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Experten-Antwort

Als Pflichtversicherte Selbstständige bei Arbeitslosigkeit zusätzlich freiwillige Beiträge entrichten

von Gabi11.02.2025 | 14:35
213 Ansichten
12 Antworten
Guten Tag, aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage muss ich befürchten, dass ich mein kleines Unternehmen nicht mehr ins Jahr 2026 führen kann. Sollte sich dies bewahrheiten, so würde ich folglich arbeitslos mit entsprechenden Ansprüchen, also Bezug von ALG I. Mein Renteneintritt ist der 01.02.2028. Da ich auf keinen Fall extreme Einbußen bei der Rente hinnehmen kann (diese wären beträchtlich), würde ich natürlich unbedingt von meinem Ersparten weiterhin einige hundert Euro monatlich einzahlen wollen. Ist dies möglich? Wenn dies nicht möglich ist, melde ich mich lieber nicht arbeitslos, obwohl ich stets eingezahlt habe, lebe "auf Kosten" meines Ehemannes und zahle hierfür aber meine Rentenbeiträge ordnungsgemäß bis zum Enddatum. Ich habe nicht 45 Jahre hart gearbeitet, um gravierende Einschnitte hinzunehmen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2025 | 14:45

Hallo Gabi,

eine freiwillige Beitragszahlung ist nur dann möglich, sofern Sie keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Sind Sie im Bezug von Arbeitslosengeld I werden von diesem ebenfalls Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt und Sie sind über die Agentur für Arbeit pflichtversichert. Eine zusätzliche freiwillige Versicherung ist in diesem Fall dann nicht möglich. 

 

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Gabiam 11.02.2025 | 14:54
Experte/in schrieb

Hallo Gabi,

eine freiwillige Beitragszahlung ist nur dann möglich, sofern Sie keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Sind Sie im Bezug von Arbeitslosengeld I werden von diesem ebenfalls Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt und Sie sind über die Agentur für Arbeit pflichtversichert. Eine zusätzliche freiwillige Versicherung ist in diesem Fall dann nicht möglich. 

 

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ja, das habe ich verstanden. Dann werde ich mich NICHT arbeitslos melden, wenn ich mein Geschäft nicht halten kann. Meine Arbeitslosenversicherung werde ich erst einmal kündigen. Ich leiste dann weiterhin meine Pflichtbeiträge und bestreite den Lebensunterhalt von meinen Ersparnissen,. Denn Abschläge bei der Rente sind keine Option! Nicht nach so vielen harten Berufsjahren! Freundliche Grüße Gabriele Freundliche Grüße
Kraut und Rübenam 11.02.2025 | 15:24
Gabi schrieb

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Ja, das habe ich verstanden.

Dann werde ich mich NICHT arbeitslos melden, wenn ich mein Geschäft nicht halten kann. Meine Arbeitslosenversicherung werde ich erst einmal kündigen.

Ich leiste dann weiterhin meine Pflichtbeiträge und bestreite den Lebensunterhalt von meinen Ersparnissen,.

Denn Abschläge bei der Rente sind keine Option! Nicht nach so vielen harten Berufsjahren!

Freundliche Grüße

Gabriele

Freundliche Grüße

Sie haben ein paar grundlegende Verständnisprobleme. Auf Arbeitslosengeld zu verzichten, ist finanziell schlicht unsinnig. UNd dann solltn Sie klären, ob Sei dann tatsächlich noch Beiträgezahen dürften, das ist nämlich auch nicht sicher. Und Rentenbeiträge aus Ersparten einzuzahlen , ist i.d.R. auch nicht sinnvoll, vor allem dann nicht, wenn man aufgrund eines geringeren Einkommens (Arbeitslosigkeit) weniger von der Steuer absetzen kann. Und Einzahlungen in die DRV "lohnen" sich normalerweise erst nach rund 20 Jahren oder noch später. Es kommt also schlicht darauf an, wie alt Sie werden (und das wissen Sie heute ja -hoffentlich- noch nicht). Legen Sie ihre Ersparnisse lieber sinnvoll an. Und Rentenabschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme sind natürlich nicht ungerecht oder gar horrend, sondern finanzmathematisch sehr fair gerechnet (sogar eher zugunsten der Rentner). Sie beziehen ja dann auch entsprechend länger Ihre Rente, wenn Sie schon früher in Rente gehen. Auch hier gilt: mit Rentenabschlägen und früherer Rente fahren Sie finanziell sogar günstiger bis zu einem Alter von grob 85 Jahren aufgrund der früher beginnenden Rentenzahlung. Aber bitte sehr, wenn Sie unbedingt auf Geld verzichten wollen, nur zu. Die Agentur für Arbeit dankt es Ihnen (bzw. die Arbeitnehmer, die die Beiträge zahlen) und ggf. auch die Rentenbeitragszahler, nur zu! Ihre Entscheidung!
xyzam 11.02.2025 | 18:13
Gabi schrieb

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Ja, das habe ich verstanden.

