hallo Angelika,
bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt die Pflegekasse die Beiträge weiter, soweit die sonstigen Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die bisher bezogene Altersrente wird dann unter Berücksichtigung der weiteren Beiträge neu berechnet. Von da an zahlt die Pflegekasse weitere Rentenversicherungsbeiträge nur, wenn Sie keine Altersvollrente beziehen, also beispielsweise beim Bezug einer 99,99%-igen Teilrente. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung auf.
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