Liebe Leser,
um die Netikette zu wahren, habe ich hier Beiträge gelöscht.
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Hallo Klaus,
ein doppelter Abzug erfolgt nicht.
Danke dir UschiKann man auch eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, wenn man aktuell Erwerbsminderungsrentner ist? Wohl ja steht geschrieben , aber..... mit Abzügen. 36 Monate 0,3% = 10,8% In meinem Fall Geboren 1957 mit: 62 Jahren und 11 Monaten statt 65 Jahren und 11 Monaten ABER: Ich habe doch als Erwerbsminderungsrentner schon einmal 10,8 % abgezogen bekommen. (Rentner ab Alter 58 Jahre) Würden diese ein zweites mal abgezogen werden? Hier steht nicht zur Debatte ob oder warum dies Sinn macht! Vielen Dank an die Experten. Gruß KlausNein, es wird kein weiterer Abschlag fällig, es bleibt bei der Folgerente bei dem Abschlag der vorherigen EM-Rente.
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