Dann werde ich mich NICHT arbeitslos melden, wenn ich mein Geschäft nicht halten kann. Meine Arbeitslosenversicherung werde ich erst einmal kündigen.

Ich leiste dann weiterhin meine Pflichtbeiträge und bestreite den Lebensunterhalt von meinen Ersparnissen,.

Denn Abschläge bei der Rente sind keine Option! Nicht nach so vielen harten Berufsjahren!

Freundliche Grüße

Gabriele

Freundliche Grüße

Also, die Arbeitsagentur zahlt Ihnen ALG I aus. Klären sie notfalls mit der AA, daß sie auch RV-Beiträge einzahlt und wieviel. Vermutlich 80%, wie bei Pflichtversicherten. Lassen sie sich notfalls mal berechnen, wieviel Rente sie dadurch weniger bekommen. Da dürfte das ALG I höher sein als der spätere Rentenverlust. Alternativ verzichten sie auf ALG I plus kostenlose Rentenbeiträge und versichern sich freiwillig in der RV. Dann dürfen sie ihre Rente hochpushen durch Einzahlung von Maximalbeiträgen (das sind aber keine 'Pflichtbeiträge'). Beachten sie auf jeden Fall die Kündigungsbedingungen AA und ggf. Wiederaufnahme-Voraussetzungen, falls sie sich später doch wieder freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern wollen. Vielleicht können sie ja auch beides haben: ALG I incl. 'geschenkte' RV-Beiträge von der AA und zusätzlich freiwillige Einzahlungen für einen beantragten Rentenminderungsausgleich für eine geplante, vorzeitige Rente für langjährig Versicherte.
Gabiam 11.02.2025 | 19:05
Kraut und Rüben schrieb

Sie haben ein paar grundlegende Verständnisprobleme.

Auf Arbeitslosengeld zu verzichten, ist finanziell schlicht unsinnig. UNd dann solltn Sie klären, ob Sei dann tatsächlich noch Beiträgezahen dürften, das ist nämlich auch nicht sicher.

Und Rentenbeiträge aus Ersparten einzuzahlen , ist i.d.R. auch nicht sinnvoll, vor allem dann nicht, wenn man aufgrund eines geringeren Einkommens (Arbeitslosigkeit) weniger von der Steuer absetzen kann.

Und Einzahlungen in die DRV "lohnen" sich normalerweise erst nach rund 20 Jahren oder noch später. Es kommt also schlicht darauf an, wie alt Sie werden (und das wissen Sie heute ja -hoffentlich- noch nicht).

Legen Sie ihre Ersparnisse lieber sinnvoll an.

Und Rentenabschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme sind natürlich nicht ungerecht oder gar horrend, sondern finanzmathematisch sehr fair gerechnet (sogar eher zugunsten der Rentner). Sie beziehen ja dann auch entsprechend länger Ihre Rente, wenn Sie schon früher in Rente gehen.

Auch hier gilt: mit Rentenabschlägen und früherer Rente fahren Sie finanziell sogar günstiger bis zu einem Alter von grob 85 Jahren aufgrund der früher beginnenden Rentenzahlung.

Aber bitte sehr, wenn Sie unbedingt auf Geld verzichten wollen, nur zu. Die Agentur für Arbeit dankt es Ihnen (bzw. die Arbeitnehmer, die die Beiträge zahlen) und ggf. auch die Rentenbeitragszahler, nur zu!

Ihre Entscheidung!

Vielen Dank für Ihre Beleidigungen! Wenn Sie wüssten, dass ich monatlich einen fast 4-stelligen Betrag in die RV einzahle, würden Sie mich verstehen. Schönen Abend noch.
Gabiam 11.02.2025 | 19:12
Oh Mann schrieb

Sie haben ja das Rentenrecht nicht im Mindesten verstanden. Warum wenden Sie sich dann ein anonymes Forum? Bevor Sie derartigen Unsinn veranstalten, vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, bei dem man Ihnen dann sinnvolle Möglichkeiten aufzeigt.

Im Beleidigungen austeilen sind Sie wirklich gut. Ich habe mich nicht an ein "anonymes" Forum gewendet sondern hier eine Auskunft der Dt RV erhalten, damit ich für ein Telefonat mit meiner Beratungsstelle vorbereitet bin und weiß, welche Fragen ich stellen muss. Und Sie bleiben einfach weiterhin unverschämt und respektlos! Sinnvolle Möglichkeiten? Ich zahle als Selbstständige seit über 43 Jahren meine Beiträge selbst und werde es auch dann tun, wenn mein Geschäft den Bach hinunter gehen sollte! Warum? Weil ich SINNVOLL mit meinem Geld umgegangen bin und es einfach kann!
Gabiam 11.02.2025 | 19:21
xyz schrieb

Also, die Arbeitsagentur zahlt Ihnen ALG I aus. Klären sie notfalls mit der AA, daß sie auch RV-Beiträge einzahlt und wieviel. Vermutlich 80%, wie bei Pflichtversicherten. Lassen sie sich notfalls mal berechnen, wieviel Rente sie dadurch weniger bekommen. Da dürfte das ALG I höher sein als der spätere Rentenverlust.

