Hallo CB ,
so wirken sich Anrechnungszeiten positiv auf Ihre Rente aus:
· Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld II haben einen indirekten Einfluss auf die
Rentenberechnung, wenn Sie weitere beitragsfreie Zeiten zurückgelegt haben (zum Beispiel Mutterschutz, Fachschulausbildung,
Arbeitsunfähigkeit), die eigenständig bewertet werden.
· Alle Anrechnungszeiten zählen bei der 35-jährigen Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) für die Altersrente für langjährig
Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit.
· Erfüllen Sie die Wartezeit von 35 Jahren, zum Beispiel mit den Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit (mit oder auch ohne
Bewertung) oder den Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II, wird geprüft, ob eine Höherbewertung
niedriger Arbeitsverdienste für Ihre Rente in Betracht kommt.
· Schließlich erhalten Sie mit diesen Zeiten unter Umständen auch den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung