Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag in Höhe von 9,6 % beziehen, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erreicht haben. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus 8 Monate) müssen Sie auch die Hinzuverdienstregelungen beachten.
Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit können nur noch Versicherte beziehen, die vor 1952 geboren sind. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit erübrigt sich deshalb in Ihrem Fall.