Alternativ verzichten sie auf ALG I plus kostenlose Rentenbeiträge und versichern sich freiwillig in der RV. Dann dürfen sie ihre Rente hochpushen durch Einzahlung von Maximalbeiträgen (das sind aber keine 'Pflichtbeiträge').

Beachten sie auf jeden Fall die Kündigungsbedingungen AA und ggf. Wiederaufnahme-Voraussetzungen, falls sie sich später doch wieder freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern wollen.

Vielleicht können sie ja auch beides haben: ALG I incl. 'geschenkte' RV-Beiträge von der AA und zusätzlich freiwillige Einzahlungen für einen beantragten Rentenminderungsausgleich für eine geplante, vorzeitige Rente für langjährig Versicherte.

Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft. Zum Glück gibt es noch Menschen, ohne Beleidigungen auskommen. Wissen Sie, der Hintergrund ist einfach, dass ich sehr hohe Beiträge entrichte. Sehr hohe! Ich bin als Selbstständige "freiwillig pflichtversichert" Wenn man 45 Jahre eingezahlt hat, möchte man sich nichts verderben. Schließlich muss man von der Rente leben können. Da ist es kurzfristig gedacht, mal eben ALG zu erhalten und dafür Einbußen in Kauf zu nehmen. Ich habe in den letzten Jahren schon einige wirklich gute Beratungen hier bei unserer RV gehabt, die meine Richtung klar unterstreichen. Nochmals dankeschön! Viele Grüße Gabriele
xyzam 12.02.2025 | 08:28
Oh Mann schrieb

Machen Sie doch was Sie wollen. Dass Sie keinerlei Ahnung haben, wird ja aus Ihren Bemerkungen deutlich. Ihr Pech wenn Sie glauben ohne individuelle Beratung handeln zu müssen. Dann verschonen Sie den Beratungsdienst zumindest mit Ihrer Besserwisserei. Hier muss Ihnen niemand nach dem Mund reden. Viel Erfolg!

... gib mir die Kraft, Dinge zu ändern, die ändern kann, die Gelassenheit, Dinge zu ignorieren, die ich nicht ändern kann und die Weisheit, beides unterscheiden zu können. @Gabi Kann man hier im Forum bestens trainieren.
xyz++am 12.02.2025 | 08:58
Gabi schrieb

Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft.

Zum Glück gibt es noch Menschen, ohne Beleidigungen auskommen.

Wissen Sie, der Hintergrund ist einfach, dass ich sehr hohe Beiträge entrichte. Sehr hohe! Ich bin als Selbstständige

"freiwillig pflichtversichert"

Wenn man 45 Jahre eingezahlt hat, möchte man sich nichts verderben.

Schließlich muss man von der Rente leben können.

Da ist es kurzfristig gedacht, mal eben ALG zu erhalten und dafür Einbußen in Kauf zu nehmen.

Ich habe in den letzten Jahren schon einige wirklich gute Beratungen hier bei unserer RV gehabt, die meine Richtung klar unterstreichen.

Nochmals dankeschön!

Viele Grüße

Gabriele

Bei Bezug von ALG I sehe ich keine gravierende Nachteile. Die AA zahlt 80% der Beiträge UND sie erhalten ALG I sogar steuerfrei. Mit 45 Jahren ist auch die Wartezeit von 35 Jahren für die (vorgezogene) Rente für langjährig Versicherte erreicht. Die Altersgrenze von 50 dürfte auch erreicht sein. Hat man das Alter für die reguläre Altersrente noch nicht erreicht, können man Antrag auf Rentenminderungsausgleich stellen und Abschläge für den geplanten, frühestmöglichen Renteneintritt durch Einzahlungen ausgleichen. Hierfür kann man das ALG I und die (passend zu Plan B) geplanten freiwilligen Beiträge verwenden. Dies dürfte die 20% niedrigeren Beiträge der AA locker übertreffen. Arbeiten darf man trotzdem bis zur reglären Altersgrenze, man verschenkt also nichts. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
Hopfen und Malz verlorenam 12.02.2025 | 09:11
Gabi schrieb

Vielen Dank für Ihre Beleidigungen!

Wenn Sie wüssten, dass ich monatlich einen fast 4-stelligen Betrag in die RV einzahle,

würden Sie mich verstehen.

Schönen Abend noch.

Was Sie als "Beleidigung" auffassen, sind schlicht nüchterne Fakten. Aber es steht Ihnen natürlich frei, ohne Not auf Arbeitslosengeld zu verzichten und damit auch auf für Sie kostenlose weitere Rentenbeiträge, die die Arbeitsagentur für Sie zahlen würde. Sie dürfen gerne wirtschaftlich unvernünftige Entscheidungen zu Ihren Lasten treffen, das ist ein freies Land. Ihr Problem, wenn Sie komplett beratungsresistent sind und an Ihren wirtschaftlich uninnigen fixen Ideen festhalten wollen. Nur zu! Wie schon von anderen gesagt: die Beitragszahler danken es Ihnen.
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