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Experten-Antwort

Als Erwerbsminderungsrentner in vorgezogene Altersrente

von Klaus10.12.2021 | 19:10
102 Ansichten
6 Antworten

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Kann man auch eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, wenn man aktuell Erwerbsminderungsrentner ist? Wohl ja steht geschrieben , aber..... mit Abzügen. 36 Monate 0,3% = 10,8% In meinem Fall Geboren 1957 mit: 62 Jahren und 11 Monaten statt 65 Jahren und 11 Monaten ABER: Ich habe doch als Erwerbsminderungsrentner schon einmal 10,8 % abgezogen bekommen. (Rentner ab Alter 58 Jahre) Würden diese ein zweites mal abgezogen werden? Hier steht nicht zur Debatte ob oder warum dies Sinn macht! Vielen Dank an die Experten. Gruß Klaus

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Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

ein doppelter Abzug erfolgt nicht.

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4 Antworten

Uschiam 10.12.2021 | 19:42
Nein, es wird kein weiterer Abschlag fällig, es bleibt bei der Folgerente bei dem Abschlag der vorherigen EM-Rente.
Klausam 11.12.2021 | 08:39
Warum denn gleich so agressiv? Vielleicht mal besser ausschlafen! Ich habe jetzt mal direkt an die Rentenversicherung geschrieben. Meine Frage ging ja auch "nur" an die "Spezialisten" Gruß Klaus
Wer suchet der findetam 11.12.2021 | 07:30
Was zur Debatte steht oder nicht entscheiden glücklicherweise nicht Sie. Gleichgültig wie hoch die Abschläge der Altersrente auch sind, Sie haben einen Bestandsschutz auf die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente. Die Altersrente kann daher nicht niedriger sein. Mit ein wenig Mühe, hätten Sie diese hier schon hundertfach gegebene Antwort auch über die Suchfunktion finden können.
Klausam 11.12.2021 | 08:40
Kann man auch eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, wenn man aktuell Erwerbsminderungsrentner ist? Wohl ja steht geschrieben , aber..... mit Abzügen. 36 Monate 0,3% = 10,8% In meinem Fall Geboren 1957 mit: 62 Jahren und 11 Monaten statt 65 Jahren und 11 Monaten ABER: Ich habe doch als Erwerbsminderungsrentner schon einmal 10,8 % abgezogen bekommen. (Rentner ab Alter 58 Jahre) Würden diese ein zweites mal abgezogen werden? Hier steht nicht zur Debatte ob oder warum dies Sinn macht! Vielen Dank an die Experten. Gruß Klaus
Nein, es wird kein weiterer Abschlag fällig, es bleibt bei der Folgerente bei dem Abschlag der vorherigen EM-Rente.
Danke dir Uschi
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