens 155 EUR mtl. Bruttoentgelt (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) zahlen Sie dafür einen Eigenanteil von 7,60 EUR mtl. (4,9% vom Bruttoentgelt) und haben vollwertige Pflichtbeiträge mit Anspruch auf EM-Rente und Reha-Leistungen. In Privathaushalten (haushaltsnahe Dienstleistung) sind es allerdings 15% Eigenanteil. Näheres z. B. unter: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/1__AN/2__aufstockungR…
SCHWEDIAam 24.09.2008 | 12:52
Hallo Isabella, ich kann Helfer und Experte nur beipflichten, dass sich Ihre Mutter keinesfalls aus der ALO ohne Leistungsbezug abmelden und sich auch nicht dem Druck der AfA beugen sollte. Auch mein Fall (keine Rente mit 60 Jahren wegen ALO, weil die AfA falsch beriet und einfach abmeldete) wird gerade beim Landessozialgericht verhandelt. Auf alle Fälle bitte den Versicherungsverlauf überprüfen, ob Zeiten der ALO ohne Leistungsbezug auch vollständig ins Rentenkonto Ihrer Mutter gemeldet wurden, fehlende Zeiten bei der AfA sofort beanstanden und von der DRV zu Rentenanspruchsmöglichkeiten beraten lassen,
Schiko.am 24.09.2008 | 13:28
Gruß, herr jürgen, aber es ist nicht gut wenn sie mir was gutes nachsagen. Dies hören die fachleute hier gar nicht gern. Zur sache, habe mal vor zehn jahren für eine dame den renten- antrag gestellt. Für die mindestzeit anrechnung war es nachteilig, dass die betref- fende dame sich als arbeitssuchend abgemeldet hatte. Fazit, es ist eher ein nachteil sich abzumelden, keinesfalls ein vor- teil. Kein mensch kann zur abmeldung gezwungen werden. Mehr will ich nicht ausführen, sonst erhalte ich statt des titels "Oberlerhrer" die beförderung zum schuldirektor zuerkannt. Fest steht aber für mich auch , vieles was die fachleute sagen stimmt, etliches aber auch nicht. Gerade zu den äußerungen der letzten tage über die meldung der bruttorenten an das örtliche finanzamt muss ich einfach noch stellung nehmen. Zufällig kann ich heute noch bei einer wahlversammlung, so hoffe ich, von herrn kauder persönlich erfahren was hier rich- tig ist. Mit freundlichen Grüßen.
Helferam 24.09.2008 | 13:50
Ergänzend zu der Empfehlung von Experte:In einigen/vielen Fällen hat die Arbeitsagentur nicht an die Rentenversicherung gemeldet und auch keinen Nachweis über die Arbeitslosenmeldung ohne Leistungsbezug zugesandt (z.B. auch wegen nachgewiesenen Programmabstürzen, die die AfA nicht offiziell zu- und bekannt gibt). Appell an betroffene Personen: Überprüfen Sie in jedem Falle Ihren Versicherungsverlauf und setzen sich mit der RV in Verbindung!!!!! Schade, dass es für die Arbeitslosenversicherung kein Expertenforum gibt. Ein Lob der RV.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026