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Experten-Antwort

ALO ohne Leistungsbezug Anrechnungszeit

von CB16.04.2025 | 07:27
236 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, in welchen Fällen wirkt sich eine ALO Meldung ohne Leistungsbezug als Anrechnungszeit aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CB ,
so wirken sich Anrechnungszeiten positiv auf Ihre Rente aus:

·         Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld II haben einen indirekten Einfluss auf die 
          Rentenberechnung, wenn Sie weitere beitragsfreie Zeiten zurückgelegt haben (zum Beispiel Mutterschutz, Fachschulausbildung, 
          Arbeitsunfähigkeit), die eigenständig bewertet werden.

·          Alle Anrechnungszeiten zählen bei der 35-jährigen Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) für die Altersrente für langjährig 
          Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit.

·         Erfüllen Sie die Wartezeit von 35 Jahren, zum Beispiel mit den Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit (mit oder auch ohne 
          Bewertung) oder den Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II, wird geprüft, ob eine Höherbewertung 
          niedriger Arbeitsverdienste für Ihre Rente in Betracht kommt.

·         Schließlich erhalten Sie mit diesen Zeiten unter Umständen auch den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter 
          Erwerbsfähigkeit aufrecht.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mondkindam 16.04.2025 | 07:45
Alo-Zeiten ohne Leistungsbezug werden selber nicht bewertet, werden aber bei der Gesamtleistungsbewertung vom Gesamtzeitraum abgezogen (sofern sie als Anrechnungszeit anrechenbar sind) und erhöhen damit den Punktewert bei der Grundbewertung und haben somit Auswirkungen auf zu bewertende beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten.
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