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Experten-Antwort

Als Nebenjobber nachzahlung

von Nebenjobber rechte05.10.2020 | 01:48
318 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! am Februar hatte ich zwei Nebenjobs und ich war bei Nebenjob.de angemeldet. Bei einem Nebenjob (als Putzhilfe ca 450Euro) habEn ich und Mein Arbeitgeber für RV bezahlt , und bei zweitem Nebenjob (als Babysitter unter 170Euro) nicht. ich Habe mir Gedacht, dass ich schon für RV bezahle , von daher habe ich meinen Arbeitgeber( wo ich als Babysitter arbeite) nicht bescheid gegeben, dass ich einen anderen Nebenjob habe. Dann hatte ich nur im august und september wieder zwei Arbeitsplätzen. Also insgesamt hab ich 3Monaten gleichzeitig 2Jobs gehabt hatte. Meine Frage ist, müssen mich hohe Nachzahlungen drohen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Nebenjobber,

grds. ist der Arbeitgeber Beitragsschuldner. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Einzugsstelle (Minijobzentrale DRV Knappschaft) feststellt, dass es sich bei Ihrem Beschäftigungsverhältnis um mehr als einen Minijob handelt und somit die Beiträge falsch berechnet worden sind, werden die zusätzlichen Beiträge fällig. Die Pflicht zur Prüfung/Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses liegt bei der Minijobzentrale.

Beim Arbeitgeber wird in solchen Fällen geprüft, ob die im Personalbogen/Fragebogen bei Beschäftigungsbeginn gemachten Angaben richtig sind. Hat der Arbeitgeber versäumt Fragen zu einer weiteren Beschäftigung mittels dieses Fragebogens zu ermitteln, haftet dieser alleine. Wurden allerdings falsche Angaben gemacht (Fahrlässigkeit) trifft den Arbeitnehmer eine Mitschuld. Dennoch werden die Beiträge über den Arbeitgeber für die Zukunft (ab Feststellung durch Minijobzentrale) eingezogen.

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