Hallo Gabi,
eine freiwillige Beitragszahlung ist nur dann möglich, sofern Sie keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Sind Sie im Bezug von Arbeitslosengeld I werden von diesem ebenfalls Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt und Sie sind über die Agentur für Arbeit pflichtversichert. Eine zusätzliche freiwillige Versicherung ist in diesem Fall dann nicht möglich.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Gabi,
eine freiwillige Beitragszahlung ist nur dann möglich, sofern Sie keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Sind Sie im Bezug von Arbeitslosengeld I werden von diesem ebenfalls Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt und Sie sind über die Agentur für Arbeit pflichtversichert. Eine zusätzliche freiwillige Versicherung ist in diesem Fall dann nicht möglich.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ja, das habe ich verstanden.
Dann werde ich mich NICHT arbeitslos melden, wenn ich mein Geschäft nicht halten kann. Meine Arbeitslosenversicherung werde ich erst einmal kündigen.
Ich leiste dann weiterhin meine Pflichtbeiträge und bestreite den Lebensunterhalt von meinen Ersparnissen,.
Denn Abschläge bei der Rente sind keine Option! Nicht nach so vielen harten Berufsjahren!
Freundliche Grüße
Gabriele
Freundliche Grüße
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ja, das habe ich verstanden.
Dann werde ich mich NICHT arbeitslos melden, wenn ich mein Geschäft nicht halten kann. Meine Arbeitslosenversicherung werde ich erst einmal kündigen.
Ich leiste dann weiterhin meine Pflichtbeiträge und bestreite den Lebensunterhalt von meinen Ersparnissen,.
Denn Abschläge bei der Rente sind keine Option! Nicht nach so vielen harten Berufsjahren!
Freundliche Grüße
Gabriele
Freundliche Grüße
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ja, das habe ich verstanden.
Dann werde ich mich NICHT arbeitslos melden, wenn ich mein Geschäft nicht halten kann. Meine Arbeitslosenversicherung werde ich erst einmal kündigen.
Ich leiste dann weiterhin meine Pflichtbeiträge und bestreite den Lebensunterhalt von meinen Ersparnissen,.
Denn Abschläge bei der Rente sind keine Option! Nicht nach so vielen harten Berufsjahren!
Freundliche Grüße
Gabriele
Freundliche Grüße
Sie haben ein paar grundlegende Verständnisprobleme.
Auf Arbeitslosengeld zu verzichten, ist finanziell schlicht unsinnig. UNd dann solltn Sie klären, ob Sei dann tatsächlich noch Beiträgezahen dürften, das ist nämlich auch nicht sicher.
Und Rentenbeiträge aus Ersparten einzuzahlen , ist i.d.R. auch nicht sinnvoll, vor allem dann nicht, wenn man aufgrund eines geringeren Einkommens (Arbeitslosigkeit) weniger von der Steuer absetzen kann.
Und Einzahlungen in die DRV "lohnen" sich normalerweise erst nach rund 20 Jahren oder noch später. Es kommt also schlicht darauf an, wie alt Sie werden (und das wissen Sie heute ja -hoffentlich- noch nicht).
Legen Sie ihre Ersparnisse lieber sinnvoll an.
Und Rentenabschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme sind natürlich nicht ungerecht oder gar horrend, sondern finanzmathematisch sehr fair gerechnet (sogar eher zugunsten der Rentner). Sie beziehen ja dann auch entsprechend länger Ihre Rente, wenn Sie schon früher in Rente gehen.
Auch hier gilt: mit Rentenabschlägen und früherer Rente fahren Sie finanziell sogar günstiger bis zu einem Alter von grob 85 Jahren aufgrund der früher beginnenden Rentenzahlung.
Aber bitte sehr, wenn Sie unbedingt auf Geld verzichten wollen, nur zu. Die Agentur für Arbeit dankt es Ihnen (bzw. die Arbeitnehmer, die die Beiträge zahlen) und ggf. auch die Rentenbeitragszahler, nur zu!
Ihre Entscheidung!
Sie haben ja das Rentenrecht nicht im Mindesten verstanden. Warum wenden Sie sich dann ein anonymes Forum? Bevor Sie derartigen Unsinn veranstalten, vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, bei dem man Ihnen dann sinnvolle Möglichkeiten aufzeigt.
Also, die Arbeitsagentur zahlt Ihnen ALG I aus. Klären sie notfalls mit der AA, daß sie auch RV-Beiträge einzahlt und wieviel. Vermutlich 80%, wie bei Pflichtversicherten. Lassen sie sich notfalls mal berechnen, wieviel Rente sie dadurch weniger bekommen. Da dürfte das ALG I höher sein als der spätere Rentenverlust.
Alternativ verzichten sie auf ALG I plus kostenlose Rentenbeiträge und versichern sich freiwillig in der RV. Dann dürfen sie ihre Rente hochpushen durch Einzahlung von Maximalbeiträgen (das sind aber keine 'Pflichtbeiträge').
Beachten sie auf jeden Fall die Kündigungsbedingungen AA und ggf. Wiederaufnahme-Voraussetzungen, falls sie sich später doch wieder freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern wollen.
Vielleicht können sie ja auch beides haben: ALG I incl. 'geschenkte' RV-Beiträge von der AA und zusätzlich freiwillige Einzahlungen für einen beantragten Rentenminderungsausgleich für eine geplante, vorzeitige Rente für langjährig Versicherte.
Im Beleidigungen austeilen sind Sie wirklich gut.
Ich habe mich nicht an ein "anonymes" Forum gewendet sondern hier eine Auskunft der Dt RV erhalten,
damit ich für ein Telefonat mit meiner Beratungsstelle vorbereitet bin und weiß, welche Fragen ich stellen muss.
Und Sie bleiben einfach weiterhin unverschämt und respektlos!
Sinnvolle Möglichkeiten? Ich zahle als Selbstständige seit über 43 Jahren meine Beiträge selbst und werde es auch dann tun, wenn mein Geschäft den Bach hinunter gehen sollte! Warum? Weil ich SINNVOLL mit meinem Geld umgegangen bin und es einfach kann!
Machen Sie doch was Sie wollen. Dass Sie keinerlei Ahnung haben, wird ja aus Ihren Bemerkungen deutlich. Ihr Pech wenn Sie glauben ohne individuelle Beratung handeln zu müssen. Dann verschonen Sie den Beratungsdienst zumindest mit Ihrer Besserwisserei. Hier muss Ihnen niemand nach dem Mund reden. Viel Erfolg!
Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft.
Zum Glück gibt es noch Menschen, ohne Beleidigungen auskommen.
Wissen Sie, der Hintergrund ist einfach, dass ich sehr hohe Beiträge entrichte. Sehr hohe! Ich bin als Selbstständige
"freiwillig pflichtversichert"
Wenn man 45 Jahre eingezahlt hat, möchte man sich nichts verderben.
Schließlich muss man von der Rente leben können.
Da ist es kurzfristig gedacht, mal eben ALG zu erhalten und dafür Einbußen in Kauf zu nehmen.
Ich habe in den letzten Jahren schon einige wirklich gute Beratungen hier bei unserer RV gehabt, die meine Richtung klar unterstreichen.
Nochmals dankeschön!
Viele Grüße
Gabriele
Vielen Dank für Ihre Beleidigungen!
Wenn Sie wüssten, dass ich monatlich einen fast 4-stelligen Betrag in die RV einzahle,
würden Sie mich verstehen.
Schönen Abend noch.
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